In der Nähe dieser Tafel befand sich bis in die 1970er Jahre der Stellplatz am Dünkagel, den die Stadt Jever den Sinti und ihren Wohnwagen zuwies. Am Stadtrand in der Nähe der Müllkippe gelegen, besaß er keinen Wasseranschluss. Die jeversche Straße „Tatergang“ („Tatern“, mittelalterliche Bezeichnung für Sinti) außerhalb der historischen Stadtmauern weist auf die Ausgrenzungen früherer Jahrhunderte hin.
Die 1933 an die Macht gekommenen Nationalsozialisten brutalisierten die bestehende Verfolgung der Sinti und Roma. Die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“ (RHF) in Berlin erfasste sie in einem „Zigeunersippenarchiv“ – Ausdruck des mörderischen NS-Rassenwahns. 1942 begann NS-Deutschland den Genozid an den Sinti und Roma in Europa. Mindestens 200.000 Angehörige dieser ethnischen Minderheit wurden ermordet. Auch Sinti aus dem Landkreis Friesland und der Stadt Jever wurden verschleppt und ermordet.
Die Sinti zwischen Weser und Ems lebten überwiegend fest in Leer, Oldenburg und Vechta. Sie arbeiteten meist als fahrende Händler, Wanderarbeiter oder Artisten. Die örtliche Tageszeitung schrieb am 16.9.1935 über sich in Jever aufhaltende Sinti: „Das Zigeunervolk hat es bisher immer verstanden, jeder Arbeit aus dem Wege zu gehen. Man möge es dahin verfrachten, wo keine Arbeit mehr nötig ist.” Am 13.6.1938 wurde im Zuge der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ der in Jever lebende Landarbeiter und Sinto Friedrich Schwarz festgenommen und in das KZ Sachsenhausen bei Berlin verschleppt.
In Ausführung des sog. Auschwitz-Erlasses von „Reichsführer SS“ Himmler vom 16.12.1942 verhaftete die Kriminalpolizei am 8.3.1943 in Zetel (Landkreis Friesland) neun hier lebende Sinti. Sie wurden von Bremen aus zusammen mit anderen Sinti aus Nordwestdeutschland in das Lager Auschwitz-Birkenau deportiert. Von den 22.700 nach dort im Zuge dieser Aktion aus ganz Deutschland Verschleppten überlebten weniger als 3.000.
Der Zusammenbruch des NS-Terrorregimes 1945 erfüllte nicht die Hoffnungen auf eine Gesellschaft ohne Diskriminierung. Sinti und Roma hatten keine Lobby und waren weiterhin dem Antiziganismus in Behörden und Bevölkerung ausgesetzt. In vielen Fällen sprachen die Gerichte den Überlebenden bei den Entschädigungsverfahren ab, „rassisch“ verfolgt gewesen zu sein. Erst seit 1982 wird juristisch davon ausgegangen. 1997 stellte der Bundespräsident die Verfolgung der Sinti und Roma öffentlich der der Juden gleich.