Die Vorgeschichte des jüdischen Friedhofs in Schortens-Heidmühle, der im Jahre 1908 angelegt wurde, ist wegen der dynamischen demographischen Entwicklung als Folge der Gründung der Marinestadt Wilhelmshaven und der territorialen Verhältnisse recht kompliziert.
1869 eingeweiht, erhielt der dem Großherzogtum Oldenburg abgekaufte preußische Marinestützpunkt Wilhelmshaven im Jahre 1873 die Stadtrechte. Zum ersten Mal aktenmäßig erwähnt wird eine kleine Gruppe jüdischer Bewohner der Neugründung 1875, und zwar in einer Eingabe des Landesrabbiners Dr. Buchholz an die Auricher Regierung. Da die Wilhelmshavener Juden noch keiner Synagogengemeinde angehörten, wie dies das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden des ehemaligen Königreichs Hannover von 1842 forderte, gliederte die Regierung die zu jener Zeit vier Familien am 14. März 1876 in die nächste auf preußischem Gebiet liegende Synagogen- und Schulgemeinde von Neustadtgödens ein, aus der die Wilhelmshavener Juden jedoch bereits am 28. Juli 1876 wieder auszutreten suchten.
Bis zum Jahr 1895 stieg die Einwohnerzahl von Wilhelmshaven (ohne ca. 5.000 Militärpersonen) auf rund 19.500, die Zahl der Juden auf 76. Die umliegenden Oldenburger Kirchdörfer Bant, Heppens und Neuende, die sich dann 1911 zur amtsfreien Oldenburger Stadt Rüstringen zusammenfanden, schnellten bis zu dieser Zeit auf zusammen ca. 20.000 Einwohner bei ca. 50 Juden hoch. Über 40.000 Einwohner, Tendenz stark steigend, lebten in einer eng verwobenen und auf Grund der Wilhelminischen Flottenpolitik boomenden Doppelstadt, deren innerstädtische Grenzen in störenden unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Obrigkeiten sichtbar waren.
Da von Seiten der Regierung in Aurich der Austritt aus der Synagogengemeinde Neustadtgödens ebenso wenig akzeptiert wurde wie von dieser Gemeinde selbst, reichte die in der „Israelitischen Vereinigung Wilhelmshaven-Bant“ inzwischen über die Landesgrenze hinweg zusammengeschlossene jüdische Bevölkerung für den Teil Wilhelmshaven schließlich 1899 eine „Verwaltungsklage” ein, in der die Rechtsgültigkeit des Zusammenschlusses von 1876 bestritten wurde. Ein Hintergrund der Klage war die doppelte Veranlagung der Wilhelmshavener Juden zu den Schullasten sowohl in Neustadtgödens als auch in Wilhelmshaven, wo es inzwischen eigene Gemeindestrukturen gab.
Das Urteil des Kreisausschusses Wittmund vom 23. Oktober 1899 veranlasste die „Israelitische Vereinigung Wilhelmshaven-Bant“, in einer eigens dafür einberufenen Generalversammlung am 29. Oktober 1899 die Gründung einer selbständigen Synagogengemeinde für Wilhelmshaven zu beantragen.
Nachdem die Regierung in Aurich, die für die Genehmigung zuständig war, die Stellungnahmen der Synagogen- und Schulgemeinde Neustadtgödens, des Landesrabbiners und des Magistrats der Stadt Wilhelmshaven eingeholt und die Israelitische Vereinigung die vom Regierungspräsidenten gestellten Bedingungen erfüllt hatte, verfügte dieser am 1. April 1901 die Gründung einer eigenständigen Synagogengemeinde:
„Das nach der Bekanntmachung der Königlichen Landdrostei Aurich vom 14. März 1876,…, dem Bezirk der Synagogengemeinde Neustadtgödens zugelegte Preußische Jadegebiet ist vom 1. April 1901 ab von diesem Bezirke abgetrennt worden, und die dort wohnenden mosaischen Glaubensgenossen bilden von diesem Zeitpunkte ab eine selbständige Synagogen- und Religionsschulgemeinde mit dem Sitze in Wilhelmshaven.”
Aufgrund der Zugehörigkeit der Gemeinden Bant, Heppens und Neuende, die 1911 zur Stadt Rüstringen zusammenfanden, zum Großherzogtum Oldenburg und der Zugehörigkeit Wilhelmshavens zu Preußen ergab sich die Situation, dass faktisch zwar eine Synagogengemeinde, rechtlich aber zwei jüdische Vereinigungen (Wilhelmshaven, Rüstringen) existierten. Aus diesem Grund konnten beispielsweise die im oldenburgischen Gebiet der Doppelstadt wohnenden Juden nur durch vertragliche Vereinbarung Mitglieder der Synagogengemeinde werden und waren als assoziierte Mitglieder auf den Versammlungen nicht abstimmungsberechtigt. Sie leisteten die vollen Beiträge zu den Lasten der Gemeinde und waren an den Debatten in den Versammlungen beteiligt.
Wie eng die Verbindung zwischen beiden Gemeinden und wie gut ihre Kooperation war, wird deutlich, wenn man die gemeinsamen Einrichtungen betrachtet. Zu ihnen gehörte sowohl ein Betsaal, der 1902 in der Wilhelmshavener Börsenstraße angemietet worden war und 1915 durch eine ebenfalls in der Börsenstraße errichtete, prachtvolle Synagoge ersetzt wurde, der Friedhof sowie der Lehrer, dessen Anstellungsurkunde ausdrücklich festlegte, dass er seine Funktionen auch „für die Mitglieder der Gemeinde Bant-Heppens auszuüben” hätte.
Als deutliches Beispiel für die de facto Zusammengehörigkeit der jüdischen Gemeinden kann die Anlegung des Friedhofs in Heidmühle stehen, der auch zu den vorgeschriebenen Einrichtungen einer selbständigen Synagogengemeinde gehörte.
Bislang bestatteten die Wilhelmshavener Juden ihre Toten aufgrund eines mit der Synagogengemeinde Jever abgeschlossenen Vertrags auf dem dortigen Friedhof. „Unsere Leichen werden auf dem Friedhofe zu Jever beigesetzt, da uns seiner Zeit im Jahre 1878 oder 1879 die Beerdigung derselben auf dem Friedhofe zu Neustadtgödens verweigert wurde. Hierbei wollen wir bemerken, dass die Gemeinde Neustadt-Gödens für einen Begräbnisplatz 150 Mark verlangt, während wir in Jever nur 30 Mark zu zahlen haben.” (Erklärung der Wilhelmshavener Israeliten v. 14.3.1895, Stadtarchiv Wilhelmshaven, Akte „Judensachen”).
Auch wenn es sich bei dieser Darstellung der Situation durch die Wilhelmshavener Juden wohl um eine Übertreibung handelte – lag man doch in den 1890er Jahren wegen der Austritte der hier wohnenden Juden aus der Neustadtgödenser Synagogengemeinde mit eben dieser im Streit und suchte Begründungen für eine höhere Selbständigkeit im Verein mit den Banter und Heppenser Juden zu finden -, so bestand in der Schaffung eines eigenen Beerdigungsplatzes für die Wilhelmshavener und Oldenburger Juden ein die Gemeinde noch lange beschäftigendes Problem.
Im „Gesuch der israelitischen Einwohner Wilhelmshavens um Genehmigung zur Errichtung einer Schul- und Synagogengemeinde in Wilhelmshaven” vom 14. Dezember 1899 heißt es, der Magistrat habe bereits die Genehmigung erteilt, dass auf dem städtischen Friedhof ein „separater Theil mit separater Zuwegung u[nd] Eingang geschaffen” werden sollte. (Stadtarchiv Wilhelmshaven, Akte „Judensachen”)
Zur Zeit der Gründung der Synagogengemeinde 1901 war ein gemeindeeigener Friedhof noch nicht vorhanden: „Ein besonderer Friedhof ist noch nicht angelegt, und soll der städtische Magistrat der Abgrenzung eines Platzes für einen solchen unter der Verwaltung der jüdischen Gemeinde in Aussicht gestellt haben”. (Bericht des Emdener Landesrabbiners vom 28.11.1901, Nds. LA Aurich, Rep 21a, Nr. 8568)
Dass die baldige Einrichtung eines eigenen Friedhofs recht zuversichtlich gesehen wurde, wird gestützt durch die im gleichen Jahr vom Vorstand der Synagogengemeinde erfolgte Beauftragung des damaligen Lehrers und Kultusbeamten Meyer mit der Ausarbeitung der Statuten für eine zu gründende Beerdigungsbrüderschaft. Die Hoffnung auf baldige Einrichtung eines jüdischen Friedhofs gründete auf eine Bescheinigung, die der Magistrat am 8. Januar 1901 [sic] der Synagogengemeinde ausgestellt hatte, wonach „die hiesigen Israeliten … voraussichtlich vom 1. Januar 1901 an ihre Toten auf dem hiesigen Friedhof beerdigen dürfen.“
Doch die Hoffnung trog. Die Übergabe eines Beerdigungsplatzes durch die Stadt zögerte sich immer mehr hinaus, da die rasch wachsende politische Gemeinde selbst erst noch ein neues Friedhofsgelände erwerben musste. Der alte Wilhelmshavener Friedhof, 1883 auf der Banter Wierth angelegt, bot keinen Platz mehr für zusätzliche Gräber, so dass im Jahre 1904 vom Magistrat eine Kommission mit der Suche nach einem geeigneten Gelände beauftragt wurde. Entsprechend war auch die Jüdische Gemeinde gezwungen, auf die Einlösung der Zusage zu warten. Der neue städtische Friedhof wurde dann im Februar 1908 geweiht. (vgl. Grundig, Chronik der Stadt Wilhelmshaven, Bd. II, S. 612).
Nicht nur der Emdener Landesrabbiner bemängelte in seinen jährlichen Berichten den fehlenden Friedhof, auch die Synagogengemeinden Neustadtgödens und Jever weigerten sich 1903 „ferner Leichen von da [Wilhelmshaven und Bant] auf ihren Friedhöfen, deren Raum beschränkt ist, bestatten zu lassen” (LA Aurich, Bericht des Landesrabbiners v. 04.12.1903, Rep. 21a, Nr. 8568).
Zu dieser Zeit müssen die ersten Gedanken an einen Friedhof auf eigenem Grund und Boden im Vorstand der Synagogengemeinde herangereift sein, denn am 2. Februar 1905 erwarb der Banter Kaufmann Magnus Kariel, der seit 1894 in der Wilhelmshavener Straße 6 ein Herrenbekleidungsgeschäft betrieb, in Heidmühle ein insgesamt 1.698 Quadratmeter großes Grundstück an der heutigen Menkestraße (Grundbucheintragung 11.1.1905, Grundbuchnr. 556).
Ob von vornherein geplant war, dieses Grundstück als Friedhof zu nutzen, lässt sich heute nicht mehr nachweisen. In den Jahresberichten des Landesrabbiners ist 1906 noch die Rede davon, dass „von der politischen Gemeinde … ein Begräbnisplatz zur Verfügung gestellt [wurde], der zum Frühjahr nächsten Jahres in Benutzung genommen werden soll.” (LA Aurich, Rep. 21a, Nr. 8568).
Es ist nicht zu sagen, ob die Hoffnungen auf Überlassung eines Geländes durch die Stadt durch neue Verhandlungen oder Zusagen geschürt wurden, was wegen des eigenen Friedhofsproblems Wilhelmshavens wenig wahrscheinlich scheint, oder ob es sich um eine die Auricher Regierung ob der langen Verzögerung beruhigende Formulierung handelte, schließlich war fünf Jahre zuvor die Anlage eines Friedhofs zur Bedingung für die Genehmigung der Synagogengemeinde gemacht worden. Letzteres ist eher anzunehmen, denn im Bericht des folgenden Jahres stellt sich die Situation anders dar: „Die Gemeinde legte nunmehr einen eigenen Begräbnisplatz in Heidmühle an, und soll dessen Einfriedung demnächst in Angriff genommen werden.” (Bericht v. 16.12.1907, ebd.).
Am 10. Februar 1910 kaufte die Synagogengemeinde Bant das Grundstück von Kariel, und am 29. September dieses Jahres wurde die Israelitische Gemeinde Wilhelmshaven als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Seit 1908 nutzte die Jüdische Gemeinde den Friedhof, von den heute noch vorhandenen Grabsteinen ist als Sterbedatum der möglicherweise ersten Bestattung der 24. April 1908 abzulesen. Es handelt sich um das Kindergrab von Else Kornblum, die nur zwei Monate alt wurde.
Friedhofschändungen sind ein besonders perfider Übergriff auf die jüdische Bevölkerung. Die gewalttätige Botschaft heißt, dass Juden auch im Tod keine Ruhe haben sollen. Im Verlauf der seit der ersten Benutzung vergangenen Jahre wurde der Friedhof mehrfach geschändet, wobei bisher nicht genau feststeht, in welchem Ausmaß er 1933 und in den Folgejahren durch den nationalsozialistischen Antisemitismus Schaden nahm. Die anderen jüdischen Friedhöfe der Umgebung (Jever, Neustadtgödens, Varel und Wittmund) wurden in der NS- Zeit z.T. gravierend zerstört.
Da die nationalsozialistischen Ära die Pläne von der ursprünglichen Belegung des Friedhofs, die Beerdigungsbücher und im Übrigen alle Akten der jüdischen Gemeinde verschwinden ließ, ist nicht zu sagen, inwiefern der heutige Zustand dem von vor der NS-Zeit entspricht. Als Überlebender des Holocaust kehrte Erich Levy (1891 – 1967) nach dem Kriegsende 1945 nach Jever zurück und wurde von der Militärregierung mit der Wahrnehmung der jüdischen Interessen im Landkreis Friesland beauftragt. Auf Erich Levy geht es vermutlich zurück, dass bereits im September 1945 Einwohner Heidmühles den Friedhof aufgeräumt haben und noch vor 1949 fachmännische Sanierungen auf Kosten der politischen Gemeinde Schortens stattfanden. Hierbei suchte man, die durcheinandergeworfenen Grabmale wieder an die ursprünglichen Standorte zu stellen. Es ist anzunehmen, dass während der Zeit des Nationalsozialismus Steine entwendet wurden. Aus den 1950er und 1960er Jahren sind Akte der Friedhofsschändung genau dokumentiert, deren gravierendster der Fall vom 22. Januar 1960 ist, als zwei 29jährige Männer aus Schortens die Hälfte der Grabsteine umstießen und zahlreiche Grabeinfriedungen zerstörten. (vgl. LA Oldenburg, Best. 140-4, Acc. 15/68; sowie Auskunft des Ordnungsamts der Gemeinde Schortens v. 3.8.1988)
Die letzte mit einem erhaltenen Grabstein auf dem Friedhof dokumentierte Bestattung galt der am 8. Mai 1937 verstorbenen Regine Reisner geb. Friede. Nach der NS-Zeit gab es nur wenige Beerdigungen, und zwar 1959 (Erna Hirche geb. Schiff), 1977 und 2014. Der Friedhof wird wie 122 weitere ohne zugehörige Gemeinde vom Landesverband jüdischer Gemeinden in Niedersachsen mit Sitz in Hannover betreut. Seit dem Jahr 1985 findet auf dem Friedhof am 9. November anlässlich des Jahrestags des Novemberpogroms 1938 regelmäßig eine ursprünglich von der SPD Schortens initiierte, parteiübergreifende Gedenkveranstaltung statt, an der auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche teilnehmen.
Die Aufnahme der Grabstellen wurde am 03. August 1988 von Norbert Credé durchgeführt. Die Handskizze zeigt die Anlage des Friedhofs mit den Gräbern, die Nummern sind vom Verfasser zur Orientierung und Zuordnung eingefügt, es handelt sich nicht um eine Grabnummerierung. Nicht mehr lesbare und aus anderen Quellen erschlossene Inschriften sind in eckige Klammern gesetzt.
Aufnahme der Inschriften der Grabstellen des Friedhofs
Nr. | Name | Geburtsdatum | Todestag |
1 | Hakohen [Hermann Cohn] | [03.01.1879] | [04.01.1939] |
2 | Regine Reisner, geb. Friede | 21.05.1868 | 08.05.1937 |
3 | Jecheskeel B. R. Nachum Stelzer | 18.04.1915 | |
4 | Moritz Hirchberger aus Kitzingen | 09.05.1914 | |
5 | Anni Stern [geb. Leffmann] | 01.08.1876 | 29.11.1933 |
6 | Salo[mon] Gunst | 28.05.1881 | 12.04.1933 |
7 | Fritz Sagan, Dr. med. | 12.06.1908 | 13.02.1933 |
8 | Simon Lowitz | 19.05.1862 | 09.09.1931 |
9 | Jakob Kornblum | 20.03.1851 | 02.09.1933 |
10 | <nicht belegt> | ||
11 | Familiengrab Schiff | ||
Mutter [Sara, geb. Cohn] | 16.07.1860 | 28.07.1930 | |
Erna Hirche, geb. Schiff | [17.04.]1893 | 1959 | |
12 | Abraham Heller | 16.03.1877 | 15.11.1929 |
13 | Wolf Nissenfeld | 18.01.1872 | 16.03.1929 |
14 | Leo Bein | 29.07.1877 | 07.06.1931 |
15 | Minna Kornblum, geb. Magnus | 20.07.1858 | 08.02.1928 |
16 | Albert Oppenheim | 27.07.1894 | 03.12.1927 |
17 | Bernhard Fränkel | 07.03.1910 | 28.04.1927 |
18 | Adolf Lauenger | 10.08.1878 | 01.07.1926 |
19 | Adolf Silbermann | 23.01.1878 | 26.05.1926 |
20 | Anni Müller | 04.07.1906 | 22.01.1926 |
21 | Familiengrab Margoniner | ||
Julius Margoniner | 07.03.1873 | 24.03.1925 | |
Julie Margoniner, geb. Stehberg | 22.10.1883 | 17.11.1977 | |
Fritz Margoniner | 24.05.1906 | 18.05.1925 | |
22 | Paula Goldstein, geb. Frankl aus Wien | 16.06.1864 | 15.02.1933 |
23 | Bernhard Jeczes | 23.07.1883 | 18.07.1924 |
24 | Henriette Vohs | 01.10.1849 | 31.12.1927 |
25 | Simon Vohs | 21.01.1857 | 27.02.1923 |
<folgen 8 Kindergräber> | |||
26 | <nicht lesbar bzw. keine Aufschrift> | ||
27 | <nicht belegt> | ||
28 | Julius Hauser | 18.12.1918 | 03.1919 |
29 | Hermann Wolf | 1916 | 23.02.1917 |
30 | Jisrael Ben Jisrael Dow | 1918 | |
31 | Leiser Ben Jakow | 23.03.1911 | |
32 | Riwke Bath Chajim [Else Kornblum] | [27.02.1908] | 24.08.1908 |
33 | Schachne Ben Schalmon | 29.08.1909 | |
34 | Bella Levie, geb. Vohs | 06.01.1855 | 28.07.1933 |
35 | Meta Tasse | 18.10.1880 | 31.08.1920 |
36 | Familiengrab Müller | ||
Sophie Müller, geb. David | 01.08.1868 | 06.12.1924 | |
Jacob Müller | 22.02.1868 | 25.12.1918 | |
37 | Israel Hauser | 26.06.1879 | 16.10.1918 |
38 | Sara Grünbaum, [geb. Rosenthal] | 07.06.1856 | 16.10.1918 |
39 | Familiengrab Wohl | ||
Ida Wohl, geb Weinheim | 07.10.1860 | 24.08.1919 | |
Anton Wohl | 03.12.1850 | 07.08.1919 | |
40 | <nicht belegt> | ||
41 | Familiengrab Leffmann | ||
Louis Leffmann | 08.09.1839 | 17.07.1915 | |
Rudolf Leffmann | 09.04.1874 | 01.08.1915 | |
Robertine Leffmann, geb. Wallheim | 15.01.1840 | 29.11.1919 | |
42 | <nicht belegt> | ||
43 | Joseph Müller | 30.07.1896 | 01.04.1915 |
44 | Familiengrab Wolf | ||
Hermann Louis Wolf | 16.09.1838 | 23.11.1914 | |
Auguste Wolf, geb. Breslau | 29.02.1838 | 29.09.1925 | |
45 | <nicht belegt> | ||
46 | Rosa Vohs, geb. Nathan | 14.09.1823 | 28.08.1913 |
Der Text wurde 1990 von Norbert Credé 1990 verfasst, 2015 von Hartmut Peters redigiert und am Schluss ergänzt. Die Reaktion dieser Internetzeitschrift bedankt sich herzlich bei Herrn Credé, Schwerin, für die Unterstützung.
Es wird noch hingewiesen auf:
- J.-F. Töllner (Hg.): Die Jüdischen Friedhöfe im Oldenburger Land: Bestandsaufnahme der erhaltenen Grabsteine.- Oldenburg 1983, 185 – 210 [Fotos aller Grabsteine und genaue Textaufnahme der Inschriften]
- www.alemannia-judaica.de/schortens-heidmuehle_friedhof.htm Hier findet sich eine Konkordanz von Martin J. Schmidt der Handskizze von Norbert Credé mit den entsprechenden Seitenangaben bei Töllner 1983.
- Noormann, Martin: Der jüdische Friedhof in Heidmühle.- In: Friesische Heimat Nr. 353 (Beilage zum Jeverschen Wochenblatt v. 26.11.2005)