Die „Aktion M“ und die „Hollandmöbel“ in Jever und Varel (Landkreis Friesland) 1943/44

von Holger Frerichs (Schlossmuseum Jever)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Die „Aktion M“ und das Kreis-Wirtschaftsamt im Landkreis Friesland
  3. Die „Aktion M“ in der Kreisstadt Jever (Mitte März 1943 bis Anfang Februar 1944)
  4. Die „Aktion M“ in Varel (Mitte April 1943 bis Mitte Februar 1944)
  5. „Überschuss“ der „Aktion M“ im Landkreis Friesland: 75.000 Reichsmark (= 275.000 Euro)
  6. Aktenvernichtung in der deutschen Verwaltung und Ermittlungen der britischen Militärregierung
  7. “Hollandgut” in privaten Haushalten, im Schlossmuseum Jever und im Heimatmuseum Varel
  8. Anhang: Ausgewählte Dokumente

siehe auch: Die Vertreibung der jeverschen Juden und die „Judenmöbel-Auktion“ in der „Bahnhofshalle“ im März 1940

 

1) Einleitung

Nach der von der Staatspolizeileitstelle Wilhelmshaven (Amt IV – Gestapo) organisierten regionalen „Entjudungsaktion“ im März 1940 und den Deportationen aus dem jüdischen Altenheim in Varel im Oktober 1941 bzw. Juli 1942 lebten im Landkreis Friesland praktisch keine Menschen jüdischer Herkunft mehr. Eine Ausnahme bildete die kleine Anzahl jüdischer Partner in christlich-jüdischen „Mischehen“ in Jever bzw. Varel. Die ehemals von jüdischen Mitbürgern in Friesland betriebenen wirtschaftlichen Unternehmungen waren auf staatliche Anordnung ausnahmslos geschlossen oder „arisiert“ worden, die ehemaligen Immobilien (Grundstücke) ebenfalls in den Besitz von nichtjüdischen Eigentümern gelangt. Bewegliches Eigentum wie z.B. Mobiliar oder Haushaltsgegenstände, welches die aus Friesland vertriebenen und deportierten Menschen nicht mitnehmen konnten, waren im März 1940 bzw. Herbst 1941 und Sommer 1942 auf Sammelauktionen in Jever und Varel zum Erwerb angeboten worden. Welches Schicksal den jüdischen Nachbarn, die sich nicht ins rettende Ausland flüchten konnten, nach deren „Evakuierung zum geschlossenen Arbeitseinsatz“ widerfahren war, wussten viele Zeitgenossen spätestens ab 1942/43. Gerüchte und Erzählungen, die von Wehrmachtsoldaten der Ostfront auf Heimaturlaub verbreitet wurden, Andeutungen in der gelenkten deutschen Presse und auch andere Quellen ließen das Verbrechen zum „offenen Geheimnis“ werden. Was an Einzelheiten über Massenerschiessungen, die Vorgänge in jüdischen Ghettos und den Lagern „im Osten“ durchsickerte, war jedoch oft Anlass, nicht mehr wissen zu wollen oder das Gehörte einfach zu verdrängen.

Zwischen Frühjahr 1943 und Anfang 1944 gelangte sozusagen „vor der eigenen Haustür“ eine große Zahl von Beweisstücken für den Raubmord an den deutschen und europäischen Juden ins Blickfeld der Jeveraner und Vareler. Hintergrund war die sogenannte „Aktion M“, eine über mehrere Monate durchgeführte „Verwertung“ aus ehemals jüdischem Besitz stammenden „Hollandgutes“ in Jever und Varel .1 Ab 1942 war eine „Dienststelle Westen“ des Reichsministeriums für die Zivilverwaltung der besetzten Ostgebiete (Minister Alfred Rosenberg) mit der M-Aktion („M“ für Möbel) beauftragt worden und beschlagnahmte Möbel und sonstiges Haushaltsgut aus „unbewachten jüdischen Wohnungen“ von geflohenen oder deportierten Juden in Frankreich und den Benelux-Ländern. Die Hinterlassenschaften der später zumeist ermordeten jüdischen Vorbesitzer wurden zunächst in Sammellager in Amsterdam, Paris oder andernorts verbracht. Anfänglich sollten sie den deutschen Besatzungsverwaltungen im Osten zur Verfügung gestellt werden, wurden schließlich aber zur bevorzugten Abgabe an Bombengeschädigte, kinderreiche Familien, Neuvermählte oder andere „Bedürftige“ ins Deutsche Reich umgeleitet. Unter den Beraubten befanden sich auch viele jüdische Emigranten aus dem nordwestlichen Deutschland, die vor 1940 ins benachbarte und vermeintlich sichere Holland geflüchtet waren. Nach der Besetzung durch die Wehrmacht im Mai 1940 saßen sie erneut in der Falle. Zu diesen Männern und Frauen, die zuvor in Jever oder Varel ihren Lebensmittelpunkt hatten, zählten z.B. das Ehepaar Ludwig und Emilie Frank aus Varel oder Hermann Gröschler und das Ehepaar Adolf und Paula Josephs aus Jever.

Bei der „Aktion M“ zielten die Nationalsozialisten – im Unterschied zu sonstigen „Verwertungen“ ehemals jüdischen Besitzes – nur sekundär auf den Vorteil des deutschen Staatshaushaltes ab. Für die Organisatoren stand die psychologische Wirkung auf die nichtjüdischen „Volksgenossen“ im Vordergrund. Die rasche und vor allem günstige Versorgung mit Wohnungseinrichtungen sollte zur allgemeinen Förderung des „Durchhaltewillens“ und zur Hebung der „Kriegsmoral“ dienen, besonders bei Bombengeschädigten, aber auch bei anderen bedürftigen Gruppen wie Kinderreiche, Kriegsversehrte usw. Der quantitative Gesamtumfang der „Aktion M“ war enorm: In einem „Gesamtleistungsbericht“ der „Dienststelle Westen“ des „Einsatzstabes Rosenberg“, der den Zeitraum bis Ende Juli 1944 abdeckt, ist von 69619 „erfassten“ jüdischen Wohnungen in den besetzten westeuropäischen Ländern die Rede. Bis Mitte 1944 zählte man über 500 Frachtkähne und 674 Züge mit 26984 Waggons, mit denen das Raubgut ins Reichsgebiet transportiert worden war.2

Besonders der damalige NSDAP-Gau bzw. Reichsstatthalterbezirk Weser-Ems (Bremen, Land Oldenburg, preußische Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück) profitierte überdurchschnittlich von den Lieferungen, fast ein Fünftel der Transporte gelangte in diese Region. Ausweislich des bereits erwähnten „Leistungsberichtes“ waren es in den Jahren 1942/43 allein per Bahn insgesamt fast 6000 Waggons mit Zielort Weser-Ems (Oldenburg, Osnabrück, Bremen, Wilhelmshaven, Delmenhorst), davon gingen 884 Waggons in die Stadt Oldenburg und 441 Waggons in die Stadt Wilhelmshaven. Die genaue Zahl der Frachtschiffe mit Ankunftsziel Weser-Ems ist unbekannt. Die vergleichsweise „großzügige“ Belieferung des Weser-Ems-Gebietes ist nach bisherigem Forschungsstand nicht unmaßgeblich der Initiative des aus Varel stammenden NSDAP-Gauleiters und Reichsstatthalters für Weser-Ems, Paul Wegener, zuzurechnen. Er hatte sich erstmals im Dezember 1942 beim Rosenberg-Ministerium dafür eingesetzt, das zumeist aus den Niederlanden stammende bzw. über Holland antransportierte Mobiliar und Haushaltsgut in größerem Umfang in seinen Bezirk zu verteilen.3

Als zuständige staatliche Verwaltungsdienststelle für die „Aktion M“ fungierte das Landeswirtschaftsamt Weser-Ems mit Dienstsitz in Bremen, Ansprechpartner in der NSDAP-Gauleitung Weser-Ems (Sitz in Oldenburg) war offenbar das Gaustabsamt unter dem damaligen Gauamtsleiter Esser. Wie aus Aktenvermerken hervorgeht, stand dieser zwecks „Requirierung“ entsprechender „Kontingente“ zeitweilig auch in direktem Kontakt zum Amsterdamer Lager des „Einsatzstabes Rosenberg“.4 Wegen der Herkunft der Lieferungen bürgerte sich im amtlichen Schriftverkehr und auch im Volksmund rasch der Begriff „Hollandmöbel“ bzw. „Hollandgut“ ein, wobei die nähere Kennzeichnung „Judengut“ oder „aus ehemals jüdischem Besitz“ darauf hindeutet, dass die Beteiligten durchaus um die Vorbesitzer in Kenntnis waren.

Der Beginn der „Aktion M“ im Weser-Ems-Gebiet

Die ersten drei Frachtschiffe mit „Aktion M“-Transportgut für den Gau Weser-Ems trafen Mitte Dezember 1942 in Bremen, Wilhelmshaven und Delmenhorst ein, wie eine Aktennotiz aus Bremen belegt: „Die von Herrn Reichsstatthalter Wegener beschafften Möbel aus Holland sollen in diesen Tagen, und zwar wahrscheinlich schon heute oder morgen, hier [in Bremen, H.F.] eintreffen. Es handelt sich dabei zunächst um eine Schiffsladung. Die zwei weiteren Schiffsladungen sind für Wilhelmshaven bzw. Delmenhorst bestimmt. (…). Gelegentlich einer Besprechung in Oldenburg teilte Herr [NSDAP-]Gauamtsleiter Esser mit, dass wir nicht nur laufend weitere Sendungen erhalten könnten, sondern dass augenscheinlich die zuständigen Stellen in Holland daran gelegen ist, baldmöglichst weitere Sendungen auf den Weg zu bringen. (…).“5 Der Oberbürgermeister in Oldenburg datierte in seinem Nachkriegsbericht das Eintreffen erster Lieferungen ebenfalls um die Jahreswende 1942/43: „Im Dezember 1942 und Anfang 1943 sind die ersten Schiffsladungen mit den sogenannten holländischen Möbeln hier in Oldenburg eingetroffen. Vom Landeswirtschaftsamt in Bremen sind diese Schiffsladungen auf die verschiedenen Wirtschaftsämter im Kreise [sic!, gemeint ist Gau, H.F.] Weser-Ems verteilt worden. (…).“6 Am 22. Dezember 1942 fand in Bremen eine „Arbeitstagung“ des Reichsstatthalters und Gauleiters Paul Wegener mit den Vertretern der Wirtschaftsämter aus seinem Bereich statt, auf der den Beamten die grundlegenden „Richtsätze“ zur „Verwertung von Judengut aus Holland“ bekannt gegeben wurden.7

Die „Richtsätze“ zur „Verwertung von Judengut aus Holland“ im Gebiet Weser-Ems

Überliefert sind die „Richtsätze“ in einem Schreiben des Reichsstatthalters in Oldenburg und Bremen – Dienststelle Landeswirtschaftsamt Weser-Ems – an alle Wirtschaftsämter im Bereich Weser-Ems vom 18. Januar 1943:

„- V 1099/43 – An alle Wirtschaftsämter! Betr.: Verwertung von Judengut aus Holland.

Nachdem die ersten Kähne mit Judengut eingetroffen oder doch auf dem Marsche zu ihrem Bestimmungsorte sind, bitte ich, bei der Verwertung nach den Richtsätzen zu verfahren, die ich schon auf der Arbeitstagung am 22.12.42 in Bremen bekanntgegeben habe. Im einzelnen ist dabei folgendes zu beachten:

  1. Das Gut wird unentgeltlich und teils auch frachtfrei geliefert, es kommt zum Teil unsortiert an. Da es sich fast ausschliesslich um gebrauchtes Gut handelt und teils aus jungen, teils aus alten Haushaltungen stammt, wird die Qualität und Wiederverwendung sehr verschieden sein. Eine sofortige Abgabe an Interessenten wird nur in seltenen Fällen möglich sein.

  2. Ich empfehle deshalb, das Gut zunächst auf Lager zu nehmen, einen oder mehrere Fachleute mit entsprechender Anzahl Hilfskräfte mit der Sichtung zu beauftragen, das Gut zu ordnen und, wo erforderlich, instandsetzen zu lassen, damit wird der Wert des Gutes gesteigert und eine bessere Befriedigung der Abnehmer erreicht werden.

  3. Die Abgabe soll in erster Linie an Fliegergeschädigte erfolgen. Soweit dieser Bedarf gedeckt ist, kann die Abgabe auch an Antragsteller erfolgen, die auf Grund der Kontingente bisher nicht befriedigt werden konnten. Auf diese Weise wird ein wesentlicher Teil des bisher ungedeckten Bedarfs bereinigt werden können. Das wegen besonderer Mängel nicht verwertbare Gut bitte ich zur Einrichtung und Ausstattung von Lagern und Unterkünften (u.a. NSV [Nationalsozialistische Volkswohlfahrt], DAF [Deutsche Arbeitsfront], Arbeiter- und Ausländerlager usw.) zu verwenden.

  4. Bei Berücksichtigung von Fliegergeschädigten ist diesen die freie Entscheidung über die Abnahme zu überlassen. Ist diese zustimmend, so ist der Preis von einem verantwortlichen Schätzer festzusetzen und der zuständigen Schadensfestsetzungsstelle zwecks Anrechnung auf die Schadens[ersatz, H.F.]forderung des Geschädigten mitzuteilen. Bei Abgabe an nichtgeschädigte Abnehmer ist der vom Schätzer festgesetzte Preis in bar bei der Abgabe zu entrichten. Die Schätzung soll wohlwollend, aber gewissenhaft erfolgen. Auf keinen Fall darf der Eindruck einer Verschleuderung des Gutes erweckt werden. Die Schätzer sind dem Träger der Gesamtabnahme (Oberbürgermeister/Landräte), dieser wiederum mit für eine gewissenhafte Schätzung und Verwendung verantwortlich. Sofern sich unter den angelieferten Gegenständen Textilwaren befinden sollten, bitte ich, diese nicht auszugeben, sondern besonders zu lagern und mir die Bestände mitzuteilen. Die Entscheidung über die Verwendung liegt bei mir.

  5. Die entstehenden Ausgaben für evtl. Lagerung, Licht, Heizung sowie Entschädigung für einzusetzende Kräfte u[nd] a[nderes] m[ehr] können aus den Einnahmen für das abgegebene Gut bestritten werden, wenn eine Abdeckung auf andere Art nicht möglich ist. Über Einnahme und Ausgabe ist genau Buch zu führen, für den Geldverkehr ein besonderes Konto anzulegen. Nach Abschluss der gesamten Aktion und Berichterstattung an mich ist der Erlös dem Gauleiter zur Verfügung zu stellen.

  6. Ich behalte mir vor, die Durchführung der Aktion, insbesondere die ordnungsgemäße Schätzung, Abgabe und Rechnungslegung, durch Beauftragte überprüfen zu lassen.

Mit Rücksicht auf die inzwischen eingegangenen und noch auf dem Wege befindlichen zahlreichen Güter hat der Gauleiter zunächst die weitere Anlieferung abstoppen lassen. Diejenigen WÄ [Wirtschaftsämter, H.F.], die bisher nicht beliefert wurden, aber die Zuweisung einer Kahnladung wünschen, können bei den nächsten Anlieferungen berücksichtigt werden. Ich bitte, ihre Wünsche mit dem Kreisleiter der NSDAP zu besprechen und mir Anträge auf Gestellung einer Kahnladung möglichst fernmündlich aufzugeben. Im Auftrage: gez. Seemann.“8

Der Verlauf der „Aktion M“ dürfte auf der Grundlage der zitierten „Richtsätze“ im Gau Weser-Ems weithin gleichförmig verlaufen sein: An den zentralen Ankunftsorten (Oldenburg, Osnabrück, Bremen, Wilhelmshaven, Delmenhorst) nahmen Vertreter der NSDAP-Gauleitung und Bedienstete des staatlichen Landeswirtschaftsamt Weser-Ems offensichtlich eine erste Begutachtung vor, und organisierten die „Zwischenlagerung“. Soweit das Gut nicht am Ankunftsort selbst zur Verteilung gelangte, sorgte das Landeswirtschaftsamt für die weitere Verteilung auf die Wirtschaftsämter der Landkreise und kleineren Städte im Bezirk. Im Land Oldenburg zählten dazu der Landkreis Friesland (mit den Städten Jever und Varel), weiterhin die Landkreise Ammerland, Wesermarsch, Oldenburg, Vechta und Cloppenburg. Die Weiterverteilung des „Hollandgutes“ in den Landkreis Friesland erfolgte vermutlich vom Ankunftsort Oldenburg. Die unmittelbar an den Landkreis Friesland angrenzende Stadt Wilhelmshaven – ebenfalls einer der zentralen Ankunftsorte im „Gau“ – lag verkehrstechnisch zwar näher, war Anfang 1943 aber bereits massiv von Luftangriffen und Bombenschäden betroffen und dürfte somit ausschließlich eigenen Bedarf angemeldet haben. Hier besteht noch weiterer Forschungsbedarf für die Stadt Wilhelmshaven.9 Angesichts der Menge des per Frachtkahn oder Eisenbahn nach Oldenburg angelieferten Raubgutes und bei den kriegsbedingt eingeschränkten Kapazitäten im privaten Transportgewerbe erfolgte die Weiterverteilung auf die Landkreise per Reichsbahn, da für die dort als lokale „Sammelstellen“ vorgesehenen Orte ein Bahnanschluss vorhanden war. Bei den Transporte von den Bahnhöfen zu den Lagern und Verkaufsstellen kamen dann örtliche Möbvelspediteure zum Zuge.

Zum Punkt 5 der zitierten „Richtlinien“ ist zur Klarstellung noch folgender Hinweis erforderlich: Die während der „Aktion M“ erzielten Überschüsse mussten von den Wirtschaftsämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit dem Landeswirtschaftsamt Weser-Ems in Bremen abgerechnet werden. Sie gelnagten somit in den Reichshaushalt. Der Betrag wanderte also nicht in irgendeine „Parteikasse“, wie es die mißverständliche Formulierung in diesem Punkte („dem Gauleiter zur Verfügung“ gestellt)vermuten ließe.

Begehrlichkeiten“ bei Ämtern und Parteistellen

Offenbar waren angesichts des „Hollandgutes“ in Dienststellen der NSDAP wie auch in der staatlichen Verwaltung – schon bevor überhaupt eine Verteilung an die „Volksgenossen“ angelaufen war – gewisse „Begehrlichkeiten“ geweckt und wohl teils auch bereits „befriedigt“ worden. Dies gab offenbar der NSDAP-Gauleitung Oldenburg im Februar 1943 Anlass zu einem Rundschreiben an alle Kreisleiter: „Rundschreiben Nr. 11/43. Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, dass die augenblicklich aus Holland eintreffenden Haushaltungsgegenstände in erster Linie für Bombengeschädigte bestimmt sind. Wenn der Bedarf für Bombengeschädigte befriedigt ist, sollen auch junge Eheleute, kinderreiche Familien und sonstige „Volksgenossen“ mit dringendem Bedarf berücksichtigt werden. Bei dieser Sachlage ist es gelinde gesagt geschmacklos, wenn sich Kreisleiter oder Kreisamtsleiter, Beamte und Angestellte der Landratsämter und ähnliche Parteigenossen bevorzugt eindecken. Es wird deshalb hiermit untersagt, dass der genannte Personenkreis Haushaltungsgegenstände irgendwelcher Art bezieht, bevor nicht sämtliche Bombengeschädigten und sonstigen bedürftigen Volksgenossen befriedigt sind. (…).“ Das Rundschreiben wurde dem Oldenburgischen Staatsministerium zur Kenntnis gebracht mit der Aufforderung, „den ihnen unterstellten Landräten Anweisungen in gleichem Sinne zu erteilen“.10

Gegenstände mit Kunst- oder Kulturwert

Wie nach Ankunft des „Hollandgutes“ in Oldenburg bzw. den Landkreisen festzustellen war, befanden sich darin – neben den Möbeln und Haushaltswaren – auch Gegenstände mit „Kunst- oder Kulturwert“. Ein Schreiben des NSDAP-Gaustabsamtes Oldenburg von Juli 1943 belegt, dass darauf die Kreis-Wirtschaftsämter bereits frühzeitig vom Landeswirtschaftsamt Weser-Ems hingewiesen wurden. Solche Objekte waren dem Gauleiter zu melden, der dann für eine anderweitige Verwendung Sorge trug. Als parteiamtlicher „Sachbearbeiter ist in der Gauleitung Pg. [Parteigenosse] Dr. Grolle bestimmt worden. Pg. Dr. Grolle ist in Zweifelsfällen seitens der Wirtschaftsämter gutachtlich [sic!] heranzuziehen, er ist berechtigt, jederzeit die Gegenstände aus der Judenmöbelaktion auf Kunstgegenstände und Kulturgüter zu überprüfen.“.11 Das Kreis-Wirtschaftsamt Friesland hatte im März 1943 ebenfalls auf diese – in den Archiven nicht überlieferte – Anordnung des Landeswirtschaftsamtes hingewiesen, als die Beamten in Jever im angelieferten Frachtgut mehrere „Bilder, die zum Teil einen recht beträchtlichen Kunstwert haben“, registrieren mussten. Die Kreisbehörde forderte als „Kunstsachverständigen“ allerdings nicht den Parteigenossen Grolle an, sondern den Oldenburger Museumsdirekor Dr. Walter Müller-Wulckow, dessen Besuch in Varel auch archivalisch belegt ist (siehe dazu die Ausführungen im Abschnitt über Varel). Dr. Müller-Wulckow war schon Anfang Oktober 1941 vom Oldenburgischen Minister der Kirchen und Schulen als regionaler „Sachverständiger für die Verwertung der Schmuck- und Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz“ ernannt worden. Er sollte „national bedeutende“ und qualitativ hochwertige Stücke, die vor allem aus dem Besitz geflohener bzw. deportierter deutscher Juden stammten, vorsorglich aussortieren, da sie den bedeutenden Sammlungen und Museen im Reich zugeführt werden sollten.12 Ab 1942 erweiterte sich sein „Aufgabengebiet“ auch auf die Begutachtung des in Westeuropa geraubten „Judengutes“.

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2) Die „Aktion M“ und das Kreis-Wirtschaftsamt im Landkreis Friesland

Zuständige Dienststelle für die „Aktion M“ im Landkreis Friesland war das damalige Wirtschaftsamt. Diese Dienststelle war im Mitte der 1930er Jahre erbauten Kreisamtsgebäude in der Lindenallee in Jever untergebracht und stand im fraglichen Zeitraum unter Leitung des Kreiskommunalrendanten Hermann Harms.13 Oberster Dienstherr der Kreisverwaltung war seit 1933 der Landrat Hermann Ott14, sein Stellvertreter der Regierungs-Oberinspektor Gerhard Janßen15, Leiter der Abteilung I im Kreisamt (u.a. zuständig für Allgemeine Dienstaufsicht und Amtsverwaltung). Gerhard Janßen und Hermann Harms waren Ansprechpartner und Hauptverantwortliche im Kreisamt für die ordnungsgemäße bürokratische „Abwicklung“ der „Aktion M“.

Da die Kreisverwaltung in Jever residierte, verzichtete das Wirtschaftsamt dort darauf, den konkreten „Vollzug“ der Aktion an die Stadtverwaltung zu delegieren, wie es – wohl aus Gründen der Zweckmäßigkeit – in der etwa 35 Kilometer entfernten kreiszugehörigen Stadt Varel geschah. Dies wird u.a. daran deutlich, dass die per Zeitungsanzeige erfolgten Ankündigungen der Verkaufsveranstaltungen in Jever mit „Wirtschaftsamt“ unterschrieben waren, während in Varel „der Bürgermeister“ die entsprechenden Ankündigungen zu zeichnen hatte. Über die Zuteilung des Raubgutes auf die beiden Städte Jever und Varel entschied letztlich das Kreis-Wirtschaftsamt. Neben der Beachtung der „Richtsätze“ des Reichsstatthalters/Landeswirtschaftsamt und weiterer Vorgaben höherer Dienststellen erfolgte bei der „Aktion M“ sicherlich auch eine Abstimmung mit der NSDAP-Kreisleitung (Kreisleiter: Hans Flügel), die nicht in der Kreisstadt Jever, sondern in Varel residierte. Bisher nicht nachweisbar ist, ob die Partei z.B. hinsichtlich der „Auswahlkriterien“ für die „bedürftigen Erwerber“ der „Hollandmöbel“ ein Wörtchen zugunsten ihrer Parteigänger ins Feld führte; ebenso unbekannt ist, ob sich auch die friesländischen Parteidienststellen selbst mit höherwertigem Mobiliar und sonstigen Gegenständen aus dem „Hollandgut“ versorgten, wie es die NSDAP-Gauleitung im bereits zitierten Rundschreiben vom Februar 1943 als „geschmacklos“ kritisiert hatte. Das Kreisamt war – trotz möglicher Einflußnahme örtlicher Parteidienststellen – letztlich aber die „federführende“ und verantwortliche Institution bei der Durchführung der „Aktion M“ auf Kreisebene. Der Landrat, sein Stellvertreter Janßen bzw. die Beamten aus dem Wirtschaftsamt zeichneten verantwortlich für die Berichterstattung an die höheren Dienststellen auf Gau- und Reichsebene, ebenso für die „Endabrechnung“ und Überweisung der erzielten Überschüsse an das Landeswirtschaftsamt Weser-Ems in Bremen.

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Abb.: Hermann Ott, 1933-1945 NS-Landrat im Kreis Friesland. Foto vor 1945. Schlossmuseum Jever.

Abb.: Gerhard Janßen (re.). Foto “Der Gemeinnützige”, Varel, 13. Juli 1943 (li. Bürgermeister Ahlers aus Varel).
Abb.: Gerhard Janßen (re.).
Foto “Der Gemeinnützige”,
Varel, 13. Juli 1943
(li. Bürgermeister Ahlers aus Varel).

Abb.: Hermann Harms. 1943 Leiter des Kreis-Wirtschaftsamtes Friesland. Foto “Jeversches Wochenblatt”, 31. Juli 1990.
Abb.: Hermann Harms. 1943 Leiter des Kreis-Wirtschaftsamtes Friesland.
Foto “Jeversches Wochenblatt”,
31. Juli 1990.

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3) Die „Aktion M“ in der Kreisstadt Jever (Mitte März 1943 bis Anfang Februar 1944)

In der Kreisstadt Jever führten die Mitarbeiter des Kreiswirtschaftsamtes selbst Regie bei der „Aktion M“ (Ankündigung der Verkaufsveranstaltungen), zogen aber zur praktischen Durchführung (Lagerung, Verkauf usw.) örtliche Gewerbetreibende heran: „Die Verwertung der in Jever lagernden Sachen erfolgt durch den Kaufmann Bernh[ard] von Mark in Jever, Mühlenstr. [handschriftlich eingefügt: „gegenüber Postamt“] im Auftrage des Wirtschaftsamtes“, berichtete am 24. März 1943 der Regierungs-Oberinspektor Janßen. Der erwähnte „Kaufmann“ Bernhard van Mark war zu diesem Zeitpunkt Gastwirt und Betreiber des „Erbkrug zum Birnbaum“ in der Mühlenstraße 21, direkt gegenüber dem alten jeverschen Postamtsgebäude. Zur Gastwirtschaft gehörte zwar auch ein großer Saal, eingelagert bzw. zur Besichtigung ausgestellt wurden die Möbel und der Hausrat jedoch nicht dort, sondern – so die Quellen –

  1. in der damals in Jever weithin bekannten Gaststätte (Tanzlokal) namens „Grüner Jäger“ (Prinzenallee, direkt an der „Prinzengraft“ gegenüber vom Kreisamt, Besitzer Ernst Iken) sowie

  2. im „Hotel zum schwarzen Adler“ (Alter Markt Nr. 3, Besitzer Lübbert Lübbers). Dort dürften auch die Depots des damals neben dem „Schwarzen Adler“ befindlichen Lagerräume von Möbelhändler Friedrich Popken (Alter Markt Nr. 2) einbezogen worden sein, während die „Ausstellung“ und der Verkauf dann in den Hotel-Sälen stattfand.

Die „mündliche Überlieferung“ in Jever weiß im Übrigen zu berichten, dass für Bernhard van Mark die bei der Mitwirkung an der „Hollandmöbel“-Aktion gemachten Erfahrungen den Anstoß gaben, nach dem Krieg den Beruf des Gastwirtes aufzugeben und sich erneut der Tätigkeit eines „Möbelkaufmanns“ zu widmen. Er wurde zum Begründer eines gleichnamigen Familienunternehmens in der St. Annenstraße 15 in Jever. Wie 1943 im Einzelnen die vertragliche Vereinbarung zwischen Kreis-Wirtschaftsamt und Bernhard van Mark sowie den anderen Beteiligten genau ausgestaltet war oder welche Provisionen, Lagermieten usw. gezahlt wurden, ist nicht überliefert.

Abb.: Blick auf den Alten Markt in Jever mit den Hausnummern 2 (Möbelhändler Popken) und Nr. 3 („Schwarzer Adler“), im Hintergrund zwischen beiden Gebäuden ein großes Lagerhaus. Postkarte von 1954. Schlossmuseum Jever. PK 1926.
Abb.: Blick auf den Alten Markt in Jever mit den Hausnummern 2 (Möbelhändler Popken) und Nr. 3 („Schwarzer Adler“), im Hintergrund zwischen beiden Gebäuden ein großes Lagerhaus. Postkarte von 1954. Schlossmuseum Jever. PK 1926.
Abb.: Zweiter Verkaufsort bei der „Aktion M“ in Jever war der „Grüne Jäger“. Foto von 1961. Entnommen aus: Klaus Andersen/Ingo Hashagen: Jever - Die friesische Residenzstadt. Erfurt 2007, S. 46.
Abb.: Zweiter Verkaufsort bei der „Aktion M“ in Jever war der „Grüne Jäger“. Foto von 1961.
Entnommen aus: Klaus Andersen/Ingo Hashagen: Jever – Die friesische Residenzstadt. Erfurt 2007, S. 46.

 

Die Verkäufe in Jever begannen Mitte März 1943: „Dem Wirtschaftsamt steht eine beschränkte Menge gebrauchte Möbel (Betten, Tische, Stühle, Sessel usw.) sowie Hausgerät verschiedener Art (Töpfe, Teller, Staubsauger, Öfen u.a.) zur Verfügung. Die Sachen lagern im ‚Schwarzen Adler‘ und ‚Grünen Jäger‘ in Jever“, annoncierte die Kreisverwaltung am 17. März 1943. Mitgeteilt wurde, dass vom 17. bis 20. März 1943 die Abgabe – „auf Berechtigungsschein des Wirtschaftsamtes“ – nur „an Fliegergeschädigte des Kreises Friesland und an Schwerbeschädigte, die aus der Wehrmacht entlassen sind“, erfolgte. Ab 22. März 1943 konnten die Sachen „an andere Volksgenossen, die dem Wirtschaftsamt den dringenden Bedarf glaubhaft nachweisen“, abgegeben werden.

Ende April 1943 folgte die nächste „Verkaufsperiode“ der in Jever „lagernden gebrauchten Möbel usw.“, angekündigt im „Jeverschen Wochenblatt“ vom 22. April 1943: Vom 22. bis 30. April 1943 ein Verkauf „nur an Fliegergeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte“, vom 2. bis 8. Mai 1943 „nur an Neuvermählte und an kinderreiche Familien für den dringenden Bedarf“, ab 10. Mai 1943 wieder „an andere Volksgenossen, die dem Wirtschaftsamt den dringenden Bedarf glaubhaft nachweisen“. Am 13. Mai wies das Wirtschaftsamt im „Jeverschen Wochenblatt“ darauf hin („Betr.: Altmöbelverwertung“), dass „mit Ausnahme für Fliegergeschädigte und Neuvermählte“ alle bis zum 15. Mai 1943 ausgestellten Berechtigungsscheine am 17. Mai ungültig wurden. Am 3./4. Juli 1943 war im „Jeverschen Wochenblatt“ zu lesen: „Betr.: ‚Altmöbelverwertung.‘ Die an Kinderreiche vor dem 17.5.1943 ausgestellten und noch nicht belieferten Berechtigungsscheine für Altmöbel werden bis zum 10. Juli d[es] J[ahres] einschließlich beliefert, soweit die Sachen noch in den Verkaufsräumen vorhanden sind.“

Für die zweite Jahreshälfte 1943 sind keine weiteren Anzeigen oder Hinweise des Wirtschaftsamtes aufzufinden. Erst am 27. Januar 1944 fand in Jever noch einmal ein Verkauf von Restbeständen statt. Das Wirtschaftsamt des Landkreises teilte mit: „Die restlichen (z. T. beschädigten) Hollandmöbel sollen in Jever (‚Grüner Jäger‘ und ‚Schwarzer Adler‘) an folgenden Tagen verkauft werden: 1. nur an Bombengeschädigte am Montag, dem 31. Januar 1944, 2. nur an Neuvermählte am Dienstag, dem 1. Februar 1944, 3. nur an Kinderreiche am Mittwoch, dem 2. Februar 1944, und 4. an alle übrigen Verbraucher am Donnerstag, dem 3. Februar 1944. Der Verkauf findet vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 14 bis 17 Uhr statt. Die verkauften Sachen müssen alsbald nach dem Kauf abgeholt werden.“ Mit der Verwertung der „Restbestände“ bis Anfang Februar 1944 war die „Aktion M“ in Jever beendet, ein weiterer Verkauf von „Hollandgut“ in der Kreisstadt fand nicht mehr statt.


6

Abb.: Eine kurze Notiz und eine Anzeige im „Jeverschen Wochenblatt“ vom 27. Januar 1943 markierten das Ende der „Aktion M“ in der Kreisstadt Jever. Repro: Holger Frerichs. Schlossmuseum Jever.
Abb.: Eine kurze Notiz und eine Anzeige im „Jeverschen Wochenblatt“ vom 27. Januar 1944
markierten das Ende der „Aktion M“ in der Kreisstadt Jever. Repro: Holger Frerichs. Schlossmuseum Jever.

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4) Die „Aktion M“ in Varel (Mitte April 1943 bis Mitte Februar 1944)

Über die Situation im südlichen Teil des Landkreises Friesland, in der kreiszugehörigen Stadt Varel, berichtete Regierungs-Oberinspektor Janßen Ende März 1943 kurz: „Mit der Verwertung des in Varel lagernden Gutes habe ich den Herrn Bürgermeister der Stadt Varel beauftragt“. In Varel nahm das Kreis-Wirtschaftsamt also die die Kommunalverwaltung unter Bürgermeister Otto Ahlers16 mit in die Verantwortung. Der aus Delmenhort stammende Otto Ahlers war – als Nachfolger von Wilhelm Gerstenberg – seit 17. März 1943 der kommissarische, später auch formal ernannte letzte NS-Bürgermeister der Stadt Varel. Die „Aktion M“ fiel in den Zuständigkeitsbereich von Stadtoberinspektor Wilhelm Siefken17 (u.a. Leiter der Abteilung III, der das städtische Wirtschaftsamt zugeordnet war), sowie des Stadtsekretärs Karl Günther18 (Leiter der Abteilung V mit dem städtischen Wohlfahrtsamt).

Abb.: Otto Ahlers, 1943-1945 NS-Bürgermeister der Stadt Varel. Foto vor 1945. Sammlung Frerichs.
Abb.: Otto Ahlers, 1943-1945 NS-Bürgermeister der Stadt Varel. Foto vor 1945. Sammlung Frerichs.

Abb.: Wilhelm Siefken, 1943/44 Leiter Wirtschaftsamt Stadt Varel. Foto nach 1945. Sammlung Frerichs.
Abb.: Wilhelm Siefken, 1943/44 Leiter Wirtschaftsamt Stadt Varel. Foto nach 1945. Sammlung Frerichs.

Abb.: Karl Günther, 1943/44 Leiter Wohlfahrtsamt Stadt Varel. Foto bisher nicht bekannt.
Abb.: Karl Günther, 1943/44 Leiter Wohlfahrtsamt Stadt Varel.
Foto bisher nicht bekannt.

Die erste „Verkaufsrunde“ März bis Juni 1943

Wie in Varel der „ehemals jüdische Besitz“ unter das Volk gebracht wurde, lässt sich recht genau aus den Anzeigen des Bürgermeisters in der örtlichen Tageszeitung „Der Gemeinnützige“ rekonstruieren. Der Verkauf begann einen Monat später als in der Kreisstadt Jever. Der erste Hinweis auf eine entsprechende Verkaufsaktion in Varel findet sich in der Zeitungsausgabe vom 13. April 1943. Bis Ende Juni 1943 hatten die Vareler zunächst bei vier Veranstaltungen die Möglichkeit, sich mit „Hollandgut“ auszustatten. Als Sammelpunkte bzw. Lager- und Verkaufsstätten werden in den städtischen Anzeigen genannt:

  1. Schuppen des Kohlenhändlers Meinhard Ummen. Die Postanschrift war Haferkampstraße 25, der auf diesem Grundstück gelegene Schuppen war aber seinerzeit von der Elisabethstraße zugänglich, Eingang gegenüber der damaligen katholischen Volksschule (heute Seilerweg).

  2. „Lager 3 der früheren Chemischen Fabrik (Knochenmehlfabrik) am Hafen“. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein Lagergebäude an der Hafenstraße, seit 1934 im Besitz der Firma Wilhelm Poppe – Fischmehl- und Futtermittelproduktion – (heute befindet sich dort die Firma Deharde).

  3. Das Stallgebäude des „Waisenstiftes“.

  4. Das ehemalige städtische Gaswerk in der Hansastraße 6, gegenüber vom Hansa-Gebäude.

Beim ersten Abgabetermin fand ein „freihändiger“ Verkauf an alle Interessenten statt, erst mit der zweiten Verkaufsveranstaltung gab es – wie in Jever – Hinweise auf bevorrechtigte Gruppen wie „Fliegergeschädigte“, „Neuvermählte“ oder „Kinderreiche“. Die in Varel angelieferte Menge des „Hollandgutes“ muss so reichlich gewesen sein, dass neben der Versorgung der bevorrechtigten Bevölkerungsgruppen weiterhin ein „freihändiger Verkauf“ des Raubgutes an alle interessierten „Volksgenossen“ möglich war.

DATUM

GEGENSTÄNDE

ADRESSATEN / ORT

QUELLE

Donnerstag,

15. April 1943

Posten Restmöbel”

freihändig zum Verkauf”;

8.30 Uhr “im Schuppen des Kohlenhändlers [Meinhard] Ummen, gegenüber der kath[olischen] Volksschule in der Elisabethstr.”,

14 Uhr “im Lager 3 der fr[üheren] Chem[ischen] Fabrik (Knochenmehlfabrik) am Hafen

Der Gemeinnützige”,

13. April 1943

Donnerstag,

6. Mai 1943

Posten gebrauchter

Bettstellen mit Auflegern”

Käufer versammeln sich

auf dem Hof des Gaswerks”;

Verkauf/Abgabe

im Schuppen des

Kohlenhändlers Meinhard Ummen”;

8-9 Uhr an “Fliegergeschädigte und Kriegsversehrte gegen Ausweis”,

9-10 Uhr an

Neuvermählte gegen

Vorlage der Heiratsurkunde”,

10-11 Uhr an

Kinderreiche gegen entsprechenden Nachweis”, 11-12 Uhr “freihändig”

Der Gemeinnützige”,

5. Mai 1943

Donnerstag,

6. Mai 1943

Posten gebrauchtes Haushalts- und Küchengeschirr”

freihändig zum Verkauf”;

Sammelpunkt und Ort wie zuvor;

15-18 Uhr

Der Gemeinnützige”,

5. Mai 1943

Freitag,

7. Mai 1943

Posten gebrauchtes Haushalts- und Küchengeschirr”

freihändig zum Verkauf”;

Sammelpunkt und Ort wie zuvor;

8-12 Uhr

Der Gemeinnützige”,

5. Mai 1943

Freitag,

25. Juni 1943

Posten gebrauchter Einzelmöbel ”

im Stall des Waisenstiftes Varel – Eingang an der linken Seite”;

8-9 Uhr an “Fliegergeschädigte und Kriegsversehrte gegen Ausweis”,

9-10 Uhr an “Neuvermählte gegen

Vorlage der Heiratsurkunde”,

10-11 Uhr an “Kinderreiche gegen entsprechenden Nachweis”,

11-12 Uhr “freihändig”

Der Gemeinnützige”,

24. Juni 1943

Abb.: Firma Wilhelm Poppe in Varel, Hafenstraße, einer der Lager- und Verkaufsorte für „Hollandgut“ in Varel. Das Mobiliar und die Haushaltsgegenstände wurde im Lagergebäude (hinter dem Schornstein) für die Vareler Interessenten bereitgestellt. Foto: Heimatverein Varel.
Abb.: Firma Wilhelm Poppe in Varel, Hafenstraße, einer der Lager- und Verkaufsorte für „Hollandgut“ in Varel. Das Mobiliar und die Haushaltsgegenstände wurde im Lagergebäude (hinter dem Schornstein) für die Vareler Interessenten bereitgestellt. Foto: Heimatverein Varel.

August 1943: „Beurteilung der Bilder aus dem Hollandgut“ durch Dr. Müller-Wulckow in Varel

Für Juli und bis Ende August 1943 sind keine weiteren Ankündigungen der Vareler Stadtverwaltung über den Verkauf von „Hollandmöbeln“ überliefert. Am 13. August 1943, knapp zwei Wochen vor Beginn der nächsten Verkaufsrunde, traf der Direktor des Oldenburgischen Landesmuseums für Kunst- und Kulturgeschichte, Dr. Walter Müller-Wulckow, in Varel ein. Es ging um die „Beurteilung der Bilder aus dem Hollandgut“. Das Kreisamt hatte schon im März 1943 an einem Schreiben an Dr. Müller-Wulckow darauf hingewiesen, bei den „Anlieferungen von Möbeln aus ehemals jüdischem Besitz befinden [sich] u.a. auch Bilder, die zum Teil einen recht beträchtlichen Kunstwert haben. Um zu vermeiden, daß bei der Ausgabe (…) irrtümlich solche mit hohem Kunstwert abgegeben werden, hat das Landeswirtschaftsamt Weser-Ems angeordnet, daß vor Abgabe der Bilder ein Kunstsachverständiger zur Überprüfung und Feststellung des Kunstwertes einzusetzen ist. Bilder, die nachweislich besonderen Wert haben, sollen nicht zur Ausgabe gelangen. (…). Da weder in Jever noch in Varel ein Kunstsachverständiger für Bilder wohnhaft ist, wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie die Überprüfung der Bilder und die Feststellung des Kunstwertes in nächster Zeit übernehmen würden“. Erst geraume Zeit später, Ende Juli 1943, ließ der Vareler Bürgermeister über das Wirtschaftsamt des Landkreises mitteilen, „daß die Beurteilung der Bilder aus dem Hollandgut jetzt möglich ist“. Auf dem Schriftstück notierte Müller-Wulckow bezüglich Varel handschriftlich: „Erled[igt] am Freit[ag] d[en] 13.8[.1943]“. Aus weiteren handschriftlichen Anmerkungen geht hervor, dass die „Begutachtung“ im Zimmer 3 des Vareler Rathauses stattfand. Neben Müller-Wulckow warfen an diesem Tage auch der Stadtoberinspektor Wilhelm Siefken und Stadtsekretär Karl Günther einen Blick auf die Kunstwerke. Hinzu kam noch – vermutlich als „Protokollführer“ – die angestellte „Hilfskraft“ Wilhelm Schwenker aus der Abteilung VII (zuständig u.a. für Registratur und Geheimsachen). Der Museumsdirektor vergaß nicht, abschließend fest zu halten, wie sein Dienstgeschäft in Varel honoriert wurde: „Als Dank für die Bewertung geschenkt erhalten: Albert Neuhuys, Mutter und Kind“. Das Bild wurde vom Museumschef unter der Eingangsnummer 2567/43 dem Bestand des Landesmuseums in Oldenburg zugeführt und ist bis heute in dessen Verwahrung.19

Abschluss der „Aktion M“ August 1943 bis Februar 1944

Ab 25. August 1943 bis Mitte Februar 1944 kündigte der Vareler Bürgermeister weitere sechzehn Verkaufstermine für das „Hollandgut“ an. Erwähnt werden wieder der Schuppen beim städtischen Gaswerk sowie der Schuppen des Kohlenhändlers Ummen. Mit drei Verkaufsterminen in Streek bzw. Langendamm wurde nun offiziell auch die Bevölkerung in der damals noch eigenständigen Gemeinde Varel-Land in die „Versorgung“ mit „Hollandgut“ einbezogen. Dort versammelte man sich einmal beim Hause des Bauern August Büsing in Streek sowie zweimal beim damaligen Rathaus der Landgemeinde an der Straße „Zum Jadebusen“ in Langendamm.

DATUM

GEGENSTÄNDE

ADRESSATEN / ORT

QUELLE

Mittwoch,

25. August 1943

einen Posten gebrauchtes Haushaltsgerät und Geschirr”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk”,

ausschließlich an Fliegergeschädigte gegen Ausweis”

9-12 Uhr für Buchstaben A-H,

14-16 Uhr für Buchstaben J-Z

Der Gemeinnützige”,

24. August 1943

Donnerstag,

26. August 1943

einen Posten gebrauchtes Haushaltsgerät und Geschirr”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk”,

ausschließlich an Kriegsversehrte, Neuvermählte und Kinderreiche gegen Nachweis”

9-12 Uhr für Buchstaben A-H,

14-16 Uhr für Buchstaben J-Z

Der Gemeinnützige”,

24. August 1943

Freitag,

27. August 1943

einen Posten gebrauchtes Haushaltsgerät und Geschirr”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk”,

an Jedermann”

9-12 Uhr “und erforderlichenfalls”

14-16 Uhr

Der Gemeinnützige”,

24. August 1943

Freitag,

17. September 1943

einen Posten gebrauchtes Haushaltsgerät und Geschirr”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk”,

ausschl. an Fliegergeschädigte und Kriegsversehrte, gegen Ausweis”

8-12 Uhr

Der Gemeinnützige”,

15. September 1943

Donnerstag,

30. September 1943

einen größeren Restposten gebr. Geschirr und Haushaltsgerät”,

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel, Hansastraße”, “freihändig”,

8-12 Uhr, 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

28. September 1943

Freitag,

1. Oktober 1943

einen größeren Restposten gebr. Geschirr und Haushaltsgerät”,

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel, Hansastraße”,

freihändig”, 8-12 Uhr, 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

28. September 1943

Dienstag,

2. November 1943

einen größeren Posten gebr. Geschirr und Haushaltsgerät”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel, Hansastraße”,

an Fliegergeschädigte und Kriegsversehrte gegen Nachweis”

9-12 Uhr,

an Neuvermählte und Kinderreiche gegen Nachweis” 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

29. Oktober 1943

Mittwoch,

3. November 1943

einen größeren Posten gebr. Geschirr und Haushaltsgerät”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel, Hansastraße”,

freihändig an Jedermann”,

9-12 und 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

29. Oktober 1943

Freitag,

5. November 1943

einen Restposten gebrauchter Möbel”

GEMEINDE VAREL-LAND

beim Hause des Bauern August Büsing, Streek [Gemeinde Varel-Land]”,

Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Neuvermählte haben

beim Einkauf den Vorzug”, 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

4. November 1943

Donnerstag,

16. Dezember 1943

einen größeren Posten gebrauchte Teppiche, Läufer usw.”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel, Hansastraße”,

Fligergeschädigte u. Kriegsversehrte gegen Ausweis”,

9-12 und 14-16 Uhr

Der Gemeinnützige”,

15. Dezember 1943

Freitag,

17. Dezember 1943

einen größeren Posten gebrauchte Teppiche, Läufer usw.”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel, Hansastraße”,

Kinderreiche und sonstige Bevorrechtigte gegen Ausweis”,

9-12 und 14-16 Uhr

Der Gemeinnützige”,

15. Dezember 1943

Mittwoch,

22. Dezember 1943

einen Restposten verschiedener Haushaltssachen”

Käufer versammeln sich vor dem städtischen Schuppen beim Gaswerk Varel”, “an Bevorrechtigte”,

9-12 und 14-16 Uhr

Der Gemeinnützige”,

20. Dezember 1943

Montag,

10. Januar 1944

einen größeren Posten gebrauchter Bettstellen mit und ohne Matrazen, Bettsachen usw.”

Käufer versammeln sich vor dem Schuppen des Kohlenhändlers Ummen an der Elisabethstraße, gegenüber der Kath. Schule”, “an Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Kinderreiche gegen Ausweis, sowie an sonstige Bevorrechtigte”,

9-12 und 14-16.30 Uhr

Der Gemeinnützige”,

9. Januar 1944

Dienstag,

11. Januar 1944

einen größeren Posten gebrauchter Bettstellen mit und ohne Matrazen, Bettsachen usw.”

Käufer versammeln sich vor dem Schuppen des Kohlenhändlers Ummen an der Elisabethstraße, gegenüber der Kath. Schule”, “an Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Kinderreiche gegen Ausweis, sowie an sonstige Bevorrechtigte”, 9-12 und 14-16.30 Uhr

Der Gemeinnützige”,

9. Januar 1944

Dienstag,

25. Januar 1944

einen Posten gebrauchter Polstersachen und Stühle”

Käufer versammeln sich vor dem Schuppen des Kohlenhändlers Ummen an der Elisabethstraße, gegenüber der Kath. Schule”, “an Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Kinderreiche gegen Ausweis, sowie an sonstige Bevorrechtigte”, 8.30-12 und 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

24. Januar 1944

Mittwoch,

26. Januar 1944

einen größeren Restposten gebrauchter Möbel- und Haushaltsgerätschaften”

GEMEINDE VAREL-LAND

beim Gemeindehaus in Langendamm”,

Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Neuvermählte haben gegen Ausweis beim Kauf von Gegenständen den Vorzug”, 9-12 und 14-16.30 Uhr

Der Gemeinnützige”,

24. Januar 1944

Donnerstag,

27. Januar 1944

einen größeren Restposten gebrauchter Möbel- und Haushaltsgerätschaften”

GEMEINDE VAREL-LAND

beim Gemeindehaus in Langendamm”,

Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Neuvermählte haben gegen Ausweis beim Kauf von Gegenständen den Vorzug”, 9-12 und 14-16.30 Uhr

Der Gemeinnützige”,

24. Januar 1944

Montag,

31. Januar 1944

einen größeren Posten gebrauchte Möbel”

Käufer versammeln sich vor dem Schuppen des Kohlenhändlers Ummen an der Elisabethstraße, gegenüber der Kath. Schule”, “an Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und Kinderreiche gegen Ausweis, sowie an andere Bevorrechtigte”,

8.30-12 und 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

28. Januar 1944

Donnerstag,

17. Februar 1944

einen größeren Posten gebrauchte Möbel”

im Schuppen des Kohlenhändlers Ummen an der Elisabethstraße, gegenüber der Kath. Schule”,

an Fliegergeschädigte, Kriegsversehrte und sonstige Bevorrechtigte gegen Ausweis”, 8.30-12 und 14-17 Uhr

Der Gemeinnützige”,

16. Februar 1944

 

Abb.: Ankündigung von drei Verkaufsveranstaltungen in der Stadt Varel und der Gemeinde Varel-Land zwischen dem 25. und 27. Januar 1944, Anzeige in „Der Gemeinnützige“, 24. Januar 1944. Repro: Holger Frerichs.
Abb.: Ankündigung von drei Verkaufsveranstaltungen in der Stadt Varel und der Gemeinde Varel-Land zwischen
dem 25. und 27. Januar 1944, Anzeige in „Der Gemeinnützige“, 24. Januar 1944. Repro: Holger Frerichs.

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5) „Überschuss“ der „Aktion M“ im Landkreis Friesland: 75.000 Reichsmark (= 275.000 Euro)

Wie viele Waggons mit Mobiliar und Haushaltsgut der „Aktion M“ nach Friesland kamen und auf den Bahnhöfen in Jever und Varel entladen wurden, ist nicht überliefert. Gleiches gilt für nähere Angaben über das Gesamtvolumen des Raubgutes in Kubikmetern oder Ziffern über die Gesamtzahl z.B. nur von Möbelstücken. Es muss sich aber um eine unter den Kriegsbedingungen mehr als erstaunliche Anzahl von Objekten gehandelt haben, nach Ansicht des Verfassers mindestens im höheren vierstelligen Bereich: Das Kreisamt in Friesland verwies 1946 auf die Überweisungsbelege an das Landeswirtschaftsamt Weser-Ems, wonach am 19. Juli 1943 ein Betrag von 35.000 Reichsmark, am 30. Dezember 1943 weitere 25.000 Reichsmark sowie am 9. Juni 1944 noch einmal genau 14.822 Reichsmark, somit zusammen fast 75.000 Reichsmark an „Überschüssen“ aus der „Aktion M“ abgeführt wurden.

Um einen Vergleich mit heutiger Währung bzw. Kaufkraft zu ermöglichen, wird hier auf den Umrechnungsschlüssel der Deutschen Bundesbank zurückgegriffen: Danach kann für das Jahr 1943 eine Reichsmark mit 3,7 Euro veranschlagt werden. Demzufolge betrug der Überschuss der „Aktion M“ 1943/44 im Landkreis Friesland nach heutigen Maßstäben etwa 275.000 Euro!20 Wohlgemerkt: Bei diesem „Überschuss“ handelte es sich nicht um die Summe der tatsächlich erzielten Verkaufspreise, die naturgemäß höher ausgefallen sein muss, sondern um einen Betrag, der nach Abzug der nicht bekannten Unkosten (Transportkosten, Lagermiete, Provisionen usw.) noch übrig geblieben war. Bei Betrachtung der Gesamtsumme ist zudem zu berücksichtigen, dass viele der Gegenstände zu äußerst günstigen Preisen an „Berechtigte“ abgegeben wurden, die kaum dem tatsächlichen Verkehrswert entsprachen.

Der größere Teil des Raubgutes der „Aktion M“ ging offenbar in den südlichen Teil des Landkreises Friesland. Demnach dürfte auch der Hauptteil des „Überschusses“ im Bereich Varel erzielt worden sein. Diese Einschätzung ergibt sich aus der für Varel – im Vergleich zu Jever – größeren Zahl der Verkaufsveranstaltungen. Zudem war die ganzen Aktion in Jever schon Anfang Februar 1944 abgeschlossen, während in Varel noch bis Mitte Februar 1944 weiter „verwertet“ und an Interessenten abgegeben wurde.

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6) Aktenvernichtung in der deutschen Verwaltung und Ermittlungen der britischen Militärregierung

In einer Verfügung von Mitte Februar 1945 hatte das Reichswirtschaftsministeríum angeordnet: „Wenn der Abtransport von Akten, deren Gegenstand anti-jüdische Tätigkeiten sind, nicht möglich ist, sind sie zu vernichten, damit sie nicht dem Feind in die Hände fallen.“21 Jeglicher behördlicher Schriftverkehr bis hinunter auf die kommunale Ebene war demnach restlos zu beseitigen. Die deutlichen Beweise zu den Hauptverantwortlichen, aber auch privaten Nutznießern oder sonstigen Beteiligten aller Art an der „Aktion M“ verschwanden noch vor dem Ende der NS-Herrschaft nahezu spurlos. Diese bewusste und gezielte Aktenvernichtung vollzogen die Verwaltungsbeamten auch beim Kreiswirtschaftsamt in Friesland sowie bei der in Varel zusätzlich involvierten Stadtverwaltung. Die amtlichen Liefer- und Bestandslisten über genaue Art und Menge des verwerteten ehemals jüdischen Eigentums, die detaillierten Verkaufsprotokolle mit Verkaufspreisen und Namen der Erwerber, Vereinbarungen oder Abrechnungen mit lokalen Spediteuren, Sachstandsberichte usw. wurden verbrannt. Sie müssen im Hinblick auf die Überlieferung von Archivgut für die Kreisverwaltung Friesland als auch die mitbeteiligte Stadtverwaltung Varel als verloren betrachtet werden. Heute müssen sich die Historiker und Forscher daher abmühen, aus wenigen weit verstreuten Aktensplittern und sonstigen Hinweisen wieder ein aussagekräftiges Bild zusammen zu fügen.

Die „Aktion M“ als Solches bzw. die Tatsache, dass das 1943/44 nach Deutschland verbrachte und an die „Volksgenossen“ abgegebene „Hollandgut“ ehemals Besitz geflüchteter, deportierter und zumeist ermordeter Juden war, blieb auch den alliierten Siegermächten nicht verborgen. Schon kurz nach der Befreiung vom NS-Regime, Anfang August 1945, forderte im Auftrage der britischen Militärregierung der Bürgermeister der Stadt Vechta die „Personen, die im Besitz von Judenmöbel und Gegenständen (Hollandmöbel) sind“ auf, „diese Gegenstände“ im Polizeibüro der Stadt anzumelden. Eine Nichtbefolgung der Aufforderung würde streng bestraft.22 Eine entsprechende Verkündigung für den Landkreis Friesland ist nicht auffindbar. Da allerdings das gesamte ehemalige Land Oldenburg von der genannten Militärregierung kontrolliert und verwaltet wurde, ist anzunehmen, dass eine solche öffentliche Aufforderung auch vom friesländischen Landrat oder den Bürgermeistern in Jever und Varel ausgefertigt werden musste.

Am 21. August 1945 teilte der Landrat Friesland – Wirtschaftsamt – allen Bürgermeistern im Landkreis mit, dass auf Anordnung der Militärregierung das Oldenburgische Staatsministerium eine Verfügung erlassen habe, innerhalb kurzer Zeit ein Kontingent Möbel und Haushaltsgegenstände für verschiedene Zwecke bereit zu stellen. Dabei waren „für die Aufbringung der Möbel usw. in erster Linie die Haushaltungen früherer führender und aktiver Nazis heranzuziehen“. Soweit dieses nicht ausreichte, sollten für diese Abgabe weiterhin u.a. auch „solche bessere Haushaltungen, die Möbel überflüssig aus Holland usw. erhalten haben“ [Hervorh. H.F.], in Frage kommen.23 Im Dezember 1945 begannen genauere Nachforschungen. Die britische Militärregierung in Oldenburg forderte die Staatsregierung auf, von den an der „Hollandmöbel“-Hehlerei beteiligten deutschen Dienststellen und nachgeordneten Behörden nun Einzelheiten in Erfahrung zu bringen und darüber zu berichten. Der Landkreis Friesland – Wirtschaftsamt – teilte am 16. Februar 1946 mit, es „sind alle Unterlagen und Akten über die Möbelaktion (Hollandmöbel) auf höhere Weisung vernichtet worden, so daß Einzelheiten über die Möbelaktion nicht mehr mitgeteilt werden können“. Der Berichterstatter des Landratsamtes konnte auch „keine Einzelheiten“ über die verschiedenen Verkaufsveranstaltungen oder zu einzelnen Erwerbern nennen, sondern lediglich auf den bereits im vorherigen Kapitel referierten Gesamtüberschuss von knapp 75.000 Reichsmark hinweisen, der über die „Landessparkasse, Zweiganstalt Jever“ an das Landeswirtschaftsamt Weser-Ems in Bremen überwiesen worden war. „Die Zuweisung der Möbel aus der damaligen ‚Hollandaktion‘ erfolgte durch das Landeswirtschaftsamt Bremen, welches auch die Richtlinien für den Verkauf aufstellte und Empfängerin des Überschusses aus dem Verkauf war. Weitere Feststellungen konnten hier nicht getroffen werden“, schloss das Kreisamt Friesland seinen genau eine Seite umfassenden Bericht, der alle Verantwortlichkeiten auf höhere Dienststellen schob und im Übrigen von Gedächtnisverlust geprägt war. Unterzeichnet war der Bericht aus Friesland „in Vertretung“ von einem Kreisinspektor Ehnken. Paraphiert – was im internen Dienstverkehr einer Behörde soviel wie „gelesen und genehmigt“ bedeutet – wurde der Bericht von seinem Vorgesetzten, dem Regierungs-Oberinspektor Janßen. Wie der Leser dieses Berichtes sich erinnern mag, hatte Janßen im Schriftverkehr mit Dr. Müller-Wulckow im März 1943 noch über allerlei „Einzelheiten“ zu den „Anlieferungen von Möbeln aus ehemals jüdischem Besitz“ zu berichten gewusst. Jener Beamte also, der drei Jahre zuvor mitverantwortlicher Beamter für die Durchführung der „Aktion M“ im Landkreis Friesland gewesen war, stand nun weiterhin in staatlichen Diensten und konnte sich an der behördlichen Vertuschung der Ereignisse während der NS-Herrschaft beteiligen.

Folgende „Einzelheit“ war dem Berichterstatter aus dem Landkreis Friesland übrigens doch erinnerlich und mitteilenswert: „Soweit hier ermittelt werden konnte, sind Möbel aus der ‚Hollandaktion‘ nicht in Gebrauch öffentlicher Behörden.“ Die Behörde konnte nicht abstreiten, die „Aktion M“ auf Kreisebene koordiniert zu haben. Zumindest für das „eigene Haus“, das Kreisamtsgebäude in der Prinzenallee in Jever, legten die Beamten aber offenbar Wert auf die Feststellung, nicht auf Stühlen oder vor Schreibtischen zu sitzen, die möglicherweise ehemals im Besitz der im „Holocaust“ ermordeten niederländischen oder sonstiger westeuropäischen Juden gewesen waren.24

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7) “Hollandgut” in privaten Haushalten, im Schlossmuseum Jever und im Heimatmuseum Varel

Die “Aktion M” war – mit der “Judenmöbel”-Auktion nach der Vertreibung der jeverschen Juden im März 1940 und den Auktionen nach den Deportationen 1941/42 aus dem jüdischen Altenheim in Varel – ein weiterer Kristallisationspunkt, an dem die friesländischen “Volksgenossen” direkt und kollektiv in die “Verwertung” von geraubtem ehemals jüdischen Eigentum einbezogen waren. Über den Verbleib des Raubgutes aus der “Aktion M” ließen sich nach dem Krieg nur wenige Spuren auffinden. Die Erwerber blieben unbehelligt, was die Anmeldung oder gar Rückgabe der Gegenstände betraf, da ihre Identität nicht mehr festgestellt werden konnte. Fast 75 Jahre nach der “Aktion M” sind die meisten der in hiesige Haushalte gelangten Gegenstände wohl dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen. Es wird aber noch in manchem friesländischen Heim z.B. eines der etwas gehobeneren Möbelstücke aufbewahrt worden und zu finden sein. Die heutigen Besitzer, Erben der damaligen Erwerber, dürften oft nicht einmal wissen, bei welcher Gelegenheit die entsprechenden Stücke in den Familienbesitz gelangten. Nach 1945 senkte sich in der deutschen Öffentlichhkeit und auch in den Familien – gelegentlich aus spätem Schamgefühl, in anderen Fällen sicher auch aus eigennützigen Motiven – der Mantel des Schweigens, Vergessens und Verdrängens über die Vorgänge.

Für die Kulturinstitutionen der Region – wie z.B. die staatlichen Landesmuseen oder das Stadtmuseum in Oldenburg bzw. auf friesländischer Ebene das Schlossmuseum in Jever und das Heimatmuseum in Varel – bleibt die Frage offen, ob und ggfs. welche Gegenstände aus der “Aktion M” in ihre Sammlungen gelangten. Gemäß internationaler Vereinbarungen besteht die Pflicht, solche Sachverhalte aufzuklären. Gegebenfalls zählt dazu auch das Bemühen, die rechtmäßigen Vorbesitzer oder deren Erbberechtigte zu ermitteln und die Frage einer Restitution zu klären. Dies ist die schwierige und in vielen Fällen kaum noch zu lösende Aufgabe der Provenienzforschung. Im Heimatmuseum Varel konnte bisher mangels peroneller und finanzieller Ressourcen eine gezielte Provenienzforschung nicht realisiert werden.

Zwei Objekte aus versilbertem Zinn im Schlossmuseum Jever

Bei zwei Objekten aus dem Schlossmuseum in Jever läßt sich ein Bezug zu Verkaufsveranstaltungen von “Hollandgut” in Jever bereits nachweisen. Mit Zugangsdatum 13. November 2014 (!) gelangten ein Milchkännchen und eine Tasse, vermutlich versilbertes Zinn und hergestellt ca. 1920, als Schenkung an das Schloss. Die Stifterin der Objekte – Inventarnummern 15469 und 15470 – teilte bei der Übergabe mit, sie seien “seit den frühen 1940er Jahren” in Familienbesitz und bei “einer Auktion im Schwarzen Adler in Jever” erstanden worden. In der Familie war bekannt, dass es sich um “jüdisches Eigentum” gehandelt habe. Hinweise auf Vorbesitzer sind an den Objekten nicht zu finden. Ob noch weitere Objekte im Schlossmuseum vorhanden sind bzw. identifiziert werden können, wird sich im weiteren Verlauf der dortigen Provenienzforschung zeigen.

Abb.: Objekte mit Herkunft aus der “Aktion M” im Schlossmuseum Jever.
Abb.: Objekte mit Herkunft aus der “Aktion M” im Schlossmuseum Jever (Foto Frerichs).

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8) Anhang: Ausgewählte Dokumente

14

Abb.: Schreiben Reichsstatthalter für Oldenburg und Bremen – Landeswirtschaftsamt Weser-Ems - an alle Wirtschaftsämter, 18. Januar 1943. Quelle: Staatsarchiv Bremen, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.
Abb.: Schreiben Reichsstatthalter für Oldenburg und Bremen – Landeswirtschaftsamt Weser-Ems – an alle Wirtschaftsämter, 18. Januar 1943. Quelle: Staatsarchiv Bremen, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.
Abb.: Schreiben NSDAP-Gaustabsamt an Oldenburgisches Staatsministerium u.a., 23. Februar 1943. Quelle: Staatsarchiv Bremen, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.
Abb.: Schreiben NSDAP-Gaustabsamt an Oldenburgisches Staatsministerium u.a., 23. Februar 1943.
Quelle: Staatsarchiv Bremen, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.
Abb.: Rundschreiben 11/43 NSDAP-Gauleitung Weser-Ems – Gaustabsamt – an Kreisleiter, 23. Februar 1943. Quelle: Staatsarchiv Bremen, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.
Abb.: Rundschreiben 11/43 NSDAP-Gauleitung Weser-Ems – Gaustabsamt – an Kreisleiter, 23. Februar 1943.
Quelle: Staatsarchiv Bremen, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.

 

Abb.: Schreiben Landrat Kreis Friesland an Dr. Walter Müller-Wulckow, 24. März 1943. Quelle: Landesmuseum Oldenburg, Bestand LMO-A-780.
Abb.: Schreiben Landrat Kreis Friesland an Dr. Walter Müller-Wulckow, 24. März 1943.
Quelle: Landesmuseum Oldenburg, Bestand LMO-A-780.
Abb.: Schreiben NSDAP-Gaustabsamt an Wirtschaftsämter, 14. Juli 1943. Quelle: Stadtarchiv Emden. Faksimilie bei Gesine Janssen: „... ein leuchtendes Beispiel für Menschenliebe.“ Die israelitische Gemeinde zu Emden von den Anfängen bis zum Holocaust. Emden 2010, S. 147.
Abb.: Schreiben NSDAP-Gaustabsamt an Wirtschaftsämter, 14. Juli 1943. Quelle: Stadtarchiv Emden. Faksimilie bei Gesine Janssen: „… ein leuchtendes Beispiel für Menschenliebe.“ Die israelitische Gemeinde zu Emden von den Anfängen bis zum Holocaust. Emden 2010, S. 147.

 

Abb.: Wirtschaftsamt Friesland an Müller-Wulkow, 27. Juli 1943 (mit handschriftlichen Notizen, vermutlich vom August 1943). Quelle: Landesmuseum Oldenburg, Bestand LMO-A-780.
Abb.: Wirtschaftsamt Friesland an Müller-Wulkow, 27. Juli 1943 (mit handschriftlichen Notizen,
vermutlich vom August 1943). Quelle: Landesmuseum Oldenburg, Bestand LMO-A-780.
Abb.: Bericht Kreisamt Friesland – Wirtschaftsamt – an Staatsministerium Oldenburg, 29. Januar 1946. Quelle: NLA Oldenburg, Best. 136, Nr. 23809.
Abb.: Bericht Kreisamt Friesland – Wirtschaftsamt – an Staatsministerium Oldenburg, 29. Januar 1946.
Quelle: NLA Oldenburg, Best. 136, Nr. 23809.

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Hinweis: Forschungsergebnisse zur „Aktion M“ aus dem südlichen Land Oldenburg (Cloppenburg, Vechta) vgl. http://www.provenienzforschung.info/rosenbohm_plate

Verfasser: Holger Frerichs (Schlossmuseum Jever).

Forschungsstand: 16.10.2016


1Zur “Aktion M” vgl. z.B. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung. Frankfurt/Main 2007, S. 139 – 155. Wolfgang Dreßen: Betrifft: “Aktion 3”. Deutsche verwerten jüdische Nachbarn. Berlin 1998, S. 45 – 61, 201 – 206.

2“Bericht über die M-Aktion der Dienststelle Westen vom August 1944”. Dokument 188-L in: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT – Nachdruck München 1989, Band XXXVIII (Dokumentenband 14), S. 25 – 32.

3Hinweis bei Jaromir Balcar (Hg.): Raub von Amts wegen. Bremen 2014, S. 202.

4Vgl. Aktenvermerk Regierender Bürgermeister Bremen, Böhmcker, 3.2.1943. Staatsarchiv Bremen (STAB), Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.

5Wirtschaftsamt der Stadt Bremen an Senator für die Innere Verwaltung in Bremen, 16.12.1942. Ebd.

6Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg; Bericht über die Holland-Möbelaktion, 23.8.1945. Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg (NLA), Best. 136, Nr. 23809.

7Hinweis im Schreiben Reichsstatthalter für Oldenburg und Bremen – Landeswirtschaftsamt Weser-Ems – an alle Wirtschaftsämter, 18.1.1943. STAB, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.

8Schreiben Reichsstatthalter Oldenburg / Bremen – Landeswirtschaftsamt Weser-Ems – an alle Wirtschaftsämter, 18.1.1943. Ebd.

9Eine Recherche nach einschlägigen Archivalien in den Beständen des Stadtarchives Wilhelmshaven blieb bisher ergebnislos, z.B. sind auch keinerlei Akten mit Provenienz Städtisches Wirtschaftsamt überliefert.

10Rundschreiben 11/43 NSDAP-Gauleitung Weser-Ems – Gaustabsamt – an Kreisleiter, 23.2.1943. Anlage zum Schreiben des gleichen Absenders an Oldenburgisches Staatsministerium u.a., 23.2.1943. STAB, Best. 4,13/1-M.2.f.4.Nr.70.

11Rundschreiben Nr. 40/43 NSDAP-Gaustabsamt an Oberbürgermeister (und Wirtschaftsämter), 14.7.1943. Stadtarchiv Emden. Abgedruckt bei Gesine Janssen: „… ein leuchtendes Beispiel für Menschenliebe.“ Die israelitische Gemeinde zu Emden von den Anfängen bis zum Holocaust. Emden 2010, S. 147.

12Schreiben (Vertraulich!) Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Landesregierungen, 21.2.1941. Minister der Kirchen und Schulen in Oldenburg an Dr. Müller-Wulckow, 3.10.1941. Archiv Landesmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte Oldenburg, LMO-A-780. Hinweis von Dr. M. Kenzler, Landesmuseum Oldenburg.

13Hermann Harms (5.8.1902 in Wiefels – 28.7.1990 in Jever): Seit April 1917 Bediensteter beim Amt Jever, ab 1933 beim Amt/Landkreis Friesland. Ab September 1939 Leiter des Wirtschaftsamtes, ab 26.11.1943 Kriegsdienst (Waffen-SS), 1944 bis Mai 1946 in Kriegsgefangenschaft. Im Entnazifizierungsverfahren 1947 in Kategorie IV, 1949 in Kategorie V (“entlastet”) eingestuft. Wiedereinstellung beim Landkreis Friesland. 1966 Pensionierung als Kreisamtmann. Entnazifizierungsakte im NLA, REP 980, Best. 351, Nr. 80615. Nachruf im “Jeverschen Wochenblatt”, 31.7.1990.

14Hermann Ott (11.8.1895 in Brake – 24.12.1977 in Oldenburg). Jura-Studium, seit 1924 im Staatsdienst. 1928-1932 Amtshauptmann in Westerstede, 1932/33 Amtshauptmann im Amt Buttjadingen. 1945 Amtsenthebung in Jever, Internierungszeit, nach “Entnazifizierung” wieder im Staatsdienst, zuletzt von 1949 bis zur Pensionierung 1960 Oberkreisdirektor im Ammerland. Im Herbst 1973 Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Vgl. Holger Frerichs: Varel unter dem Hakenkreuz. Jever 2007, S.67f.

15Gerhard Janßen (10.5.1889 in Wittmund – 4.4.1964 in Jever): 1903 – 1906 Amt Wittmund, 1906 – 1908 Amt Jever, 1908 – 1922 Ämter Friesoythe, Elsfleth und Cloppenburg. Seit 1922 wieder beim Amt Jever, ab 1933 Amt/Landkreis Friesland. 1.4.1934 Ernennung zum Kreisoberinspektor. Seit 1946 bis 1955 Kreisfinanzdirektor und Vertreter des Oberkreisdirektors. Entnazifizierungsakte im NLA verzeichnet, aber nicht auffindbar. Personalakte weder beim Landkreis Friesland noch im NLA überliefert. Nachruf im “Jeverschen Wochenblatt”, 7.4.1964.

16Otto Ahlers (4.10.1893 in Delmenhorst – 4.3.1967 in Bremen): Seit 1908 im Verwaltungsdienst, 1919-1933 Beamter bei den Ämtern Butjadingen und Delmenhort, 1933 bis 1943 bei den Ämtern Oldenburg und Delmenhorst. Im Mai 1945 Amtsenthebung in Varel, Internierungszeit. im Entnazifizierungsverfahren zunächst in Kategorie III, im Oktober 1948 in Kategorie V (“entlastet)” eingestuft und Wiederaufnahme in den Staatsdienst. November 1948 bis zu seiner Pensionierung 1958 Gemeindedirektor in Ganderkesee. Vgl. Stadt Varel/Heimatverein Varel (Hg.); “150 Jahre Stadtrechte Varel 1856-2006”, Varel 2006, S.182-184.

17Wilhelm Siefken (17.2.1886 in Varel – 21.12.1975 in Varel): 1909/10 Aktuargehilfe beim Stadtmagistrat Varel, 1910/11 Beamter in Nordenham und Rüstringen, seit August 1911 wieder Stadtverwaltung Varel, in der NS-Zeit zuletzt in leitender Stellung als Stadt-Oberinspektor. Nach Kriegsende “entnazifiziert” und Fortsetzung der Beamtenkarriere: Ende Dezember 1948 kommissarischer Stadtdirektor, ab 1. September 1949 Stadtdirektor in Varel. Führte nach Erreichen des Pensionsalters (1.3.1951) das Amt noch bis zum 30. Juni 1952 weiter. Vgl. ebd., S. 205. DokuArchiv Peter Haukenfrers.

18Karl Günther (23.12.1899 in Jever – 28.3.1978 in Varel): Personalakte nicht überliefert (Auskunft Stadt Varel, 21.6.2016). Entnazifizierungsakte im NLA REP 980, Best. 351, Nr. 75415: 1917 Einjähriges an der Oberrealschule Wilhelmshaven, 1922 Inspektorenprüfung, 1930 wegen Unterschlagung neun Monate Gefängnis, 1931 – 1935 Bürovorsteher bei Hanenkamp in Cloppenburg, 1935 – 1946 Abteilungsleiter Stadtverwaltung Varel, 16.2.1948 wegen “Kriegswirtschaftsverbrechen” eineinhalb Jahre Gefängnis (Strafkammer Oldenburg). Mitglied der NSDAP und SA.

19Die Bemühungen von Dr. Kenzler, Leiter der Provenienzforschung am Landesmuseum in Oldenburg, den rechtmäßigen Vorbesitzer bzw. dessen Erben zu ermitteln, blieben angesichts der rudimentären Quellenüberlieferung bisher erfolglos.

21Rundschreiben des Reichswirtschaftsministeriums, 16.2.1945. Bundesarchiv Berlin, R 3101, Nr. 9042.

22Vgl. Bekanntmachung des Vechtaer Bürgermeisters über die Rückgabe des jüdischen Besitzes vom 4..8.1945, in: Teuber, Werner: Als gute Unterthanen und Bürger … geduldet, verfolgt, vertrieben, ermordet Jüdisches Schicksal 1350-1945. Dokumente und Materialien zur Geschichte und Kultur des Oldenburger Münsterlandes. Bd. 3. Vechta 1988, S. 152.

23Landrat Friesland – Wirtschaftsamt – an Bürgermeister in Varel, 21.8.1945. Stadtarchiv Varel, Bestand 2.5, Nr. 10.

24Kreisamt Friesland – Wirtschaftsamt – an Staatsministerium Oldenburg, 29. Januar 1946. NLA, Best. 136, Nr. 23809.