Wangerland: Klein Wassens – Erschießung eines polnischen Zwangsarbeiters durch die „Landwacht“ im September 1944 – Täter 1947 in Polen hingerichtet

Verfasser und Copyright: Holger Frerichs
Forschungsstand: 18.09.2020

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Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Das Opfer: Stanislaus Czubinski aus Żychlin
  3. Lebensumstände polnischer Zwangsarbeiter in NS-Deutschland
  4. Tatort Klein Wassens
  5. Die „Landwacht“ in Waddewarden und ihre Mitglieder Heino Schemering und August Griepenkerl
  6. Das Tatgeschehen in Klein Wassens am 6. September 1944
  7. Der Tod von Czubinski im „Sophienstift“ und die Bestattung in Jever
  8. Verhaftung und Internierung von Heino Schemering in Esterwegen (1945/46)
  9. Die Auslieferung von Heino Schemering – Prozess und Hinrichtung in Warschau (1946/47)
  10. Ermittlungen gegen August Griepenkerl wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ (1948)
  11. Bronzetafel für Heino Schemering am „Mahnmal“ in Waddewarden (1956)
  12. Umbettung von Stanislaus Czubinski vom Friedhof Jever zum Friedhof Sande (Oktober 1960)
  13. Eintrag im Begräbnisregister Waddewarden (April 1970):Heino Schemering „von Polen erschlagen“
  14. Amtliche Sterbeurkunde für Heino Schemering aus Polen (1981)
  15. Geschichtsarbeit im Wangerland – „Erinnerungsort“ Klein Wassens
  16. Quellen

 

 

1. Einleitung

Der Forschungsbericht behandelt ein Verbrechen, das sich Anfang September 1944 auf dem Hof des Bauern Gerhard Sidden in Klein Wassens bei Waddewarden (Landkreis Friesland) ereignete. Der dort seit April 1940 lebender polnischer Zwangsarbeiter, Stanislaus (auch Stanislaw) Czubinski, wurde angeschossen, als er sich der Maßregelung durch zwei Mitglieder der örtlichen „Landwacht“ entziehen wollte.

Die beiden „Landwacht“-Mitglieder waren ortsansässige Landwirte: August Griepenkerl (damals wohnhaft Tain) und Heino Schemering aus Groß Strückhausen. Bei der „Landwacht“ handelte es sich um eine ab 1942 überall in Deutschland aufgestellte bewaffnete Hilfspolizei, deren Aufgabe u.a. die Überwachung ausländischer Zwangsarbeiter war. Stanislaus Czubinski starb einige Tage später an seiner schweren Schussverletzung im „Sophienstift“ in Jever und wurde zunächst auf dem Friedhof in Jever bestattet. Im Oktober 1960 betteten die deutschen Behörden seine sterblichen Überreste auf den Ausländerteil des Friedhofs in Sande (Landkreis Friesland) um.

Nach dem Ende des NS-Regimes lieferte die britische Besatzungsmacht den Schützen, Heino Schemering, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Internierungshaft in Esterwegen befand, Anfang Oktober 1946 zur Aburteilung an Polen aus. Er kam vor ein Bezirksgericht in Warschau, das ihn im September 1947 wegen der Gewalttat an Czubinski zum Tode verurteilte und im November 1947 durch den Strang hinrichten ließ.

Für Heino Schemering wurde 1956 am Waddewardener Mahnmal für die „Gefallenenen und Vermißten“ des Zweiten Weltkrieges eine Bronzetafel – von der Gemeinde „in Dankbarkeit gewidmet“ – mit seinem Namen und Lebensdaten an. Diese Bronzetafel befindet sich dort bis heute. Schon bei ausschließlich formaler Betrachtungsweise war das Anbringen der Bronzetafel eine merkwürdige Entscheidung des Denkmal-Ausschusses in Waddewarden, denn Schemering war während des Krieges zu keinem Zeitpunkt Angehöriger der Wehrmacht oder eines anderen militärischen oder militärähnlichen Verbandes, die eine Anbringung der Tafel gerechtfertigt hätte.

Der andere ins Tatgeschehen involvierte „Landwacht“-Angehörige, August Griepenkerl, wurde zum Vorfall in Klein Wassens bereits 1945 durch britische Militärdienststellen in Jever vernommen, dies blieb jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen. Im Sommer/Herbst 1948 kam es wegen des Vorfalls in Klein Wassens noch einmal zu offiziellen Untersuchungen. Wegen Mittäterschaft bei einem „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ führte die deutsche Kriminalpolizei – auf Anordnung britischer und polnischer Stellen – weitere Ermittlungen (Tatortbegehung, Zeugenbefragungen usw.) durch. Die polnischen Stellen verzichteten letztlich angesichts der Beweislage darauf, August Griepenkerl noch vor einem Control Commission Court (Gericht der alliierten Militärkommission) in Deutschland zur Anklage zu bringen; auch Auslieferungen aus der britischen Besatzungszone nach Polen waren zu diesem Zeitpunkt von den Briten bereits fast vollständig eingestellt worden.

Die näheren Hintergründe Geschehens in Klein Wassens und der Sachverhalt der Auslieferung und Verurteilung des Täters in Polen waren sowohl in der örtlichen „Oral History“ wie auch bei der wangerländischen Geschichtswerkstatt nur ungenau bzw. mit teils widersprüchlichen oder falschen Angaben überliefert. Der Verfasser hat Quellen aus dem „Institute of National Remembrance – Commission for the Prosecution of Crimes against the Polish Nation“ (IPN) in Warschau ausgewertet, die als Mikrofilm im „United States Holocaust Memorial Museum“ (USHMM) in Washington überliefert sind. Es handelt sich bei diesen Dokumenten um Archivalien aus einer Ermittlungsakte1 gegen Schemering/Griepenkerl sowie die Prozessakte Schemering2. In der Ermittlungsakte Schemering/Griepenkerl, darauf soll an dieser Stelle noch hingewiesen werden, sind auch zu weiteren Verbrechen an polnischen Zwangsarbeitern im Landkreis Friesland (Gestapo-Morde bzw. Exekutionen in Warfreihe bei Sillenstede und auf dem Osterdeichshof bei Tettens) Hinweise bzw. Zeugenaussagen zu finden.

Weitere Archivalien und Dokumente zum hier behandelten Sachverhalt bzw. den beteiligten Personen ließen sich im National Archives in Kew/London3, im Archiv des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen, im Bundesarchiv in Berlin, im Niedersächsischen Landesarchiv Standort Oldenburg, bei den Pfarrarchiven in Jever und Waddewarden sowie bei Recherchen „vor Ort“ im Wangerland ermitteln.4

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2. Das Opfer: Stanislaus (Stanislaw) Czubinski aus Żychlin

Über das Opfer Stanislaus Czubinski und seine Verschleppung nach Deutschland ist folgendes bekannt: Er wurde am 20. Januar 1910 in Janow geboren, war demnach bei seiner Ankunft im Jeverland 30 Jahre alt. Der Pole gehörte wie fast alle seine Landsleute der katholischen Konfession an. Seine letzte bekannte Heimatanschrift in Polen vor seiner Verschleppung zur Zwangsarbeit war Żychlin, Narutowisca 80. Der Ort Żychlin war nach der deutschen Besetzung 1939 als Teil des Landkreises Kutno im „Warthegau“ ins Reichsgebiet eingegliedert worden.5 In diesen von Hitler-Deutschland einverleibten westpolnischen Gebieten – im Unterschied zum zentralpolnischen „Generalgouvernment“ – setzten die deutschen Behörden schon von Beginn an ausschließlich auf Zwangsmaßnahmen, um Arbeitskräfte polnischer Nationalität ins alte Reichsgebiet zu entsenden. In der Regel geschah dies in diesen Gebieten durch eine persönliche schriftliche Aufforderung seitens des örtlichen deutschen Arbeitsamtes.6 Im Fall Czubinski kann also davon ausgegangen werden, dass er im Frühjahr 1940 nicht freiwillig nach Nordwestdeutschland kam.

Czubinski war zum Zeitpunkt seiner Verschleppung verheiratet und hatte mit seiner Ehefrau Sabina zwei Kinder. Die Tochter Krystyna Izabella wurde am 6. Februar 1936 in Grabow geboren. Seine Familie blieb in Żychlin. Er litt insbesondere wegen der Trennung von Frau und Kindern unter starkem Heimweh, wie er es mit seinen geringen Deutschkenntnissen gegenüber deutschen Gesprächspartnern gelegentlich deutlich machte.

Von Beruf war er „Painter“ (engl.) bzw. „Malars“ (poln.). In der deutschen Übersetzung ist in diesem Fall nicht ein „Kunstmaler“, sondern der Handwerksberuf Maler bzw. Anstreicher gemeint. Stanislaus Czubinski war den Zeugenbeschreibungen nach vom äußeren Erscheinungsbild her ein über zwei Meter großer und stämmiger Mann, („tall and stout fellow“).

Weitere biografische Details oder fotografische Aufnahmen von Stanislaw Czubinski sind nicht bekannt.7

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3. Lebensumstände polnischer Zwangsarbeiter in NS-Deutschland

Am 11. April 1940 kam Czubinski mit einem der von den NS-Arbeitseinsatzbehörden für polnische Zwangsarbeiter organisierten Reichsbahn-Sammeltransporte in unserer Region an. Die seinerzeit für den „Arbeitseinsatz“ von ausländischen Arbeitskräften im Jeverland zuständige Nebenstelle Jever8 des Arbeitsamtes Wilhelmshaven schickte ihn auf den Hof des Landwirts Gerhard Sidden in Klein Wassens bei Waddewarden (damals Teil der Gemeinde Minsen, ab 1948 Ortsteil der Gemeinde Waddewarden und später Gemeinde Wangerland im Landkreis Friesland).

Für Czubinski wie auch für alle seine polnischen Landsleute waren die allgemeinen Begleitumstände des Zwangsaufenthaltes im Jeverland demütigend, auch wenn das persönliche Verhalten der einzelnen deutschen Arbeitgeber gegenüber „ihren Polen“ unterschiedlich sein konnte und neben „Herrenmenschen“-Attitüden auch menschlich anständige Umgangsformen zu finden waren, wie ehemalige Zwangsarbeiter immer wieder berichteten.

Zu den prägenden Lebensumständen für polnische Zwangsarbeiter in Nazi-Deutschland gehörten jedoch die Verhaltensmaßregeln und Strafandrohungen, die im Rahmen der „Polen-Erlasse“ von März 1940 und durch eine Unzahl nachfolgenderVerordnungen des NS-Staates verkündet worden waren.

Dazu zählten

  • ständiges sichtbares Tragen eines „P“-Zeichens an der Kleidung (ähnlich dem 1941 eingeführten „Gelben Stern“ für Juden und dem 1942 eingeführten „OST“ für Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion),
  • auf dem Lande striktes privates Kontaktverbot zu Deutschen, sowohl bei wie außerhalb der Arbeit; Polen sollten bei den Mahlzeiten demnach nicht mit am Tisch sitzen und für sie waren gesonderte und möglichst einfache Schlaf- oder Aufenthaltsräume einzurichten,
  • Verbot des gemeinschaftlichen Kirchgangs mit Deutschen, Polen durften keine bzw. nur besonders gekennzeichnete Gaststätten oder sonstige Freizeitstätten besuchen,
  • abendliche „Ausgangsbeschränkungen“,
  • allgemeines Verbot der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern,
  • Schaffung eines „Sonderrechtes“ für Polen, das bei „Widersetzlichkeiten“ oder Vergehen aller Art, bei „Arbeitsbummelei“, „Fernbleiben vom Arbeitsplatz“ usw. zur Anwendung kam. Den Polen drohte neben Geld- und Haftstrafen die Einweisung in ein NS-Arbeitserziehungs- oder Konzentrationslager, in besonderen Fällen (z.B. sexuelle Kontakte zu deutschen Frauen) sogar die staatspolizeiliche Exekution („Sonderbehandlung“).

Die zumeist jungen Männer und Frauen aus Polen waren als kriegswichtige Arbeitskräfte unentbehrlich, jedoch wurde ihr Arbeitseinsatz vom nationalsozialistischen Staat als notwendiges Übel angesehen. Als Angehörige eines aus NS-Sicht minderwertigen Volkes wurden sie zu einer ständigen volkstumspolitischen und sicherheitspolizeilichen Gefahr erklärt, denen im täglichen Leben nur mit größtmöglicher Distanz und strengster Behandlung zu begegnen war. Diese rassistische NS-Ideologie, die auch die Vorurteilsmuster in den Köpfen eines Teils der Bevölkerung widerspiegelte, erklärt das schikanöse und brutale Verhalten vieler Deutscher, die mit den Zwangsarbeitern in Kontakt kamen: Dazu zählten „Arbeitgeber“, vor allem aber Angehörige von Polizeigliederungen, staatlichen Dienststellen oder Mitglieder der örtlichen Gliederungen von NSDAP, SS, SA und Hitler-Jugend.

Abb.: „Pflichten“ polnischer Zwangsarbeiter. Undatiertes Merkblatt (März 1940), das im Rahmen der „Polen-Erlasse“ entstand und polnischen Arbeitern und Arbeiterinnen nach Ankunft verlesen wurde. Es war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und durfte nicht persönlich ausgehändigt werden. Quelle: Sammlung Frerichs.

Abb.: Notiz im „Jeverschen Wochenblatt“ vom 15.9.1941 und „P“ für polnische Zwangsarbeiter. Sammlung Frerichs.

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4. Tatort Klein Wassens

Das Anwesen Klein Wassens liegt in der wangerländischen Marsch, etwa auf halber Strecke zwischen der Kreisstadt Jever und dem Ort Waddewarden. Der damalige Hofeigentümer Gerhard Sidden war 60 Jahre alt, verheiratet und Vater eines Sohnes, der während des Zweiten Weltkrieges zur Wehrmacht eingezogen wurde und im Februar 1944 fiel. Der Hof mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie den Ländereien umfasste etwa 30 Hektar. Für die Bewirtschaftung standen Bauer Siddens und seiner Frau – nach der Einberufung ihres Sohnes – weitere Hilfskräfte nicht zur Verfügung.9

Schriftliche Zeugnisse von Stanislaus Czubinski (z. B. Briefe an seine Angehörigen o. ä.) über seine Erlebnisse in Deutschland bzw. seine Behandlung durch den Bauer Sidden sind nicht bekannt. Überliefert sind Zeugenaussagen von drei Landsleuten von Czubinski, die ebenfalls als Zwangsarbeiter in Friesland leben mussten. Ryszard Gałązkowski stammte wie Czubinski aus Żychlin und war nach seinen Angaben seit dem 14. April 1940 zur Zwangsarbeit „beim Bauern Popken Albert in Jever“ als „landwirtschaftlicher Gehilfe beim Kauf und Verkauf von Rindern“ beschäftigt. Er sagte 1946 aus: „In der Nähe von Jever (…) arbeitete bei einem der deutschen Bauern der Czubinski Stanislaw, der wie ich auch aus Zychlin stammte, den ich aber erst bei den Arbeiten in Deutschland kennengelernt habe. (…). Den Namen des Bauern habe ich heute nicht mehr im Gedächtnis, bei dem Czubinski (…) gearbeitet hat. Ich muss aber feststellen, dass dieser Bauer den Czubinski sehr schlecht behandelt hat, er jagte ihn zur Arbeit, prügelte mehrfach auf ihn ein und ernährte ihn schlecht. (…).“10 Mieczyslaw Maj war seit 14. April 1942 Zwangsarbeiter in Jever und gab 1946 zu Protokoll: „Mit Czubinski war ich bekannt und er klagte während der Gespräche, dass sein deutscher, mir namentlich nicht bekannter oder jetzt vergessener, Bauer, ihn sehr schlecht behandelt hat, zu viel Arbeit forderte und ihn stes schikanierte. (…).“11 Waclaw Maltanski musste seit 1941 als Zwangsarbeiter in Wichtens arbeiten und erinnerte sich 1946: „Im Zusammenhang mit diesem Aufenthalt kannte ich Czubinski Stanislaw, der bei Gesprächen über seinen deutschen Bauern klagte und sogar an Feiertagen arbeiten musste. (…).“12

Überliefert sind weiterhin Aussagen von Sidden13 sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsbericht von Oktober 194814, die – „gegen den Strich gelesen“ – zusammen mit den Aussagen der Landsleute von Czubinski ein konkreteres Bild der Hintergründe des Geschehens geben: Stanislaus Czubinski zeigte sich trotz aller repressiven Verhaltensmaßregeln oder Strafandrohungen nicht bereit, das von seinem „Dientherrn“ erwartete angepasste Verhalten (Unterwürfigkeit) an den Tag zu legen und alle geforderten Arbeiten widerspruchslos zu verrichten. Aus der Sicht von Bauer Sidden, dem es offenbar nur um eine funktionierende Arbeitskraft ging, stellte sich das Verhalten von Stanislaw Czubinski jedoch als „Aufsässigkeit“ und „Faulheit“ dar. In seiner Aussage vor der deutschen Kriminalpolizei zeichnete er ein offensichtlich übertrieben negatives Bild des Opfers, wohl um den verhängnisvollen Auftritt der „Landwacht“ im September 1944 – den Sidden ausgelöst hatte – als quasi unvermeidbare Folge des widerspenstigen Verhaltens des Polen erscheinen zu lassen. Wie Sidden erklärte, habe der Pole von Beginn an deutlich gemacht, dass er die ihm zugewiesene Arbeit nicht mochte. Eine verbale Verständigung zwischen ihm bzw. seiner Frau und dem Polen sei wegen dessen rudimentären Deutschkenntnissen nie möglich gewesen. Czubinski sei mit der Zeit immer unberechenbarer und aufsässiger geworden, habe gelegentlich das Ehepaar sogar physisch bedroht und sie hätten schließlich Angst bekommen, er würde ihnen noch das Haus anzünden. Folgt man weiter der Aussage Siddens, habe der sich angesichts der „Probleme“ zwischenzeitlich sogar bei der Arbeitsamt-Nebenstelle in Jever darum bemüht, einen anderen polnischen Arbeiter zugewiesen zu bekommen. Dieses Bemühen sei aber vergeblich gewesen. Auch eine Beschwerde Siddens über das Verhalten von Czubinski, gerichtet an die Polizei, habe lediglich zu einer mündlichen Verwarnung des Polen geführt. Zuletzt habe er und seine Frau sich durch den körperlich groß gewachsenen Mann zunehmend in die Enge gedrängt gefühlt. Sidden sagte weiterhin aus, große Angst gehabt zu haben, dass das zuletzt gehäufte nächtliche Fortbleiben seines Zwangsarbeiters auch nachteilige Folgen oder Maßregelungen für ihn als „Dienstherrn“ hätte bedeuten können. Im Herbst 1944 habe er, Sidden, schließlich keinen Ausweg mehr gesehen, als bei der örtlichen Polizei Alarm zu schlagen, damit diese mittels der „Landwacht“ seinen Zwangsarbeiter einmal deutlich maßregeln und damit zur Verhaltensänderung zwingen sollte.

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5. Die „Landwacht“ in Waddewarden und ihre Mitglieder Heino Schemering und August Griepenkerl

Von welcher Institution erwartete der Landwirt Sidden im Herbst 1944 eine Bestrafung seines Zwangsarbeiters? Bei der „Landwacht“ handelte es sich um eine bewaffnete Hilfspolizei außerhalb der größeren Städte. Sie wurde überall in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges auf Anordnung von Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, aufgestellt. Grundlage war eine Verfügung Himmlers vom 17. Januar 1942.

Die „Landwacht“ sollte in erster Linie die mit der Kontrolle der großen Zahl an ausländischen Zwangsarbeitern völlig überforderte reguläre Polizei entlasten und unterstützen. Ihre Hauptaufgabe bestand daher – so Himmlers „Dienstanweisung für die Landwacht“ vom 11. August 194215 – im „Schutz der Bevölkerung“ auf dem Lande „gegen entwichene Kriegsgefangene und andere Personen, die im Herumtreiben die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden”, wie es damals hieß. Damit sollte sie auch zur „Festigung der inneren Front und mittelbar der Erringung des Endsieges“ beitragen.

Analog zur „Landwacht“ gab es ab Ende 1942 in größeren Städten noch eine „Stadtwacht“, die ebenfalls entsprechende Aufgaben und „Dienstvorschriften“ hatte. Die „Landwacht“ unterstand formal den örtlichen Polizeibehörden, ihre Mitglieder wurden „im Einvernehmen“ mit den Hoheitsträgern der NSDAP ausgewählt und nach landesgesetzlichen Bestimmungen zu Hilfspolizisten bestellt. Zu erkennen waren sie an einer Armbinde mit der Aufschrift „Landwacht“, weiterhin hatten sie ständig einen entsprechenden Dienstausweis mit sich zu führen.

Es handelte sich in der Regel um Männer, die von Parteidientsstellen zumindest als politisch „zuverlässig“ eingestuft wurden, damit auch eine gewisse Prädisposition für die rassistischen Denkmuster der Nazis gegenüber „Fremdvölkischen“ aufgewiesen haben dürften. In Frage kamen für den „Landwacht“-Dienst vorrangig körperlich rüstige, möglichst waffenkundige und vom Kriegsdienst „unabkömmlich“ gestellte Personen jeglichen Alters. Meist waren es daher ältere Jahrgänge, im Einzelfall auch ältere Mitglieder der Hitler-Jugend.

Gegen Ende des Krieges wurden nach Bedarf Angehörige der „Landwacht“ auch zur direkten Bewachung von Kriegsgefangenen abgestellt, um die regulären Wachmannschaften der Wehrmacht (Landesschützen) zu entlasten. Im Allgemeinen hatten sie die örtlichen Arbeitskommandos der Gefangenen zu beaufsichtigen, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt waren.

Mitte Mai 1944 wurden die „Landwacht“-Mitglieder der eigenen Polizei- und SS-Gerichtsbarkeit unterstellt. Am 12. Januar 1945 wurde diese ländliche Hilfspolizei offiziell aufgelöst und viele seiner Angehörigen in den Volkssturm eingegliedert, die vormaligen „Landwacht“-Posten durch Volkssturm-Posten ersetzt. In jedem Gendarmerie-Bezirk gab es einen „Landwacht“-Posten, dem ein entsprechendes Überwachungsgebiet zugeteilt war. Die Kräftestärke richtete sich nach der Anzahl der im Bezirk hierfür verfügbaren Männer und der Größe des Überwachungsgebiets.

Über die „Landwacht“ im Landkreis Friesland sind bisher folgende Informationen verfügbar: Für Ende September 1943 ist im Landkreis Friesland eine Zahl von elf „Landwacht“-Posten mit 105 Mann überliefert. Im September 1944 verfügte die „Landwacht“ im Kreisgebiet – bei gleicher Postenzahl – bereits über 325 Mann sowie zusätzlich 237 Mann in der „Reserve I und II“.16 Die Bewaffnung der Hilfspolizisten bestand teils aus privaten Pistolen oder Gewehren, teils aus militärischen Beutewaffen.17

Der „Landwacht“-Posten, der für Klein Wassens zuständig war, unterstand dem Gendarmerie-Bezirk der Gemeinde Minsen (Verwaltungssitz in Hooksiel) unter dem Gendarmeriebeamten Emil Jürgens. Die Position des „Landwacht“-Postenführers in diesem Bereich bekleidete im September 1944 der bekannte Rechtsbeistand Gustav Albers, damals wohnhaft in Warfe bei Waddewarden.18

Abb.: Armbinde der „Landwacht“. Sammlung Frerichs.

Abb.: Rechtsbeistand Gustav Albers aus Warfe (Waddewarden), 1944 „Landwacht“-Postenführer.
Foto: Privat. Sammlung Frerichs.

Zu den Angehörigen des auch für Klein Wassens zuständigen „Landwacht“-Postens in der damaligen Gemeinde Minsen zählten die beiden Landwirte Heino Schemering aus Groß Strückhausen und August Griepenkerl aus Tain (beides bei Waddewarden). Ihre „Dienstpflichten“ sollte sie Anfang September 1944 auf den Hof des Bauern Sidden führen und den gewaltsamen Tod des dort beschäftigten Polen zur Folge haben. Wer waren diese beiden Männer?

Heino Krieno Schemering wurde am 12. April 1905 in Elmsenhausen (bei Waddewarden) geboren. Er war seit April 1932 verheiratet mit Wilhelmine, geborene Müller, aus der Ehe gingen zwei Söhne (geboren 1937 und 1945) hervor. Die Familie Schemering bewirtschaftete den Hof Gross Strückhausen bei Waddewarden, der fast in Sichtweite des Anwesens Klein Wassens liegt und auch heute noch im Familienbesitz ist. Schemering schloss sich – so die Unterlagen im Bundesarchiv – zunächst der „Schutzstaffel“ (SS) der Nazis an und war dort seit 2. November 1933 Mitglied (SS-Mitgliedsnummer 202157). Er gehörte dem SS-Reitersturm im Jeverland (1 / R. 9) an, sein SS-„Dienstgrad“ war Rottenführer. Die Mitglieder der Reiter-SS trugen bis Kriegsende (1945) die schwarze SS-Uniform, da sie der Allgemeinen SS angehörten. Seit dem 1. Mai 1937 war Heino Schemering zudem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 4.209.934, Ortsgruppe Waddewarden).

August Johann Wilhelm Griepenkerl wurde am 17. Dezember 1890 in St. Joostergroden (Wangerland) geboren. Auch er war selbstständiger Landwirt und Familienvater, seit 1920 verheiratet mit Anna, geborene Stoffers. Die Eheleute hatten drei Kinder. Die Familie bewirtschaftete einen Hof in Tersiens (bei Hooksiel), später in Tain (bei Waddewarden). Nach Unterlagen im Bundesarchiv war August Griepenkerl bereits ab 1. April 1930 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 216718, Ortsgruppe Hooksiel). Er trat aus der Partei zunächst Ende 1931 wieder aus, als Grund gab er seine gleichzeitige Mitgliedschaft im deutschnationalen „Stahlhelm-Bund der Frontsoldaten“ an. Nach der Auflösung des „Stahlhelm“ wurde er zum 1. April 1934 in die SA-Reserve übernommen. Als SA-Mitglied beantragte er die erneute Aufnahme in die NSDAP und wurde mit Datum 1. Mai 1937 wieder in die NSDAP aufgenommen (neue Mitgliedsnummer 4.561.338, Ortsgruppe Waddewarden).

Schemering und Griepenkerl kannten sich wohl nur flüchtig und hatten vor dem Tatgeschehen nicht oft zusammen in der „Landwacht“ Dienst gemacht, wobei in diesen Fällen der 15 Jahre ältere August Griepenkerl vermutlich als „Streifenführer“ des Duos fungiert haben dürfte.

Abb.: Ausweisfoto (1937) von Heino Schemering.
Quelle: Familienarchiv Schemering.

Für August Griepenkerl

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6. Das Tatgeschehen in Klein Wassens am 6. September 1944

Nachdem Anfang September 1944, wie bereits erwähnt, der Landwirt Sidden über den zuständigen Gendarmerie-Posten in Hooksiel um den Einsatz der „Landwacht“ gebeten hatte, begaben sich der „Landwacht“-Postenführer Gustav Albers und seine beiden Hilfspolizisten Schemering und Griepenkerl am Dienstagabend, den 5. September 1944, zum Hof von Sidden. Sie warteten einige Zeit, ohne aber den sich in dieser Nacht offenbar „auswärtig“ aufhaltenden Czubinski anzutreffen. Gustav Albers befahl nach ergebnislosem Abbruch des Besuches seinen Männern, am folgenden Abend erneut den Hof aufzusuchen. Er selbst war am Folgetag jedoch nicht mehr dabei. Czubinski sollte – so die übereinstimmenden Zeugenaussagen von Gustav Albers und August Griepenkerl – lediglich „mündlich zurechtgewiesen“ werden. Was immer auch eine solche „Zurechtweisung“ damals auch an „physischem Nachdruck“ beinhalten konnte, eine Verhaftung war an beiden Tagen offenbar nicht angeordnet.

Am Mittwoch, den 6. September 1944, zwischen 19 und 20 Uhr betraten Schemering und Griepenkerl – als Hilfspolizisten kenntlich gemacht durch ihre Armbinde „Landwacht“ – erneut das Haus von Sidden. Bewaffnet waren sie mit einer eigenen Pistole (Griepenkerl) bzw. einem über die Schulter getragenen Jagdgewehr (Schemering). Beide begaben sich in die Küche, wo diesmal Stanislaw Czubinski anwesend war. Er saß an einem gesonderten Tisch in der Küche und nahm etwas zu sich. Im Raum befanden sich noch das Ehepaar Sidden sowie ein Gast. Es handelte sich um den bekannten Auktionator Wilhelm Albers aus Jever. Griepenkerl ging – so die Aussage des Zeugen Wilhelm Albers19 – sofort auf Czubinski zu und machte ihm deutlich, er solle mit nach draußen kommen. Dabei packte er den Polen an der Jacke und drängte ihn aus der Küche heraus, ohne das Czubinski sich besonders wehrte.

Im kriminalpolizeilichen Ermittlungsbericht wird konstatiert, dass Czubinski angesichts dieses handgreiflichen Auftretens der „Landwacht“ berechtigterweise die Befürchtung haben musste, z.B. wegen seiner Nichtanwesenheit am Vorabend nun verhaftet zu werden. Als „Zivilpole“ wusste er, welche weiteren Konsequenzen (Gestapo) eine Verhaftung unter Umständen bedeuten konnte.

Nach Angaben von Czubinski, die er noch während seines Krankenhausaufenthaltes gegenüber einem Landsmann machen konnte, sollen Schemering und Griepenkerl ihn nach dem Herauszerren aus der Küche misshandelt haben.

Der bereits zitierte Richard Gałązkowski sagte 1946 unter Eid aus: „Am Abend des nächsten Tages kam zum Bauern die mit Gummiknüppeln und Gewehren ausgerüstete Landwache, bestehend aus Schemerink[!] und Grippenkerl[!]. Sie brachten den Czubinski in die Scheune, wo sie ihn mit Gummiknüppeln schlugen. (…). Alle diese Angaben bekam ich von Czubinski im Gespräch bei dem Besuch vor seinem Tod im Krankenhaus.“20 Griepenkerl bestritt allerdings bei seiner Vernehmung 1948, dass er und Schemering den Polen vor dessen Entweichen misshandelt hätten.

Sicher ist: In Anbetracht der insgesamt für ihn sehr bedrohlich erscheinenden Situation versuchte Czubinski sich loszureissen, um seinen Peinigern zu entweichen. Dies gelang ihm auch, er rannte um das Gebäude herum, durch den Garten und gelangte über einen den Wassergraben überbrückenden Holzsteg auf das benachbarte Feld.

Griepenkerl hob bei seinem zwei Tage später (8.9.1944) verfassten Bericht an seinen Vorgesetzten hervor, er selbst habe auf den davonrennenden Polen schießen wollen, die Pistole hätte aber nicht funktioniert. Daraufhin habe er Schemering, der zwischenzeitlich Position im Garten bezogen habe, zum Schießen aufgefordert. Diese Aussage, mit der er 1944 offenbar noch sein „Missgeschick“ mit der Waffenhandhabung durch ausdrückliche Unterstreichung seines „Diensteifers“ vergessen machen wollte, widerrief Griepenkerl bei der erneuten Vernehmung 1948: Er hätte sich bei seiner damaligen ersten Schilderung „geirrt“. Er habe nur „in die Luft“ feuern wollen und sein Kollege Schemering habe bei den folgenden Ereignissen völlig selbstständig gehandelt. Im Ermittlungsbericht der deutschen Kriminalpolizei vom Oktober 1948 wurde dieser Widerruf jedoch als wenig glaubwürdig erachtet.21

Kurz darauf fiel im Garten des Sidden-Hofes ein Schuss, abgegeben von Heino Schemering aus seinem Jagdgewehr. Der bereits einige Meter jenseits vom Hausgrundstück auf der angrenzenden Weide befindliche Czubinski wurde getroffen, sank zu Boden und blieb etwa 10 Meter entfernt vom Wassergraben auf der Weide liegen.

Abb.: Skizze des Tatortes und Tatgeschehens in Klein Wassens, angefertigt durch die deutsche Kriminalpolizei im Herbst 1948. Der Verfasser war der Kripobeamte Korn (in der Legende irrtümlich “Sidde” und “Kl. Bassens” statt Kl. Wassens). Quelle: Ermittlungsakte Schemering/Griepenkerl, IPN Warschau, Blatt 21, bzw. Mikrofilm USHMM Washington, Nr. 000115.

 

Abb.: Das Anwesen Klein Wassens, Luftbild von 2016. Google.

 

   
Abb.: Die deutsche Kriminalpolizei fertigte 1948 zur Rekonstruktion der Position des angeschossenen Opfers zwei Fotos an. Links: Blickrichtung vom angrenzenden Feld auf das Grundstück und das Haus. Rechts: Blickrichtung vom Grundstück in Richtung Feld. Quelle: Ermittlungsakte Schemering/Griepenkerl, IPN Warschau, Blatt 38 (Umschlag mit Fotos), Mikrofilm USHMM Washington, Seite 000140.

Nachdem die beiden „Landwacht“-Männer festgestellt hatten, dass der Pole „fluchtunfähig“ und schwer verletzt war, wurden der Bauer Sidden und sein Gast Wilhelm Albers über das Geschehene in Kenntnis gesetzt. Der Schütze Schemering soll sich – so der Zeuge Wilhelm Albers – in einem äußerst aufgeregten Zustand befunden haben. Da auf dem Hof von Sidden kein Fernsprechanschluss zur Verfügung stand, radelten Schemering und Griepenkerl zum wenige hundert Meter entfernten benachbarten Hof des Bauern Herzog in Groß Wassens. Griepenkerl berichtete vom dortigen Telefon aus zunächst dem zuständigen „Landwacht“-Postenführer Gustav Albers in Tain vom Vorfall, auf dessen Anweisung anschließend auch dem Gendarmeriemeister Jürgens in Hooksiel. Danach wurde das „Sophienstift“ in Jever verständigt und um Einsatz des jeverschen DRK-Krankenwagens gebeten. Griepenkerl ging nach den Telefonaten nach Hause, Heino Schemering kehrte noch einmal zum Hof von Sidden zurück.

Als die beim Bauern Herzog sich aufhaltenden fünf oder sechs polnischen Zwangsarbeiter vom Vorfall mit ihrem Landsmann erfuhren, begaben sie sich umgehend zur Hilfeleistung für Czubinski zum Hof von Sidden. Der Angeschossene wurde dort von ihnen in einem Stallgebäude auf Stroh gebettet. Etwa eine bis anderthalb Stunden nach dem Schuss hatte der zwischenzeitlich aus Jever eingetroffene Krankenwagen Czubinski ins wenige Kilometer entfernte jeversche „Sophienstift“ abtransportiert.

Es könnte an dieser Stelle im Zusammenhang mit dem Schusswaffengebrauch die Frage gestellt werden: Hatte Schemering im September 1944 im subjektiv empfundenen „Befehlsnotstand“ gehandelt? In der bereits erwähnten „Dienstanweisung“ der Landwacht von August 1942 gibt es einen besonderen Passus zum Schusswaffengebrauch (Art. IV: Befugnisse der Landwachtmänner). Daraus geht hervor, dass für die Angehörigen der „Landwacht“ lediglich bei FESTZUNEHMENDEN oder bereits FESTGENOMMENEN unter bestimmten Umständen der „Waffengebrauch“ zur „Erreichung des polizeilichen Zieles“ gestattet war:

„Nr. 19. (…). Zum Waffengebrauch sind die Landwachtmänner (…) in rechtmäßiger Ausübung ihres Dienstes befugt: a) im Falle der Notwehr, d.h. zur Abwehr eines Angriffs oder einer Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, b) wenn ein Festzunehmender oder Festgenommener (…) die Flucht ergreift und trotz einmaligen ‘Halt’-Rufes seine Flucht fortsetzt, c) wenn ein Festzunehmender irgendwelche Verteidigungswaffen auf Aufforderung nicht sofort niederlegt oder diese wieder aufnimmt, d) wenn ein Festzunehmender oder Festgenommener durch sonstige Maßnahmen seiner Festnahme oder seinem Abtransport aktiven Widerstand entgegensetzt und dieser durch andere Mittel nicht gebrochen werden kann. (…). Nr. 20. Bei Ausübung seiner Befugnisse muß der Landwachtmann verantwortungsbewußt handeln. Über die zivil- und strafrechtlichen Folgen des Mißbrauchs der Befugnisse ist er zu belehren. Nr. 21. Bei der Führung und Handhabung seiner Waffen wird ihm besondere Vorsicht zur Pflicht gemacht, damit er nicht durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn sich selbst oder anderen Personen Schaden zufügt.“

Somit war ein Schusswaffengebrauch gegen den unbewaffneten Czubinski, der nach Aussagen des Postenführers Gustav Albers und von August Griepenkerl lediglich „belehrt“, aber zu keinem Zeitpunkt festgenommen war bzw. werden sollte, selbst nach den Vorschriften der „Landwacht“ im September 1944 unerlaubt gewesen. Hätte die zu diesem Zeitpunkt für die „Landwacht“ zuständige eigene SS- und Polizeigerichtsbarkeit ihre eigenen Vorschriften ernst genommen, hätten demnach bereits damals Ermittlungen gegen Schemering und Griepenkerl geführt werden müssen. Auf einem ganz anderen Blatt steht die tatsächliche Praxis, dass brutale Übergriffe bzw. Tötungsdelikte an ausländischen Zwangsarbeitern in der Regel durch „Dienstvorgesetzte“ gedeckt wurden. Im Gegenteil: Im Einzelfall durften die Täter für ihr „hartes und entschlossenes Handeln“ gegen die „Fremdvölkischen“ – zum „Schutz der deutschen Volksgemeinschaft“ – eher mit wohlwollender Beurteilung rechnen. Zum Todesfall des polnischen Zwangsarbeiters Czubinski in Klein Wassens sind keinerlei Hinweise überliefert, dass gegen Schemering und Griepenkerl bis zum Ende des NS-Regimes irgendwelche weiteren Untersuchungen angestrengt wurden. Man ging stillschweigend zur Tagesordnung über.

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7. Der Tod von Czubinski im „Sophienstift“ und die Bestattung in Jever

Vermutlich wurde Czubinski nach seiner Einlieferung ins „Sophienstift“ in der im Zweiten Weltkrieg dort für die „Fremdarbeiter“ eingerichteten gesonderten Krankenbaracke untergebracht. Unter den Nationalsozialisten sollte den „deutschen Volksgenossen“ der gemeinsame Aufenthalt in einem Krankenzimmer mit Polen oder Russen nicht „zugemutet“ werden. Die Errichtung solcher gesonderter und einfachst ausgestatteter Krankenbaracken war damals der Regelfall, um die in manchen Fällen unumgängliche stationäre Unterbringung von schwer erkrankten oder verletzten „Fremdvölkischen“ durchführen zu können.

Nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus verschlechterte sich der Zustand von Stanislaus Czubinski in den folgenden Tagen rapide. Er erhielt im „Sophienstift“ noch Besuch von mindestens zwei Landsleuten. Neben dem mehrfach erwähnten Richard Gałązkowski war dies auch Feliks Rembialkowski, der ebenfalls 1940 als Zwangsarbeiter nach Friesland kam, zunächst auf einem Bauernhof im Wangerland und danach bei der Automobilwerkstatt Wilhelm Schaub in Jever eingesetzt war. Rembialkowski berichtete 2010 über seinen Besuch bei Czubinski im „Sophienstift“: „Er litt nicht, bekam Spritzen gegen Schmerzen, war bei Bewusstsein, machte sich Sorgen um seine kranke Frau. Er wusste, dass er sterben wird, da es keinen Arzt gab, der helfen konnte. Ich bat um Hilfe, bekam die Adresse des Chefarztes, aber der sagte mir, dass es ihm nicht erlaubt ist, Polen zu operieren, er war brav. Stanislaw wollte einen Priester haben, also ging ich zum Pfarrhaus, sprach mit dem Priester ziemlich lange. Der Priester sagte mir, dass er zu einem Polen nicht gehen darf, aber verkleidet in Zivilkleidung nahm er Stanislaw die Beichte in der Nacht um 23.30 Uhr ab und gab ihm die heilige Kommunion. Den Priester kann man als Helden anerkennen, da er seine Pflicht für einen Menschen und den Glauben getan hatte, (…). Am nächsten Tag starb Stanislaw. Ich war drei Mal bei ihm im Krankenhaus (…).“22

Der erwähnte Priester war der damalige katholische Seelsorger in Jever, August Holzenkamp. Er sagte 1948 aus: „Ich sprach mit dem Polen nicht über seine Verletzungen. Er stöhnte aber wegen dieser Verwundung. So weit ich weiß, litt er an einem Schuss in den Leib.“23

Vier Tage nach dem verhängnisvollen Schuss in Klein Wassens, am Morgen des Sonntag, den 10. September 1944, erlag Stanislaus Czubinski den Folgen seiner Verletzung. In der Sterbeurkunde des Standesamtes Jever (Nr. 113 / 1944), der Standesbeamte trug hier den Vornamen Stanislaus ein, ist als Todeszeitpunkt 6.55 Uhr vermerkt, als Todesursache ist „Nieren- und Bauchschuss“ angegeben.24

Eine Patienten-Karteikarte, die 1944 im „Sophienstift“ für Czubinski angelegt wurde, gibt weitere Hinweise. Danach starb er als Folge der massiven Organverletzungen an Peritonitis. In welcher Form bzw. ob überhaupt Czubinski eine ärztliche Behandlung zuteil wurde, die unter Umständen sein Leben gerettet hätte, lässt sich aus der Karteikarte nicht ersehen: Unter „Therapie“ findet sich lediglich „Kr.“, d. h. „Krankenhausaufenthalt“. (siehe Abb.).

   

Abb.: Behandlungskarte des “Sophienstift” in Jever für Czubinski, Vorder- und Rückseite, September 1944. Auf der Karte wurde ein falsches Geburtsjahr eingetragen (1920 statt 1910). Quelle: Archiv ITS Arolsen, Copy of 2.2.2.2/76725274.

Die Bestattung von Stanislaus Czubinski fand statt am Donnerstag, den 14. September 1944. Mangels eines katholischen Friedhofes erfolgte dies auf dem evangelisch-lutherischen Friedhof in Jever statt. Begleitet wurde die Zeremonie wieder vom katholischen Seelsorger August Holzenkamp. Anlässlich der Bestattung musste die „Landwacht“, diesmal aus Jever, für eine Absperrung rund um den Friedhof herangezogen werden, da man aus Sicht der deutschen Stellen „unerwünschte Reaktionen“ bzw. Unmutsäußerungen der Landsleute von Czubinski zu verhindern trachtete: In Sichtweite zur Grabstelle in Jever, am Englischen Weg, befand sich während des Zweiten Weltkrieges ein Baracken-Wohnlager für polnische Zwangsarbeiter.25

Abb.: Eintrag zu Czubinski im Grabfeldregister des Friedhofs Jever („II. Stück, 26. Ordnung“). Die Eintragung wurde nachträglich korrigiert: Zunächst Eintrag als “Cyhinski”, korrekter Grab Nr. 25 und korrektem Bestattungsdatum 14.9.1944. Eintrag wurde gestrichen, ersetzt wiederum durch “Czyhinski” mit falschem Bestattungsdatum 21.9.1944 und falscher Grab Nr. 26. Gründe für diese Änderungen im Grabfeldregister sind unbekannt. Quelle: Pfarrarchiv Evangelische Kirchengemeinde Jever.

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8. Verhaftung und Internierung von Heino Schemering in Esterwegen (1945/46)

Anfang Mai 1945 kapitulierten die deutschen Truppen in Nordwestdeutschland vor der 2. Britischen Armee von Feldmarschall Montgomery, am 5. Mai trat der entsprechende Waffenstillstand in Kraft. Tags darauf besetzten Truppen der 1. Polnischen Panzerdivision des Generals Maczek, die Teil der 2. Britischen Armee war, kampflos die Kreisstadt Jever und das Jeverland.

Nach der Familienüberlieferung soll es Schemering für etwa ein Vierteljahr gelungen sein, sich vor den polnischen Besatzungstruppen (die am 20. Mai durch Kanadier abgelöst wurden) bzw. den britischen Militärbehörden erfolgreich zu verstecken. Die Verhaftung von Heino Schemering durch die britische Militärpolizei und seine Internierung in Esterwegen war offenbar zunächst eine Folge des „automatical arrests“ (automatischer Arrest) aufgrund der SS-Mitgliedschaft von Schemering, jedoch nicht wegen des Tötungsdeliktes in Klein Wassens.

Am 6. Februar 1946 übermittelten Behörden der polnischen Exklave Maczkow (Haaren im Emsland) dem Suchbüro des Polnischen Roten Kreuzes in Deutschland einige Informationen, die sie von sich mittlerweile als „Displaced Persons“ im Emsland aufhaltenden ehemaligen polnischen Zwangsarbeitern erhalten hatten. Diese Informationen bezogen sich u.a. auf Landsleute, die von den Deutschen auf verschiedenen Friedhöfen in Wilhelmshaven und im Landkreis Friesland bestattet worden waren. Darunter war auch ein Hinweis des bereits erwähnten Richard Gałązkowski auf den gewaltsamen Tod von Stanislaw Czubinski und sein Grab in Jever, sowie die erstmalige Erwähnung der für den Tod von Czubinski verantwortlichen „deutsche[n] Bauern-Verbrecher Scheimerik [sic!] und Griepenker [sic!]“. Diese Informationen gelangten vom Polnischen Roten Kreuz im Mai 1946 an die mittlerweile eingerichtete Polnische Kommission zur Verfolgung von Kriegsverbrechen (Polska Komisja dla Scigania Zbrodni Wojennych). Deren Mitglieder – mit Dienstsitz Bad Oeynhausen, Wilhelmstraße 24 – ermittelten in der britischen Besatzungszone zu Verbrechen, die an Polen während ihres Aufenthalts in Deutschland verübt worden waren.

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9. Die Auslieferung von Heino Schemering – Prozess und Hinrichtung in Warschau (1946/47)

Im Spätsommer/Herbst 1946 führten die durch mehrere Zeugenaussagen begründeten Anschuldigungen gegen den Todesschützen Heino Schemering schließlich zum Auslieferungsbegehren. Bereits mit dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates vom 20. Dezember 1945 war – zumindest in der Theorie – eine Rechtsgrundlage geschaffen für Auslieferungen von NS-Tätern aus den vier alliierten Besatzungszonen. Das Gesetz regelte u.a., wer und unter welchen Bedingungen ausgeliefert werden konnte, die Rangordnung der Auslieferungsanträge und dass die Ausgelieferten innerhalb von sechs Monaten von einem Gericht abgeurteilt werden sollten. Genauere Verfahrensregeln wurden aber nicht festgelegt, somit konnte jede Besatzungsmacht ihre eigene „Auslieferungspolitik“ betreiben.

Die Auslieferungen aus der britischen Besatzungszone nach Polen begannen mit einem ersten Transport am 25. Mai 1946. Vier Monate später, am 2. Oktober 1946, wurde auch Heino Schemering von den Briten aus dem Lager Esterwegen an die Strafverfolgungsbehörden in Polen überstellt.26 Nach derzeitigem Forschungsstand wurden zwischen 1946 und 1950 insgesamt 1817 Personen aus den vier Besatzungszonen an Polen ausgeliefert, die meisten 1946/47. Es wurde in diesem Zusammenhang von den polnischen Gerichten 193 mal die Todesstrafe verhängt, es gab aber auch 101 Freisprüche. Von den über 1800 Tätern bzw. Tatverdächtigen stammten 396 aus der britischen Zone, darunter war Heino Schemering.

Eine noch im Lager Esterwegen verfasste Vollmachterklärung von Heino Schemering für seine Frau datiert vom August 1946. Vermutlich war dem Verfasser zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass eine Auslieferung nach Polen bevorstand und er „in allen Rechtsfragen“ in Zukunft keine Gelegenheit mehr haben würde, seine Interessen persönlich wahrzunehmen.

Abb.: Vollmachterklärung für die Frau von Heino Schemering, verfasst im Internierungslager Esterwegen, 15. August 1946. Quelle: Familienarchiv Schemering.

In Polen wurden die Ausgelieferten, die ihre Straftaten außerhalb Polens, jedoch gegen polnische Bürger begangen hatten, drei Bezirksgerichten in Warschau, Lodz oder Thorn zur Aburteilung übergeben. Rechtsgrundlage der Verfahren und der Urteilssprüche war ein bereits Ende August 1944 erlassenes Dekret des „Polnischen Komitees der Nationalen Befreiung“, das nach der Vertreibung der deutschen Besatzer durch die Rote Armee im Sommer 1944 die provisorische Regierungsgewalt in Polen übernommen hatte.27

Der Prozess gegen Schemering fand vor dem Bezirksgericht in Warschau (Sad Okregowy w Warszawa) statt und endete am 26. September 1947 mit einem Todesurteil wegen Mordes an Stanislaw Czubinski. Berufungsverfahren waren nicht vorgesehen, die Verurteilten hatten allerdings die Möglichkeit, ein Gnadengesuch beim polnischen Staatspräsidenten vorzubringen. Heino Schemering hat davon keinen Gebrauch gemacht, er wurde am 5. November 1947 in Warschau durch den Strang hingerichtet.

Vom Tode ihres Mannes erfuhr die Witwe durch einen aus Polen stammenden Brief, datiert vom 9. Dezember 1947. Darin teilte ein „W. Szerling“ mit der Adresse Warschau, Iwicka 11, handschriftlich mit, sein „Freund Heino“ sei „am 15. November gestorben (…) an Herzschlag“. Wer diese Person war, ist in der Familie nicht überliefert und konnte vom Verfasser nicht geklärt werden. Der Brief erreichte erst einige Wochen später das Wangerland und war offenbar Anlass für die Witwe, unter dem Datum 23. Januar 1948 („Heute erhielt ich….“) eine Todesanzeige zu verfassen, nach der ihr Mann „im 43. Lebensjahre in Warschau an Herzschlag verstorben ist“.

    
 

Wiederum einige Zeit später muss bei der Witwe ein unter dem Datum 20. Februar 1948 verfasstes offizielles Schreiben des „Ersten Staatsanwaltes des Höchsten Volkstribunals“ aus Warschau eingetroffen sein, in dem dieser die Familie über den vor dem Bezirksgericht Warschau erfolgten Richterspruch in Kenntnis setzte. Vorausgegangen war eine entsprechende Anfrage der Ehefrau Schemering vom 30. November 1947.

Der Erste Staatsanwalt teilte mit, Heino Schemering sei am 26. September 1947 – gemäß Artikel 1 § 4 des Dekrets vom 31.8.1944 – wegen Mordes an Czubinski zum Tode verurteilt worden. Da der Verurteilte sein Recht auf ein Gnadengesuch beim polnischen Präsidenten nicht wahrgenommen habe, sei das Urteil vollstreckt worden. Das genaue Hinrichtungs- bzw. Sterbedatum von Heino Schemering wurde in dem Schreiben allerdings nicht erwähnt (siehe Abbildung).28

Abb.: Schreiben des „Ersten Staatsanwaltes des Polnischen Nationaltribunals“ an die Witwe Schemering vom 20. Februar 1948. IPN-Akte Blatt 2, USHMM-Mikrofilm Seite 000088. Nicht zu klären war, ob dieses Schreiben lediglich in polnisch oder auch in einer deutschen Übersetzung an die Witwe abgesendet wurde und wann diese Mitteilung im Wangerland eintraf.

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10. Ermittlungen gegen August Griepenkerl wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ (1948)

Im Sommer 1948 wurden die Ereignisse in Klein Wassens noch einmal zum Gegenstand offizieller Untersuchungen. Auslöser war eine Bitte der Polish War Crimes Mission – Sitz in Bad Salzuflen – vom 16. Juni 1948 an die für solche Angelegenheiten in der britischen Besatzungsbehörde zuständige Public Safety Branch. Nachdem bei den britischen Stellen bekannt wurde, dass Schemering bereits in Polen verurteilt und hingerichtet worden war, richteten sich die weiteren Ermittlungen nur gegen August Griepenkerl. Mit Datum 5. November 1948 übermittelte die deutsche Kriminalpolizei ihren Ermittlungsbericht zum Tötungsdelikt Czubinski den britischen Dienststellen, diese leiteten die Unterlagen an die Polish War Crimes Commission weiter. Die Polish War Crimes Commission kam angesichts der Ermittlungsergebnisse zu dem Ergebnis, Griepenkerl nicht mehr vor einem Gericht des Kontrollrates anzuklagen. Den britischen Behörden (Public Safety Branch) wurde am 1. Dezember 1948 seitens der Polen offiziell mitgeteilt: „In view of the fact that besides Schemering nobody was an eye witness of the shooting incident and Schemering was sentenced in Poland it is not proposed to proceed against Griepenkerl in a Control Commission Court.“29

August Griepenkerl lebte zuletzt in Wilhelmshaven-Schaar und verstarb dort am 12. Juli 1967.

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11. Bronzetafel für Heino Schemering am „Mahnmal“ in Waddewarden (1956)

Am 2. Februar 1955 beschloss der Gemeinderat der seit 1948 wieder eigenständigen politischen Gemeinde Waddewarden, einen Denkmal-Ausschuss ins Leben zu rufen, der für die Planung und Errichtung eines Mahnmals für die während des Zweiten Weltkrieges aus dem Gemeindegebiet stammenden „Gefallenen und Vermißten“ verantwortlich war. Dieser Ausschuss bestand aus insgesamt acht Personen: Zwei Vertretern der politischen Gemeinde, zwei Vertretern der Kirchengemeinde sowie vier weiteren Bürgern aus dem Gemeindegebiet.30

Ende 1955 begann der Ausschuss mit seiner praktischen Arbeit. Für den Zeitraum 4. bis 10. März 1956 wurde eine Haussammlung durchgeführt, die – ergänzend zu monetären Beiträgen der politischen Gemeinde, der Kirchengemeinde sowie örtlicher Vereine und Verbände – zur Finanzierung des geplanten Mahnmals dienen sollte. Diese Haussammlung diente auch zur Beantwortung der Frage, welche Personen denn überhaupt für eine Aufnahme in die „Gefallenen- und Vermißtenliste“ in Frage kommen sollten: „Die Erfassung der Gefallenen und Vermißten soll im wesentlichen bei der Haussammlung mit erfolgen.“ (Protokoll der Ausschusssitzung vom 6.1.1956).

Mitte Juni 1956 machte der Denkmal-Ausschuss die auf solche Weise „ermittelten“ 80 Namen in der Tageszeitung „Jeversches Wochenblatt“ bekannt: „Die aufgestellte Liste der Gefallenen und Vermißten wird hiermit veröffentlicht. Der Ausschuß bittet die Einwohnerschaft, diese Liste auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen und etwaige Beanstandungen der Gemeindeverwaltung bis zum 1. Juli 1956 mitzuteilen.“ In der Liste taucht auch der Name von Heino Schemering auf, obwohl dieser im Zweiten Weltkrieg zu keinem Zeitpunkt Angehöriger der Wehrmacht oder eines sonstigen militärähnlichen Verbandes war, demzufolge nach Ende des Krieges nie den Status eines Kriegsgefangenen hatte. Aber auch seine Internierungshaft in Esterwegen – zunächst als SS-Mitglied, dann als „Kriegsverbrecher“ – bzw. die Auslieferung und nachfolgende Verurteilung/Hinrichtung in Polen wegen des Verbrechens in Klein Wassens konnte eigentlich schon aus formalen Gründen keine Rechtfertigung bilden, ihn als „Gefallenen“ in die Liste der 80 Männer aufzunehmen.31

Aus der Bevölkerung kamen offenbar keine Einwände gegen die aufgeführten 80 Männer und auch die politische Gemeinde und der Denkmal-Ausschuss schwiegen trotz der damals sicherlich noch vorhandenen Kenntnis über die Hintergründe im Fall Klein Wassens. So erhielt auch Heino Schemering eine einzelne Bronzetafel mit dem bis dato überlieferten (falschen) Sterbedatum 15.11.1947.

Am Volkstrauertag im November 1956 wurde das Mahnmal für die „Gefallenen und Vermissten“ der Jahre 1939 bis 1945 eingeweiht. Über die feierliche Zeremonie in Anwesenheit von über 500 Zuschauern berichteten sowohl das „Jeversche Wochenblatt“ (mit Foto) wie auch die „Nordwest-Zeitung“.32

„In Dankbarkeit“ – wie es die am rechten Rand der Mauer platzierte Tafel ausdrückt – erinnert seit 1956 bei entsprechenden Gedenktagen die Dorfgemeinschaft in Waddewarden somit auch an einen „Hilfspolizisten“ des NS-Regimes, der ein Gewaltverbrechen an einem polnischen Zwangsarbeiter begangen hatte.

Abb.: Pressefoto im „Jeverschen Wochenblatt“ vom 20.11.1956 zur feierlichen Einweihung des Mahnmals in Waddewarden. Schlossmuseum Jever.

Abb.: Das Mahnmal in Waddewarden. Foto: März 2016. Sammlung Frerichs.

Abb.: Gedenktafel beim Mahnmal in Waddewarden. Foto: März 2016. Sammlung Frerichs.

Abb.: Bronzetafel für Heino Schemering mit falschem Sterbedatum 15. (statt 5.) November 1947. Foto: März 2016. Sammlung Frerichs.

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12. Umbettung von Stanislaus Czubinski vom Friedhof Jever zum Friedhof Sande (Oktober 1960)

Das ursprüngliche Grab von Stanislaus Czubinski existiert in Jever nicht mehr. Im Oktober 1960 fand im Landkreis Friesland eine größere Aktion zur Umbettung ausländischer „Kriegstoter“ von verschiedenen Friedhöfen im Jeverland sowie aus dem südlichen Teil des Landkreises Friesland auf den „Ausländerteil“ des Friedhofes in Sande statt. Auch Czubinskis sterbliche Überreste wurden am 25. Oktober 1960 vom Friedhof in Jever – aus dem Grab Nr. 25, II. Stück, 25. Ordnung – auf das „Feld C“ in Sande umgebettet. Sein Name war dort allerdings zunächst nicht zu finden, da sich auf diesem Friedhofsareal in Sande bis zur Neugestaltung 2020/21 entgegen anderslautender Vorschriften des Gräbergesetzes nur ein anonymes Gräberfeld mit einem steinernen Hochkreuz befand. Die Grabstellen von Czubinski wie auch der übrigen dort ruhenden Menschen sind durch das bundesdeutsche Gräbergesetz (Gesetz über die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft) geschützt und sind mit ewigem Ruherecht versehen.33

Abb.: Eintragung im Bestattungsregister der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Waddewarden vom April 1970. Quelle: Pfarrarchiv Waddewarden.

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13. Eintrag im Begräbnisregister Waddewarden (April 1970):  Heino Schemering „von Polen erschlagen“

Anlässlich des Todes und der Bestattung der Witwe von Heino Schemering im April 1970 wurde im Bestattungsregister der Kirchengemeinde Waddewarden eine irreführende Bemerkung zu ihren verstorbenen Ehemann eingetragen: „15.11.47; Warschau von Polen erschlagen“ ist dort bis heute zu lesen. Die Eintragung nahm Pastor Arthur Welke vor. Ob diese Falschinformation als „nachträgliche Rechtfertigung“ für die Bronzetafel am Mahnmal dienen sollte, muss der Spekulation überlassen bleiben:

Abb.: Ausschnitt aus der Liste “Umbettungen zwecks Anlegung eines Ausländergräberfeldes auf dem Friedhof Sande”, 1960. Der Ausschnitt zeigt die zehn Umzubettenden aus Jever (lfd. Nr. 8 bis 18, neun Polen, ein “Russe”). Czubinski ist aufgeführt unter lfd. Nr. 15 mit Grab Nr. 25 im Stück 2. Ordn. 25. Quelle: Pfarrarchiv Sande, Nr. 655.

 

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14. Amtliche Sterbeurkunde für Heino Schemering aus Polen (1981)

Anfang 1981 bemühte sich die Gemeinde Wangerland, den Sterbefall Heino Schemering, der immer noch nicht amtlich beurkundet war, zu klären. In ihrer Anfrage an die „Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht“ (kurz: Deutsche Dienststelle) in Berlin wurde – mangels Kenntnis des Sachverhalts – zum „ehemalige[n] deutschen Wehrmachtsangehörigen“ um Auskunft gebeten. Da Schemering jedoch nie bei der Wehrmacht gedient hatte, kam aus Berlin folgerichtig die Antwort: „Die Beurkundung des Sterbefalles kann von uns nicht veranlasst werden, da [Heino Schemering] zum Zeitpunkt seines Todes weder der Wehrmacht noch einem anderen militärischen oder militärähnlichen Verband angehörte.“ Die Gemeinde nahm daraufhin Kontakt mit der Deutschen Botschaft in Warschau auf. Im Mai 1981 übersandten die polnischen Behörden schließlich eine amtliche Sterbeurkunde, aus der als Todesdatum der 5. November 1947 – also nicht der 15., wie bis dahin angenommen – und als Sterbeort die polnische Hauptstadt Warschau hervorgeht.34

Abb.: Amtliche Sterbefallurkunde mit deutscher Übersetzung für Heino Schemering. Quelle: Familienarchiv Schemering.

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15. Geschichtsarbeit im Wangerland – „Erinnerungsort“ Klein Wassens

In der von der Geschichtswerkstatt Wangerland e.V. im Jahre 2010 veröffentlichten umfänglichen und verdienstvollen Dorfchronik findet sich im Kapitel über „Nationalsozialismus und die Folgen“ auch ein nebulöser Hinweis auf die Gewalttat in Klein Wassens vom September 1944. Es werden aber weder das genaue Datum, der Tatort, Opfer oder Täter konkret benannt; sowohl die näheren Begleitumstände der Tat wie auch die später erfolgte Ahndung des Verbrechens sind unzutreffend dargestellt. Schriftliche oder mündliche Quellen zu dieser Darstellung werden leider nicht genannt, es handelt sich bei dieser Version offenbar um die im örtlichen Umfeld bis heute verbreitete mündliche Überlieferung:

„Durch den Krieg bedingt, fehlte es, wie überall in Deutschland, auf den Höfen an männlichen Arbeitskräften. So wurden Kriegsgefangene (…) und so genannte Fremd- und Zwangsarbeiter eingesetzt, die aus den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten nach Deutschland kamen. Im Waddewarder Bereich waren es vor allem polnische und ukrainische Arbeiterinnen und Arbeiter. Die Behandlung dieser Arbeiter war sehr unterschiedlich. Viele hatten auf den Höfen Familienanschluss, obwohl dies nicht sein durfte. (…). Aber es gab auch anderes Verhalten. Wenn ein Pole nicht parierte, wurde er schikaniert und auch geschlagen. Die ‘Fremdarbeiter’ mussten sich auf dem Hof gesondert aufhalten und bekamen auch nicht dasselbe Essen. Es gab einen schlimmen Vorfall. Volkssturmmänner mussten nachts Streife gehen, und als sie einen Polen sahen, der nach 22 Uhr noch draußen war, haben sie ihn erschossen. Nach dem Krieg versteckte sich der Täter, aber als er wieder nach Hause wollte, wurde er gefangen genommen und zur Zwangsarbeit nach Polen weggebracht. Er ist nicht wiedergekommen. Aber auch seine Frau und sein Sohn wurden von den Polen bestraft.“35

Rund um den Vorfall in Klein Wassens entstanden im Waddewardener Dorfklatsch im Laufe der Zeit alle möglichen „Versionen“ und „Vermutungen“, die schließlich ungeprüft den Weg bis in die zitierte Ortschronik fanden.

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Quellen:

1Die Originalakte im IPN Warschau – www.ipn.gov.pl – hat den Titel „Polska Misja Wojskowa Badania Zbrodni Wojennych – Polish War Crimes Mission; Akta Karne Schemerink [sic!] Heinz [sic!] Griepenkerl August“ und enthält Dokumente teils in englischer, teils in polnischer Sprache. Sie ist überliefert im Bestand Akta Badawczo‐Dochodzeniowe Głównej Komisji Badania Zbrodni Hitlerowskich w Polsce (B.d.) (Records of Investigation and Documentation of the Main Commission to Investigate Nazi Crimes in Poland (B.d)). Fortan zitiert als IPN-Akte. Der Mikrofilm dieser Akte befindet sich im Bestand RG RG‐15.155M, Reel 36, File 528 des United States Holocaust Memorial Museum Archives, Washington, DC – http://collections.ushmm.org – . Fortan zitiert als USHMM-Mikrofilm.

2Titel des Bestandes im IPN: Sąd Okręgowy w Warszawie (Sygn. SOW), 1945‐1960 (District Court in Warsaw). Mikrofilm des Bestandes im USHMM, Sign. RG‐15.156M. Die Akte zum Prozess gegen Schemering in Reel 2 (SOW 10).

3Auslieferungsakten, auch zu Einzelfällen, sind überliefert im National Archives in Kew / London in den Beständen FO und WO.

4Ein besonderer Dank gilt den Mitgliedern der „Geschichtswerkstatt Wangerland e.V.“ in Hohenkirchen, Heino Schemering junior in Gross Strückhausen, Hermann Griepenkerl in Berlin, Wilfried Lose in Klein Wassens, Pastor Volker Landig in Jever und Pastorin Hanja Harke in Waddewarden.

5Der Ortsname wurde während der deutschen Besatzungszeit in Zichlin geändert. Heute ist die Gemeinde Żychlin (Gminy w Żychlinie) Teil der Wojewodschaft Łódź in der Republik Polen.

6Im „Generalgouvernement“ setzten die deutschen Besatzer zumindest 1940 auch noch auf „Anwerbung“ und „freiwillige Meldung“, um Arbeitskräfte für das Reichsgebiet zu rekrutieren. Insgesamt schätzten die Historiker jedoch, dass nur bei etwa 5 bis 10% der bis 1945 im Deutschen Reich eingesetzten polnischen Arbeitskräfte davon ausgegangen werden kann, dass diese sich „freiwillig“ gemeldet hatten.

7Auskunft Gminy w Żychlinie an Schlossmuseum Jever vom 28. Juni 2016. Sammlung des Verfassers.

8Die Dienststelle der Arbeitsamtnebenstelle Jever befand sich damals in der Bahnhofstraße 1.

9Gerhard Sidden wurde am 6. August 1880 in Cleverns geboren. Sein einziger Sohn Wilhelm wurde am 5. Oktober 1913 in Klein Wassens geboren, er fiel am 23. April 1944.

10Zeugenaussage von Richard Gałązkowski, geboren 10. Oktober 1924 in Żychlin, vor dem Feldgericht der 1. Polnischen Panzer-Division, 13. Juli 1946. IPN-Akte Blatt 40f. USHMM-Mikrofilm Seite 000142 bis 000144.

11Zeugenaussage von Mieczyslaw Maj, geboren 16. Dezember 1923 in Lodz, vor dem Feldgericht der 1. Polnisachen Panzer-Division, 30. Juli 1946. IPN-Akte Blatt 42. USHMM-Mikrofilm Seite 000145.

12Zeugenaussage von Waclaw Maltanski, geboren am 7. Februar 1919 in Kutno, vor dem Feldgericht der 1. Polnisachen Panzer-Division, 30. Juli 1946. IPN-Akte Blatt 43. USHMM-Mikrofilm Seite 000146/000147.

13Protokoll der Vernehmung von Gerhard Sidden durch das Kriminalpolizeiamt Oldenburg am 6. Oktober 1948. IPN-Akte Blatt 18, USHMM-Mikrofilm Seite Nr. 000110 und 000111.

14Abschlussbericht Kriminalpolizeiamt Oldenburg, Obermeister Klockgeter, vom 12. Oktober 1948. IPN-Akte Blatt 8 bis 10, USHMM-Mikrofilm Seite 000095 bis 000099.

15Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern – O.Kdo. I O (4) Nr. 183/42 – vom 11. August 1942: „Dienstanweisung für die Landwacht“. Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Bestand 231-3, Nr. 232.

16Zahl mit Stand 28. September 1943: Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Bestand 136, Nr. 18736, o. Pag. Zahl mit Stand 1. September 1944: Ebd., Nr. 18737, o. Pag.

17So erhielt z.B. die „Gendarmerie Kreis Jever“ für die „Landwacht“ am 12. März 1944 von der Schutzpolizei in Oldenburg „45 italienische Gewehre“ mit 1350 Schuss Munition. Ebd., Bestand 136, Nr. 18739, o. Pag. Mit Stand 1. September 1944 verfügte die „Landwacht“ im gesamten Kreis Friesland über 249 militärische Gewehre, 207 Jagdwaffen, 29 Militärpistolen und 49 Revolver. Ebd., Nr. 18737, o. Pag.

18Geboren am 25. Februar 1888 in Steinhausen (Bockhorn), verstorben am 6. Juni 1967 in Jever. Seit 1920 verheiratet mit Magda Sophie, geborene Bohsen, eine der Erbinnen des Anwesens Warfe bei Waddewarden. Gustav Albers war vor der durch die oldenburgische Verwaltungsreform im Mai 1933 vollzogene Neugliederung der Gemeinden und Landkreise Gemeindevorsteher in der Gemeinde Waddewarden.

19Protokoll der Vernehmung von Wilhelm Albers (geboren 15. Juni 1875 in Jever, gestorben 20. Februar 1961 in Jever), Auktionator in Jever, Kleine Rosmarinstraße, durch das Kriminalpolizeiamt Oldenburg, 7. Oktober 1948. IPN-Akte Blatt 20, USHMM-Mikrofilm Seite 000113 und 000114.

20Zeugenaussage von Richard Gałązkowski, geboren 10. Oktober 1924 in Żychlin, vor dem Feldgericht der 1. Polnischen Panzer-Division, 13. Juli 1946. IPN-Akte Blatt 40f. USHMM-Mikrofilm Seite 000142 bis 000144.

21Protokoll der Vernehmungen von August Griepenkerl, 6. Juli, 5. und 11. Oktober 1948. IPN-Akte Blatt 12, 16 bis 17, USHMM-Mikrofilm Seite 000101 und 000106 bis 000109.

22Feliks Rembialkowski, geboren am 20. November 1919 in Kowal. Emigrierte nach 1945 in die USA, lebte zuletzt in Chicago. R. korrespondierte nach 1945 freundschaftlich mit Familenangehörigen seines ehemaligen „Dienstherrn“ in Deutschland. In einem Schreiben vom 30. September 2010 berichtete er über Czubinski. Kopie des poln. Originals und einer deutschen Übersetzung in der Sammlung des Verfassers (Schlossmuseum Jever).

23Zeugenaussage August Holzenkamp, geboren 10. März 1896, 1938 bis 1947 katholischer Seelsorger in Jever, vom 1. Oktober 1948. IPN-Akte Blatt 14, USHMM-Mikrofilm Seite 000103.

24Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, REP 450, Akz. 2009/47, Nr. 234. Die Sammelakten zum Sterberegister des Standesamts Jever für das Jahr 1944 konnten in Oldenburg nicht aufgefunden werden. Der entsprechende – noch nicht in ARCINSYS verzeichnete – Karton enthält lediglich die Sammelakten zu Sterbefällen 1941 bis 1943 und 1945.

25Zeugenaussage Theodor Bothe, geboren 14. August 1899, Fuhrunternehmer in Jever, Schützenhofstraße 20, vom 2. Juli 1948. Bothe war seit 1944 Mitglied der Landwacht: „I was present when the Landwacht had to do blocking-service on occasion of the burial of the Pole in order to prevent a crowding of Poles. The Pole was buried at the Protestantic cemetery in JEVER.“ IPN-Akte Blatt 11, USHMM-Mikrofilm Seite 000100.

26Auslieferungsakten, auch zu Einzelfällen, sind überliefert im National Archives Kew (UK).

27Dekret vom 31. August 1944 über die „Strafzumessung für faschistisch-hitlerische Verbrecher, die der Tötung und Misshandlung von Angehörigen der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen schuldig sind, sowie für Verräter des polnischen Volkes“. Der polnische Titel des Dekrets lautete: „Dekret o wymiarze kary dla faszystowsko-hitlerowskich zbrodniarzy wojennych winnych zabójstw i znęcania się nad ludnością cywilną i jeńcami oraz dla zdrajców Narodu Polskiego“.

28Im Schreiben wird auch die Identität des Pflichtverteidigers von Heino Schemering vor dem Gericht in Warschau erwähnt, an den sich die Familie zwecks näherer Angaben hätte wenden können: Waclaw Andruszewski, Warschau, damals wohnhaft ul. Szustra Nr. 3, Wohnung 18. Familienarchiv Schemering.

29Mitteilung Polish War Crimes Commission Bad Salzuflen, Capt. Grasza, an CCG (BE), Public Safety Branch, Headquarter Land Niedersachsen Hannover 229, vom 1. Dezember 1948. IPN-Akte Blatt 6, USHMM-Mikrofilm Seite 000093.

30Archivalien zum Mahnmal und zur Arbeit des Denkmalsausschusses sind überliefert im Pfarrarchiv Waddewarden, Bestand 201 und 203. Mitglieder des Denkmalsausschusses waren Bürgermeister Ohmstede (Haddien) und Gemeinderatsmitglied Jürgens (Waddewarden) von der politischen Gemeinde, Pastor Welke und Kirchenratsmitglied de Jonge (beide Waddewarden) von der Kirchengemeinde sowie Bauunternehmer A. de Jonge (Waddewarden), Heinrich Goldenstein (Waddewarden), Erich Schulze-Fademrecht (Klein Waddewarden) und Johann Duden (Boneterei). Ebd.

31Vgl. „Jeversches Wochenblatt“ vom 19. Juni 1956. Abschrift der 80 Namen und Lebensdaten siehe auch http://www.denkmalprojekt.org/dkm_deutschland/waddewarden.htm (Zugriff 22.3.2016).

32„Jeversches Wochenblatt“ vom 20. November 1956, „Nordwest-Zeitung“ vom 21./22. November 1956.

33Die Unterlagen zur Umbettungsaktion 1960 mit dem Umbettungsprotokoll für Czubinski sind im Pfarrarchiv in Sande überliefert, Bestand Nr. 654/655.

34Schreiben Standesamt Gemeinde Wangerland an Deutsche Dienststelle, 16. Januar 1981. Schreiben Deutsche Dienststelle an K.-H. Schemering, 27.2.1981,. Schreiben Standesamt Gemeinde Wangerland an Deutsche Botschaft Warschau, 26. März 1981. Deutsche Botschaft an Standesamt Gemeinde Wangerland, 10. April 1981. Beglaubigte Abschrift der amtlichen Sterbefallurkunde Nr. V/412/49 des Standesamtes in Warschau-Mokotow, 16. Mai 1981. Familienarchiv Schemering.

35Geschichtswerkstatt Wangerland e.V. (Hg.): Chronik: Die ehemalige Landgemeinde Waddewarden mit Haddien. Jever 2010, S.119f.