Zu Schicksalen polnischer Zwangsarbeiter im Landkreis Friesland siehe auch die Beiträge:
- Jeverland: Die Gestapomorde 1944 in Sillenstede und Altgarmssiel
- Wangerland: Klein Wassens – Erschießung eines polnischen Zwangsarbeiters durch die „Landwacht“ im September 1944 – Täter 1947 in Polen hingerichtet
- Varel: Ermordung und KZ durch „verbotenen Umgang“ zwischen Polen und Deutschen
1. Einleitung
Die Verschleppungen zur Zwangsarbeit nach Deutschland während des Zweiten Weltkrieges bedeuteten für die ausländischen Opfer – es handelte sich vor allem um Männer und Frauen aus den besetzten Gebieten in Osteuropa (Polen, Sowjetunion) – die plötzliche gewaltsame Trennung von Freunden und Familienangehörigen. Auch das fremde Umfeld, Unterbringung in engen Wohnlagern, die harten Arbeitsbedingungen, diskriminierende Vorschriften zur Lebensführung und die Ungewissheit über ihr weiteres Schicksal waren für viele der meist sehr jungen ZwangsarbeiterInnen psychisch sehr belastend.
Nicht selten kam es unter diesen Begleitumständen zu ernsthaften psychischen Erkrankungen bzw. aus Sicht der deutschen Arbeitseinsatzbehörden zu „Verhaltensauffälligkeiten“ der verschleppten ausländischen Arbeitskräfte, die zur „Arbeitsunfähigkeit“ und zu Einweisungen in die deutsche Psychiatrie führen konnten.
Unter dem nationalsozialistischen Regime endete dieser Weg für die als „minderwertige Slawen“ angesehenen Opfer vielfach mit ihrem Tod: Die sogenannten „Euthanasie“-Morde der Nationalsozialisten an „Lebensunwerten“, die krasse Mangelversorgung und der geplante Hungertod psychisch erkrankter Patienten in den damaligen deutschen „Heilanstalten“ trafen nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch und vor allem ausländische Patienten. Dies galt insbesondere, wenn diese Patienten aus Sicht der NS-Behörden absehbar nicht mehr als „heilbar“ erschienen bzw. nicht mehr als billige Zwangsarbeitskräfte einsetzbar waren.
In den ersten Kriegsjahren hatte zunächst noch die Anweisung bestanden, polnische oder auch sowjetrussische Patienten, die in diese Kategorie fielen, zurück in ihre Herkunftsländer zu senden. Diese Vorgehensweise änderte sich jedoch im weiteren Verlauf des Krieges, als z. B. die deutsche Verwaltung des Generalgouvernements die Aufnahme rückgeführter polnischer ZwangsarbeiterInnen zunehmend ablehnte. Ende 1942 ging die Zuständigkeit für die Rückführung psychisch kranker osteuropäischer ZwangsarbeiterInnen von den Arbeitsämtern zentral an die „Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft GmbH“ (GEKRAT) über, die unter diesem Tarnnamen Bestandteil der NS-Euthanasieaktion „T4“ war.
Ende Mai 1943 erging eine Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes an die Arbeitsämter, alle psychisch auffälligen und dauernd nicht arbeitsfähigen ZwangsarbeiterInnen zu melden. Zur gleichen Zeit legte auch der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz ergänzend fest, dass solche Patienten künftig nicht mehr in die Heimat bzw. in den „Anwerbebezirk“ zurückzuführen waren. In einem Erlass des Reichsinnenministeriums von Anfang September 1944 findet sich die Anweisung, dass der Zweck der Aufnahme in deutschen Krankenanstalten in jedem Fall eine möglichst rasche Wiederherstellung der „Arbeitsfähigkeit“ zu sein hatte. Das Personal sollte bei den „Heilungsversuchen“ alle damals üblichen brachialen Methoden – darunter Elektro- und Insulinschocks – anwenden.
Als unheilbar deklarierte Fälle aus der Psychiatrie sollten schließlich in elf „Sammelanstalten“ im Deutschen Reich konzentriert werden. Für das Gebiet Weser-Ems, Bremen, Hannover-Ost bzw. – Süd sowie Braunschweig war dies die Heil- und Pflegeanstalt in Lüneburg. Blieb der Befund entsprechend, fielen die Patienten oftmals durch Unterversorgung und Nahrungsmangel dem Krankenmord-Programm der NS-Gesundheitsbehörden zum Opfer. Gelegentlich erfolgte von dort aus auch die Deportation der osteuropäischen Patienten in Vernichtungsanstalten im Osten, getarnt als „geschlossener Abtransport“ in die Heimat.
Im Folgenden soll an das Schicksal eines jungen polnischen Zwangsarbeiters erinnert werden, der im Oktober 1940 nach Varel verschleppt und mit der Diagnose „Schizophrenie“ von September 1943 bis zu seinem Tod im März 1945 in den Heil- und Pflegeanstalten Wehnen (bei Oldenburg) und schließlich Lüneburg untergebracht war. Sein Schicksal konnte im Wesentlichen aufgeklärt werden dank der Forschungsarbeiten von Dr. Ingo Harms über die Heil- und Pflegeanstalt Wehnen und von Dr. Carola S. Rudnick und ihrer Arbeitsgruppe über die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg.1
2. Zizlaw Rudzki nach Varel verschleppt (Oktober 1940)
Im Oktober 1940 verschickte die Arbeitseinsatzverwaltung mindestens 110 polnische Zwangsarbeiter nach Varel, darunter waren mit den Ankunftsdaten 9. bzw. 11. Oktober erstmals auch mindestens 70 polnische Arbeitskräfte für die damaligen Motorenwerke in Varel-Neuenwege. Sie stammten aus der Stadt Tschenstochau bzw. dem Kreis Kalisch und wurden in Neuenwege im Barackenlager der Motorenwerke untergebracht, das die Motorenwerke für die ausländischen Arbeitskräfte errichtet hatte.
In der damaligen Ausländerkartei Varel registrierte das Einwohnermeldeamt Varel die Daten dieser Zwangsarbeiter: Unter ihnen war Zizlaw Rudzki, aufgeführt mit dem abweichenden Vornamen Zdislaus. Laut Meldekarte war er geboren am 20. Mai 1925 in Tschenstochau. Sein tatsächliches Geburtsjahr war allerdings 1923. Rudzki war somit zum Zeitpunkt seiner Verschickung zur Zwangsarbeit nach Varel-Neuenwege erst 17 Jahre alt. Er war ledig und wie die meisten seiner Landsleute katholisch getauft. Der Zuzug nach Varel wurde für den 9. Oktober 1940 vermerkt, am gleichen Tage erfolgte durch den „Arbeitgeber“ Motorenwerke auch seine ortspolizeiliche Anmeldung.2
3. Einweisung in die Heilanstalt Wehnen (September 1943)
Die nächsten Spuren im Lebensweg von Zizlaw Rudzki datieren vom Herbst 1943: In der Vareler Meldekarte wurde der „Abzug“ aus Varel-Neuenwege für den 3. September 1943 mit der Bemerkung „Verzogen nach Wehnen“ eingetragen. Die entsprechende Mitteilung der Motorenwerke an die Meldebehörde erfolgte allerdings erst einige Wochen später, am 27. September 1943.3
Mit Zizlaw Rudzki war im Herbst 1940 auch der damals 18jährige Stanislaw Wroblewski aus Tschenstochau nach Varel verschleppt und einige Jahre bei den Motorenwerken eingesetzt. In seinen 1991 veröffentlichten Erinnerungen über die Zeit des Zweiten Weltkrieges und der Zwangsarbeit in Varel erwähnt dieser an einer Stelle, mit abweichender Schreibweise des Namens, das Schicksal seines Landsmannes. Wroblewski erfuhr allerdings nie genau, was aus seinem Landsmann geworden war: „Einige von meinen Kameraden sind in dieser Zeit nach Polen geflohen, viele litten an Heimweh. Sie wurden einsilbig, und auch wenn ich ihnen Mut zusprach und Trost spenden wollte, reagierten sie nicht. Einer von ihnen, Zdziesek Rudzki, erkrankte psychisch. Er wurde von den Deutschen angeblich ins Krankenhaus transportiert. Das war aber sicher nicht wahr, denn er kehrte nie vom Krankenhaus zurück.“4
Die dauerhafte Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen war offenbar die Folge einer Meldung des Direktors der Motorenwerke und eines Attestes des Vareler Arztes Dr. med. Diedrich Behrens. Im handschriftlichem Attest des Dr. Behrens vom 9. September 1943 berichtete dieser, Rudzki habe „zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet, bis er vor etwa drei Monaten nach und nach in der Arbeit nachließ, ein bedrücktes Wesen zur Schau trug und ganz allgemein – in auffallend affektiver Weise – stereotyp angab, nicht mehr arbeiten zu können“, wie Behrens formulierte.5 Seine Verdachtsdiagnose „Schizophrenie“ stützte sich dabei offenbar wesentlich nur auf die Angaben des Vorgesetzten von Rudzki im Motorenwerk.
Der vor der Aufnahme in Wehnen hinzugezogene Facharzt, Nervenarzt Dr. Düser in Oldenburg, kam zum gleichen Ergebnis. Der leitende Arzt in Wehnen, Dr. Moor, hielt in seinem Bericht vom 24. September 1943 fest: „Nach der eingehenden körperlichen Untersuchung und psychischen Begutachtung handelt es sich bei R.[udzki] um ein Erscheinungsbild, das mit Verstimmungen, Depressionszuständen, Apathie und völliger Abgeschlossenheit von seiner Umwelt einhergeht. Exogene Momente, die die Ursache für diese psychischen Veränderungen sein könnten, sind allem Anschein nach auszuschließen (…).“6 Auch dieser verantwortliche Arzt in Wehnen stützte sich auf die Angaben der Kollegen, die wiederum auf die Informationen des Vorgesetzten von Rudzki bei den Motorenwerken zurückgingen. Auffällig ist auch, dass keiner der begutachtenden Ärzte auf die besonderen Lebensumstände oder die sprachliche Herkunft des Patienten einging.
Am 3. September 1943 kam Zizlaw Rudzki in Wehnen an. Untersuchungen von Blutbild und Rückenmarksflüssigkeit ergaben keine krankhaften Befunde. Während seines dortigen Aufenthaltes blieb er, so die Angaben in der Krankheitsgeschichte, „verschlossen, stierte verstört auf dem Wachsaal herum, [gab] auch auf eindringliches Fragen keine Antwort.“7
Angesichts der Mangelversorgung in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen verschlechterte sich der körperliche Zustand des Patienten zunehmend. Die später laut Krankheitsgeschichte noch in Erwägung gezogene Elektroschockbehandlung, damals durchaus übliche brachiale Behandlungsmethode in der Psychiatrie, war daher nicht mehr durchführbar.
4. Die „Verlegung“ von Zizlaw Rudzki aus Wehnen nach Lüneburg am 14. Dezember 1944
Im Herbst 1944 war die Heil- und Pflegeanstalt Wehnen so stark belegt, dass es aus Sicht der NS-Gesundheitsbehörden zu Problemen bei der Aufnahme von deutschen Patienten kam. Am 8. November 1944 hatte sich der Wilhelmshavener Amtsarzt Dr. Kaltenpoth beim Oldenburgischen Innenministerium darüber beschwert, dass Wehnen „wegen der starken Belegung“ keine Patienten aus Wilhelmshaven mehr aufnehmen konnte. Dies war aus Sicht Kaltenpoths „unverständlich, (…) weil sich in der Anstalt noch etwa 30 geisteskranke Russen befinden. Dass durch die Unterbringung dieser Russen in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen der notwendige Bettenraum für Deutsche nicht zur Verfügung steht, dürfte (…) keineswegs tragbar sein“. Der leitende Medizinalbeamte im Oldenburger Innenministerium, Dr. Jacobs, stelle daraufhin am 7. Dezember 1944 fest, dass die Angelegenheit „durch die Einrichtung der Siechenheime in Cloppenburg und Brake erledigt“ sei.8
Für Zislaw Rudzki und andere osteuropäische Patienten und Patientinnen führte der weitere Weg tatsächlich jedoch in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg:
Im Dezember 1944 beschloss die Anstaltsleitung in Wehnen die Verlegung von über 30 Männern und Frauen mit polnischen und russischen Namen. Ihre Namen wurden am Tag des Abgangs im Aufnahmebuch der Krankenanstalt Wehnen mit dem Kürzel „entl.“ (entlassen) versehen. Der Zielort des Transportes ist nicht vermerkt. Die Krankenakten dieser Patienten wurden mit den Patienten nach Lüneburg übermittelt und fehlen daher heute im Archiv in Wehnen. Bereits aus der Aussage des seinerzeitigen Direktors der Anstalt Wehnen, die er während staatsanwaltlicher Ermittlungen im Jahre 1948 machte, ergab sich, dass diese Patienten im Dezember 1944 der bereits erwähnten Sammel-Anstalt Lüneburg zugeführt worden waren. Auf dieser Verlegungsliste findet sich auch Zizlaw Rudzki, eingetragen unter dem Namen Ziglaw Rutzki.9
5. Tod in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg (März 1945)
Bereits durch die Verhältnisse in Wehnen in schlechtem gesundheitlichen Zustand, wurden die Patienten auch in Lüneburg, vor allem aufgrund ihrer ausländischen Herkunft, weiterhin medizinisch unterversorgt. Sie erhielten keine notwendige Hilfe, Untersuchungen unterblieben, ebenso lebensrettende Maßnahmen. Häufig wurde bei ihrem Sterben teilnahmslos zugeschaut oder weggesehen. Von den im Dezember 1944 aus Wehnen nach Lüneburg verlegten Männern und Frauen starben schließlich mindestens 13 (Sterbequote rund 40%).
Zizlaw Rudzki wude nach der am 14. Dezember 1944 erfolgten Ankunft in Lüneburg erst am 3. Januar 1945 vom dortigen Arzt Dr. Rudolf Redepenning begutachtet. Der einzige Eintrag lautet: „Stuporös wie oben geschildert. Nicht arbeitsfähig.“10 Zwei Wochen später notierte Dr. Redepenning: “Nässt ein. Stuporös. Elend und abgemagert. [Unterstreichung im Original]“11 Vom 7. Februar 1945 stammt der nächste Eintrag: „Unverändert: Nicht arb.[eits]eins.[atz]fähig. Befund-Bericht.“12
Am 25. März 1945 folgte: „An Erschöpfung gestorben [Unterstreichung im Original]. Mutter kann nicht in Tschenstochau benachrichtigt werden.“13
Zizlaw Rudzki wurde nur 21 Jahre alt.
Über den Umgang mit den Familienangehörigen bzw. Hinterbliebenen der ausländischen Verstorbenen bemerkten die Forscher in Lüneburg nach einer Untersuchung der überlieferten Krankenakten: „Es ist auffällig, dass in den Akten ausländischer Patienten durchweg Bemühungen fehlen, deren Familien zu informieren. In der Regel gehören in eine Krankenakte auch Schriftwechsel mit Behörden und Briefe von Familienangehörigen, eine Besucherkartei, auf der Besuche eingetragen wurden, Geburts- und Taufurkunden, eine Kleiderliste zur Dokumentation der mitgebrachten Kleidung sowie standes- und einwohnermeldeamtliche Dokumente wie die Todesanzeige und Sterbemeldung. Bei den überlieferten Krankenakten der Frauen und Männer ausländischer Herkunft sind solche zusätzlichen Unterlagen nur in Ausnahmefällen erhalten geblieben.“14
6. Grab von Zizlaw Rudzki / „Euthanasie“-Gedenkstätte Psychiatrie Lüneburg
Zizlaw Rudzki wurde wie viele andere Opfer des NS-Psychiatrie in Lüneburg auf dem damaligen Gräberfeld für ausländische Patienten am Rande des Lüneburger Nord-West-Friedhofes bestattet. Sein Grab steht heute, wie das von über 80 anderen erwachsenen Verstorbenen aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, unter dem Schutz des „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (kurz: Gräbergesetz). Es ist daher von den zuständigen kommunalen Behörden als mahnende Erinnerung dauerhaft zu erhalten. Im August 2013 wurde auf dem Friedhof eine Gedenkanlage errichtet. Sie erinnert an die mit der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg in Verbindung stehenden NS-Opfer. Bereits seit 1983 erinnert ein Gedenkstein an die Opfer der Lüneburger NS-Psychiatrie. Dieser wurde 2013 in die neu errichtete Gedenkanlage integriert.
Die Hinweise zum Schicksal von Zizlaw Rudzki stammen aus der Forschungs- und Erinnerungsarbeit der „Euthanasie“-Gedenkstätte in Lüneburg. Die Gedenkstätte befindet sich auf dem Gelände der heutigen Psychiatrischen Klinik Lüneburg im ehemaligen Badehaus am Wasserturm, dem weithin sichtbaren Wahrzeichen der Klinik. Die „Euthanasie“-Gedenkstätte wurde am 25. November 2004 als „Bildungs- und Gedenkstätte ‚Opfer der NS-Psychiatrie‘ Lüneburg“ eröffnet. Seit 1. September 2015 trägt sie den neuen Namen „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg. Die Gedenkstätte versteht ihre Arbeit als Beitrag zur politisch-historischen Bildung, die sich auf die Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus bezieht und gleichzeitig auch aktuelle Fragen berücksichtigt. Ein zentraler inhaltlicher Schwerpunkt ist die „Kinderfachabteilung” Lüneburg, in der 1941 bis Kriegsende 300 bis 350 Kinder aus ganz Norddeutschland getötet wurden. Daraus ergibt sich die überregionale Bedeutung der Gedenkstätte. Trägerverein der Gedenkstätte ist seit 1. September 2015 der „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg e. V.
Im Jahre 2015 veröffentliche die Gedenkstätte die Dokumentation zu den Gräbern von Psychiatrie-Patienten in Lüneburg
Hinweis:
Zur Verlegung der Patienten aus Wehnen nach Lüneburg im Dezember 1944 und über die Forschungsarbeit zu den Gräbern in Lüneburg vgl. auch den Beitrag von Hans Begerow – „Keine Klinikbetten für Zwangsarbeiter. Psychisch Erkrankte mussten in Wehnen Platz für Bombenopfer machen“ – in der Nordwest-Zeitung, 17. September 2019.
Copyright: Holger Frerichs, Varel.
Forschungsstand: 26. September 2019.
1 Ingo Harms, „Wat mööt wi hier smachten…“. Hungertod und „Euthanasie“ in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen 1936-1945, 2. überarb. Aufl., Oldenburg 2008, insbesondere S. 266-270. Zitiert als HARMS. Carola S. Rudnick, „Leistet nichts. Zu schwach. Nicht einsatzfähig.“ Hintergründe zu den Gräbern ausländischer Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, Husum 2015, insbesondere S. 73-77. Zitiert als RUDNICK.
2 Ausländerkartei Varel 1939-1945, digitalisiert durch Peter Haukenfrers, Archiv Heimatverein Varel, ID 2266.
3 Ebd.
4 Stanislaw Wroblewski, „Mein Kriegsumherirren….“. Als polnischer Zwangsarbeiter beim Motorenwerk Varel-Neuenwege. Hrsg. von Margret Schreckenberg, Selbstverlag, Brake 1991, S. 11.
5 Handschriftliches Attest Dr. Behrens, Varel, 9.9.1943. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Nds. 330 Lüneburg Acc. 2004/134, Nr. 333. Zitiert nach RUDNICK, S. 73.
6 Ärztlicher Bericht von Oberarzt Moor vom 24.9.1943. Ebd. Zitiert nach RUDNICK, S. 74.
7 Krankheitsgeschichte Zizlaw Rudzki. Ebd. Zitiert nach RUDNICK, S. 74.
8 Kaltenpoth an Oldenburgisches Innenministerium, Abt. Gesundheitswesen, 8.11.1944; Jacobs an Oldenburgisches Innenministerium, 7.12.1944. Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Bestand 136, Nr. 16141, Blatt 18. Anfang 1945 existierten nach Recherchen des Historikers Ingo Harms tatsächlich zwei „Siechenhäuser“ in der Berufsschule Brake und im Cloppenburger „Pensionat“.
9 Zur Verlegung von Wehnen nach Lüneburg im Dezember 1944 vgl. HARMS, S. 266-270, Patienten-Liste auf S. 269.
10 Krankheitsgeschichte Zizlaw Rudzki. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Nds. 330 Lüneburg, Acc. 2004/134, Nr. 333. Zitiert nach RUDNICK, S. 74/77.
11 Ebd.
12 Ebd.
13 Ebd.
14 RUDNICK, S. 29.