von Ulrich Räcker-Wellnitz, Mag. Art.
Grundlagen
„Für sich stand die Gestapo“, stellt Edgar Grundig in seiner „Chronik der Stadt Wilhelmshaven“ von 1957 lapidar fest. Er bezieht sich dabei auf die Eintragung im Adressbuch 1938/39 unter der Rubrik Landesbehörden und listet sie deshalb in seiner Übersicht zum Wilhelmshavener Polizeipräsidiums gesondert auf. Diese Feststellung ist auch der Titel eines Aufsatzes von 1985 der vormaligen Leiterin der Stadtarchivs, Ellen Mosebach-Tegtmeier, die damit eher auf den außergesetzlichen Status der Gestapo im nationalsozialistischen Herrschaftssystem abzielt. Zugleich zeichnet sie die Entwicklung eines Polizei- und SS-Staates nach, mit der „Entstaatlichung der Polizei und deren Integration in die SS im Sinne der allumfassenden Führerdiktatur“. Daraus resultierte eine Polizei, die vermeintlich staatlichen und rechtlichen Normen unterlag, tatsächlich aber – dies gilt insbesondere für die Gestapo – ausschließlich dem „Führerwillen“ Rechnung trug. Sie entwickelte sich zu einer „führerunmittelbaren Sonderorganisation“ und entledigte sich aller normativen Bindungen. Ihr ausschließlicher Zweck war politisch, dazu zählte „die Sicherung der Macht, Bevölkerungspolitik, Besatzungspolitik, Verfolgung aller tatsächlichen und angeblichen Gegner des Regimes“.
In der ersten Phase der nationalsozialistischen Herrschaft übernahm die Gestapo einige zur Zeit ihrer Gründung schon bestehende Polizei-Aufgaben und griff vor allem auf vorhandenes Personal zurück. Ihre Entwicklung zu einem Instrument der Unterdrückung und Bespitzelung, aber auch ihre Beteiligung an der Ermordung von „Systemgegnern“ kann nachfolgend für Wilhelmshaven nur in Ansätzen geschildert werden. Denn die Gestapo bemühte sich unmittelbar vor Ende des Krieges, ihre Akten und damit Beweise ihres Tuns vollständig zu vernichten. Gleichwohl finden sich in unterschiedlichen Quellen – einige davon bislang ungenutzt – Belege für Verhaftungen, Misshandlungen und Tötungen. Erhalten sind z.B. zahlreiche standardisierte „Tagesmeldungen“, in denen die Gestapo Wilhelmshaven an vorgesetzte und andere Dienststellen u. a. über „Gegnerbeobachtung“, besondere Vorkommnisse oder die Verhängung von „Schutzhaft“ berichtete. Weitere Berichte sind in der Frühzeit dem Regierungspräsidenten in Aurich zugeleitet worden. Diese Unterlagen werden in den Staatsarchiven Aurich und Oldenburg verwahrt, im Bundesarchiv lagert darüber hinaus Aktenmaterial, aus dem zusätzliche Details herauszuarbeiten wären. Daneben finden sich in erst seit kurzem der Forschung zugängliche Quellen im Stadtarchiv wie das städtische Sterberegister, die Aufnahmebücher des Krankenhauses oder andere bislang nicht ausgewertete Akten und Schriftstücke verschiedener Herkunft, die deutliche Spuren und Hinweise zu den verbrecherischen Taten der Gestapo in Wilhelmshaven liefern. Damit dürfte die nachfolgende lokale Quellenstudie ein weiteres dunkles Kapitel der Stadtgeschichte zumindest etwas erhellen.
Das preußische Wilhelmshaven hatte in seinen Gründungsjahren im landrätlichen „Hülfsbeamten“ seine Polizei, ihm oblagen entsprechende Befugnisse. Er war dem Landrat in Wittmund unterstellt und konnte mangels Personal lange Zeit nur mühsam für Ordnung sorgen. Selbst die von der Kommune anzustellenden Nachtwächter mussten vom Landrat bestätigt werden. Nachdem Wilhelmshaven 1919 kreisfreie Stadt geworden war, ging die Polizeihoheit – und damit die Kostenlast – auf sie über. Dennoch blieben staatliche Polizeibeamte im Dienst des Landes Preußen in der Stadt; eine Hundertschaft Ordnungspolizei, später Schutzpolizei, war hier stationiert. Es gab somit ein Nebeneinander von kommunaler und staatlicher Polizei, wobei die staatliche Polizei Ländersache war. Bei der preußischen Polizei entstand in den 1930er Jahren eine politische Polizei – die so genannte Abteilung I – deren Aufgabe lediglich die Ermittlungen in politischen Straftaten, also eine nachträgliche Bearbeitung, war. Diese Abteilung, bis dahin dem preußischen Innenminister unterstellt, übernahm sofort nach der „Machtergreifung“ der NSDAP Hermann Göring. Mit einem Runderlass vom 26. April 1933 wurden die Aufgaben der „Landespolizeistellen in politischen Angelegenheiten auf die Staatspolizei“ übertragen, Staatspolizeistellen in den Regierungsbezirken installiert und die behördliche Verselbständigung der Politischen Polizei in die Wege geleitet. Formal bildeten in Preußen die folgenden Gestapo-Gesetze den rechtlichen Rahmen für zumeist ohnehin bestehende Zustände, oft kleideten sie die täglich praktizierten Abläufe lediglich in juristische Form. Mit dem Gesetz vom 30. November 1933 wurde die Geheime Staatspolizei ein selbständiger Zweig der inneren Verwaltung, ihr Chef war der Ministerpräsident (Göring). Das neue Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936 löste das vorgenannte ab und bestimmte in § 7, dass „Verfügungen und Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei … nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte“ unterlägen. Im § 5 findet sich mit der Unterstellung der Staatspolizeistellen unter die Regierungspräsidenten eine Formulierung, die lediglich auf dem Papier Bedeutung entfaltete. Denn nach einer am selben Tag erlassenen Durchführungsverordnung hatten die Ober- und Regierungspräsidenten in Angelegenheiten der Gestapo den Weisungen aus Berlin Folge zu leisten. Nominell betreute die Staatspolizeistelle Wilhelmshaven den Regierungsbezirk Aurich und unterstand dem dortigen Regierungspräsidenten. Faktisch war aber für ihre Arbeit die Zentrale in Berlin der entscheidende Bezugspunkt. Wenige Wochen später wurde mit einem Erlass Hitlers das Amt eines Chefs der deutschen Polizei geschaffen und mit Heinrich Himmler, dem „Reichsführer SS“ besetzt. Ohne hier alle Details zu nennen, führte dieser Erlass zu einer Zentralisierung sämtlicher Polizeiorgane und zu einer direkten Verknüpfung staatlicher Autorität mit einem Parteiamt. Dank der Gesetze, der eigenwilligen Organisationsform und mehrerer Personalunionen auf der Führungsebene wurde die Gestapo damit zu einem „Instrument der Führergewalt, das bei der Exekution des Führerwillens keiner zusätzlichen gesetzlichen Legitimation bedurfte“. Gleichwohl folgte bis 1945 eine Fülle von Verordnungen, Erlassen und Vorschriften, in denen die Behandlung, die Bestrafung, die Verpflegung oder Transporte von Gefangenen, Lagerordnungen und vieles mehr auf dem Papier geregelt waren, was auf lokaler Ebene jedoch kaum in die Realität umgesetzt wurde.
Auch die anderen Länder des Reiches bauten zügig und flächendeckend politische Polizeieinheiten in den Innenministerien auf. Das Land Oldenburg, seit 1932 unter nationalsozialistischer Führung, verfügte im November 1933 die Errichtung eines Geheimen Polizeiamtes, beließ es aber im Innenministerium. Von Bayern aus begann Heinrich Himmler, die Politischen Polizeien der Länder unter seine Führung zu bringen, Oldenburg unterstellte ihm seine Gestapo im Januar 1934. Zunächst blieb die oldenburgische Staatspolizei in Rüstringen formal ein Teil des städtischen Polizeiamtes, das Adressbuch 1935/36 nennt für die Staatspolizeistelle die Beamten Albert Duckstein und Heinrich Holdorf, die im Rathaus Zimmer 9 Dienst taten. Später wurden sie nach Wilhelmshaven übernommen.
Als Folge der Zusammenlegung der Städte Wilhelmshaven und Rüstringen im April 1937 wurde die Rüstringer Außendienststelle der Gestapo mit der Wilhelmshavener Staatspolizeistelle zu einer Staatspolizeistelle zusammengefasst. Der Wilhelmshavener Zuständigkeitsbereich umfasste spätestens nach einem Erlass vom 15. Februar 1938 neben dem preußischen Regierungsbezirk Aurich auch das Land Oldenburg. 1939 bestanden Außendienststellen in Delmenhorst und Oldenburg, Kommissariate oder Grenzdienststellen in Emden und Nordenham (später auch in Weener), sowie Grenzpolizei-Nebenstellen auf Borkum, Norderney und Helgoland. Diese waren nur in den Sommermonaten besetzt, ein Posten für Leer-Bunde (Bahnhof Bunder Neuland) sollte ebenfalls später besetzt werden. Aus welchen Gründen ab Oktober 1943 die Staatspolizeistelle in Wilhelmshaven nur noch eine Außendienststelle der Staatspolizeistelle Bremen war, ist nicht hinreichend zu klären.
Die Dienststellen und Gefängnisse der Gestapo in Wilhelmshaven
Die Zusammenlegung der beiden Städte 1937 brachte zudem räumliche Veränderungen mit sich. Bis dahin war die Gestapo gemeinsam mit anderen Dienststellen des Polizeipräsidiums in der Königstraße 80 untergebracht. Von dort sollte das Polizeipräsidium nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung in das vormalige Wilhelmshavener Rathaus in der Roonstraße (heute Rheinstraße, Gebäude im Krieg zerstört) umziehen. Für die Staatspolizei war dort ein Unterkommen nicht möglich, sie sollte „sich daher mit anderen Räumen begnügen“. Zwischenzeitlich hatte sie in einem angemieteten Haus in der Gökerstraße Räume bezogen. Über den Umzug der Polizei 1937 konnte die Wilhelmshavener Zeitung am 13. April berichten und alle Dienststellen mit ihren Aufgaben vorstellen. Zwar wird die Staatspolizeistelle in diesem Bericht als selbständige Behörde genannt, nicht aber ihr neues Domizil. Für sie hatte die Spitze der Kommunalverwaltung im März vor, beim Ministerpräsidenten in Oldenburg eine Unterbringung im Amtsgerichtsgebäude zu erreichen.
Es scheint zeitlicher Zufall, dass Wilhelmshaven für das Arbeitsamt ein neues Gebäude zu errichten hatte. Dieser Neubau wurde in der Nähe des Rathauses am 14. April 1937 fertiggestellt und erhielt die Anschrift Am Rathausplatz 4/6. Doch noch immer erfuhr die breite Öffentlichkeit nichts von den dortigen Mietern, in der WZ vom 29. April 1937 heißt es lediglich, dass der Bauzaun entfernt und das Grundstück aufgeräumt worden sei. „Im Gebäude selbst sind nunmehr alle Dienststellen, die dafür bestimmt waren, eingezogen.“ In Oldenburg scheint zuvor das Amtsgerichtsgebäude nicht erste Wahl gewesen zu sein, denn mit Mietvertrag vom 12. Mai 1937 vermietete die Stadt Wilhelmshaven „der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Wilhelmshaven, in ihrem neu errichteten Verwaltungsgebäude am Rathausplatz 4 in Wilhelmshaven die von dem Arbeitsamt nicht benutzten Räume“. Insgesamt konnte die Gestapo dort über mehr als 450 qm Fläche verfügen, zudem standen ihr vier Garagen zur Verfügung. Dafür wurden jährlich 7.180 Reichsmark Miete berechnet, den Hausmeister stellte die Stadt, doch diese Kosten waren mit den Heizungskosten zusätzlich zu zahlen. Zum 1. Januar 1938 übernahm die Gestapo die Hauswartgeschäfte mit eigenem Personal, möglicherweise sollten damit Zeugen für die dortigen Geschehnisse vermieden werden. Mehrfach ist der Vertrag angepasst worden, insbesondere ist die Zahl der Garagen erhöht und die Unterbringung des „Kraftfahrdauerdienstes“ verbessert worden. Eindeutig ist somit zu belegen, dass die Gestapo nicht „direkt im Rathaus“ saß, wie anderweitig geschrieben wurde. Es soll sogar zusätzlich eine Baracke auf dem Rathausplatz für sie aufgestellt worden sein, deren Standort sich aber nicht ermitteln lässt. Außerdem sollen in der NSDAP-Kreisleitung in der Hindenburgstraße 17 (Virchowstraße) Räume für die Stapo-Stelle vorgesehen gewesen sein. Ausweislich der protokollierten Besprechung von Oberbürgermeister und Beigeordneten am 22. Juli 1940 wünschte aber der Kreisleiter keine Unterbringung der Stapo in seinem Dienstgebäude.
Bis zum verheerenden Luftangriff am 15./16. Oktober 1944 blieb die Verwaltung „Am Rathausplatz 4“, danach kam die Gestapo in der Schule Neuende unter. Darüber findet sich sogar eine Notiz im Wilhelmshavener Kurier vom 18. Oktober.
Neben den Verwaltungsräumen verfügte die Gestapo über mehrere Gefängnisräume in verschiedenen Gebäuden in Wilhelmshaven. Sie nutzte das Gerichtsgefängnis Peterstraße und auch Zellen in der Hindenburgstraße, dabei dürfte es sich um die Zellenräume des ehemaligen Polizeigebäudes gehandelt haben. Darüber hinaus waren einige Zellen in den Polizeirevieren vorhanden, nicht auszuschließen ist die allenfalls kurzfristige Inhaftierung in ihrer Verwaltung am Rathausplatz. In Zusammenarbeit mit der Marine standen weitere Hafträume in der Jachmann-Kaserne ab etwa 1940 zur Verfügung, das berüchtigte Lager in der Ostfriesenstraße 1/ Hafenkaserne kam wenig später hinzu. In verschiedenen Quellen, die sich aus Zeugenberichten speisen, werden an der Ostfriesenstraße sogar vier Lager zur Unterbringung von Häftlingen genannt, sicher zu belegen ist die Existenz der vorgenannten zwei Hafteinrichtungen. In ihrem Zuständigkeitsbereich konnte die Gestapo zudem auf andere Hafteinrichtungen zugreifen, wie z. B. die Gerichtsgefängnisse. Es ist für die Opfer von Misshandlungen, Terror und Mord gleichgültig, ob die Bezeichnung für die Haftstätten Arbeitserziehungslager, Gelbkreuzlager, gestapoeigenes Gefängnis oder Polizeigewahrsam lautete. Entscheidend ist ihre Funktion als Unterdrückungsinstrument, das die Gestapo mit sadistischer Hingabe nutzte. Nachweisbar ist, dass in den letzten Kriegsmonaten Häftlinge von der Ostfriesenstraße in das Lager Banter Weg verlegt wurden, ohne dass die Morde in beiden Lagern ein Ende fanden.
Das Personal der Gestapo Wilhelmshaven
Als Hauptverantwortliche für das Vorgehen gegen jede Form der Opposition und den Schrecken, den der Begriff Gestapo auch in Wilhelmshaven verbreitete, sind die jeweiligen Leiter anzusehen. Akribisch wie sie waren, hatten sie sich mehrheitlich ordnungsgemäß bei den Kollegen des seit 1937 staatlichen Einwohnermeldeamtes im Polizeipräsidium an ihrem Dienstsitz angemeldet. Das ermöglicht u. a. aus den Meldeunterlagen einige Angaben zu ihnen. Dabei stimmen allerdings die Zeiträume ihrer Wohnsitzmeldung nicht mit ihrer tatsächlichen Dienstzeit überein.
Erster Chef war Theodor Bilo, Kriminalkommissar, der die Dienststelle bis zum April 1934 leitete. Ihm folgte Karl August Reibel aus Düsseldorf, der mit dieser Versetzung zum Kriminalpolizeirat ernannt wurde und sich im Juni 1936 nach Hannover abmeldete. Nur kurz war Dr. Joachim Boes, als Regierungsrat erster Verwaltungsjurist auf diesem Posten, Leiter der Gestapo. Er kam im Dezember 1935 aus Lüneburg und wechselte im März 1936 zur Stapo nach Frankfurt, um dort die Leitung zu übernehmen. Als vierter Leiter ist Werner Heinze, Regierungsassessor, zu ermitteln, der im September 1936 nach Dinslaken verzog. Ebenfalls Regierungsassessor war Willy Müller, der sich im Januar 1937 nach Rüstringen ummeldete. Nach der Zusammenlegung der Städte Wilhelmshaven und Rüstringen zum 1. April 1937 wurde Wilhelmshaven Sitz der Gestapo, neuer Leiter wurde der aus Straßburg stammende Regierungsrat Bruno Müller, der aus Oldenburg an die Jade zog. Für zwei Monate übernahm 1937 Regierungsassessor Huppenkothen die Geschäfte, im Oktober 1937 von Karl Heinz Stossberg abgelöst, der zwar im September 1938 hier heiratete, seinen Wohnsitz aber mit Magdeburg angab. Später ist Stossberg Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Frankreich geworden. Zwischenzeitlich war wieder Bruno Müller, mittlerweile mit dem SS-Rang Sturmbannführer ausgestattet – alle nachfolgenden Leiter hatten einen ähnlichen Rang -, lokaler Gestapo-Chef. Er wurde von Regierungsrat Dr. Wilhelm Scharpwinkel abgelöst, der ab November 1940 zunächst in einem Hotel in der Roonstraße (heute Rheinstraße) wohnte. Für Januar 1942 ist als Wohnsitz Am Rathausplatz 4 angegeben, von wo er sich im August 1942 nach Breslau abmeldete. Sein Nachfolger dürfte Regierungsrat Dr. Heinz Höner gewesen sein, der von Frankfurt kommend und nach Berlin verziehend von August 1942 bis August 1943 hier gemeldet war. Im Juli 1942 zog Dr. Erich Frohwann von Memel nach Wilhelmshaven, er war ab März 1943 Am Rathausplatz 4 gemeldet bis zu seiner Abmeldung im Mai 1944 nach Prag. Vermutlich der letzte Gestapo-Chef war der im Mai 1944 aus Bremen von der dortigen Stapo-Stelle kommende Kriminalkommissar und Hauptsturmführer Walter Hollack, der als Meldeanschrift zunächst die Dienststelle am Rathausplatz angab. Als Folge des Umzugs in die Schule Neuende ist ab November 1944 Schaarreihe 4 (Sitz der Schule) für ihn als Meldeadresse angegeben. In seine Dienstzeit fällt nicht nur die Planung für mögliche Evakuierungsmärsche ausländischer Arbeitskräfte und die Berechnung der für kriegswichtige Aufgabe in der Stadt zu verbleibenden „Fremdarbeiter“ im Fall einer feindlichen Invasion. Er war auch zuständig für die enge Abstimmung mit der Kriegsmarinewerft hinsichtlich der Unterbringung, des Transports und der Überwachung der niederländischen Polizei-Häftlinge, die im Januar 1945 in das Lager Schwarzer Weg verbracht wurden und von denen eine Vielzahl den Tod fand.
Aus dem Schriftverkehr und der Literatur können weitere Beamte, wohl auch in leitender Funktion, der Dienststelle in Wilhelmshaven zugeordnet werden. Es taten hier Dienst – wobei die tatsächlichen Dienstzeiten durchaus abweichen können: Arthur Jedzini (August 1935 bis März 1938),Hans Bodmann (April 1936 bis Juli 1937), Dr. Kuhl als stellvertretender Leiter (ab April 1937), Heinrich Hullmann als Haushaltssachbearbeiter (April 1937 bis November 1939), Dr. Joseph Kaiser (Juli 1937 bis Juni 1940), August Quathammer (ab Februar 1938), Rudolf Denk als stellvertretender Leiter (August 1938 bis März 1940), Hans Stapelfeldt (August 1939 bis Juni 1943), Erich Harms (ab August 1939), Ernst Steffen (November 1939 bis Juli 1942), Erwin Wieczorek (April 1940 bis Februar 1942), Dr. Manfred Schoeneseiffen als stellvertretender Leiter (Juni 1940 – ?), Waldemar Pretzsch (November 1940 bis Dezember 1941, nach Russland versetzt).
Insgesamt entsteht durch die rasche Fluktuation an der Spitze und der Besetzung insgesamt der Eindruck, „dass Wilhelmshaven eine Art Ausbildungsstelle“ gewesen ist. Es ist aber auch denkbar, dass die Beamten der Gestapo, die ihren „Dienst im Gegensatz zum uniformierten Beamten der Ordnungspol. in bürgerlicher Kleidung“ versahen, laufend und in unregelmäßigen Abständen ausgetauscht wurden, weil sie und ihre Tätigkeit bekannt geworden und ihre Tarnung damit aufgeflogen waren. Darüber hinaus tritt die zunehmende Verzahnung einer ursprünglich staatlichen Behörde mit der Parteigliederung SS deutlich zu Tage. Anlässlich einer Arbeitstagung des SS-Abschnitts XIV berichtete der Wilhelmshavener Kurier im Mai 1944 über die der SS übertragenen wichtigen Aufgabe der inneren Sicherheit. Es bedürfe einer „aufopfernden Tätigkeit“, damit „trotz der Anwesenheit unzähliger ausländischer Arbeitskräfte Ruhe und Ordnung erhalten bleiben und Staatsfeinde und Defaitisten rücksichtslos ausgeschaltet werden“ könnten.
Größere zeitliche Kontinuität kennzeichnet die als Kriminal-Angestellte geführten Mitarbeiter der Gestapo. Für fünf von ihnen sind mehrjährige Dienstzeiten zwischen 1939 und 1942 feststellbar. Sie stammten überwiegend aus Wilhelmshaven oder dem näheren Umland, waren zumeist verheiratet und hatten Kinder. Auch in der Berufsbezeichnung erstaunen die Übereinstimmungen. Nur einer hatte im Adressbuch 1938/39 die Bezeichnung Kriminal-Angestellter gewählt, drei waren demnach Motorenschlosser und einer Kraftfahrer. Ihre Verwendung bei der Gestapo dürfte als Kraftfahrer erfolgt sein, zwei lassen sich mit ähnlicher Berufsbezeichnung im Adressbuch 1950 finden. Schließlich ist von einer großen Zahl an kriminaltechnischen Angestellten für die erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke, Karteiverzeichnisse, etc.) sowie zahlreichen Schreib- und Kanzleikräften auszugehen. Verlässliche Angaben über die Personalstärke insgesamt sind nicht möglich, sie wuchs von 14 Stellen in 1935 auf 28 in 1936, als ein Ziel der Zentrale in Berlin wird für Wilhelmshaven die Zahl von 60 Beamten genannt.
Terror und Opfer der Gestapo
Breiten Raum in dieser Darstellung sollen die Opfer der Gestapo einnehmen. Dabei sind zeitlich und inhaltlich verschiedene Phasen auszumachen. Unmittelbar nach der Machtübertragung gingen die Nationalsozialisten daran, gezielt politische Gegner, sprich die Arbeiterbewegung, „auszuschalten“. Mitglieder von Gewerkschaften, der SPD und KPD wurden listenmäßig erfasst und verhaftet. Allein aus Wilhelmshaven kamen ungezählte Opfer in Konzentrationslager und wurden dort ermordet oder hatten brutale „Umerziehung“ zu überstehen. Dieser Aspekt ist in der stadtgeschichtlichen Literatur umfangreich dokumentiert. Von dieser „Machtsicherung“ waren auch Mitglieder anderer Parteien betroffen, die sich kritisch zur nationalsozialistischen Politik äußerten.
Durchgängig war die Drangsalierung der Juden als Ausfluss der „Rassenideologie“ eine der Hauptaufgaben, zunächst wurde Druck ausgeübt, um ihre Auswanderung zu erreichen. Als Folge ihrer zunehmenden Entrechtung und Vertreibung aus dem wirtschaftlichen und öffentlichen Leben nahm die Verfolgung durch die Gestapo ständig zu. Spätestens nach der so genannten „Reichskristallnacht“, mit angeblich spontanen Übergriffen gegen jüdische Geschäfte und Gemeinden, war es dann Aufgabe der Gestapo, Juden zu suchen, zu ergreifen und sie in Konzentrations- oder Vernichtungslager zu deportieren. Von den aus Wilhelmshaven stammenden oder hier verhafteten jüdischen Mitbürgern haben mehr als hundert diese Verfolgung mit dem Leben bezahlt. Im Juli 1942 meldete die Gestapo Wilhelmshaven nach Berlin, dass „die Insassen des jüdischen Siechenheims in Varel nach Theresienstadt evakuiert“ worden waren: „Damit ist der Bereich der Stapo Wilhelmshaven von kennzeichnungspflichtigen Juden gesäubert.“
Zur Sicherung ihrer Macht übten die Nationalsozialisten anfänglich auch Druck auf die Kirchen aus mit dem Ziel, „das öffentliche Leben weitgehend zu entkonfessionalisieren“. Es folgte die Verfolgung von Priestern und Pastoren, Gottesdienste und Kanzelverkündungen wurden überwacht, christliche Vereinigungen verboten. Auch hier radikalisierte sich die „Gegnerbekämpfung“, die Überstellungen in Konzentrationslager nahmen entsprechend der Kriegsdauer zu. Von den Gestapo-Beamten wurde der Austritt aus der Kirche erwartet, die Mehrzahl von ihnen in Wilhelmshaven gab als Religion „gottgläubig“ an.
Zwischenzeitlich wurden zentral aus Berlin Fahndungs- und Verhaftungsaktionen veranlasst, wie z.B. 1938 in zwei Wellen die Aktion „Arbeitsscheu Reich“, die sich gegen „asoziale Elemente“ richtete. Betroffen waren u.a. Landstreicher, Bettler, Prostituierte, Zigeuner und Trunksüchtige; insgesamt wurden mehr als 10 000 Menschen in die Konzentrationslager verschleppt. Noch während der Stabilisierungsphase der nationalsozialistischen Herrschaft wurden auch die bestehenden Verwaltungen als Störfaktor ausgemacht. In mehreren Aufsätzen in der Zeitung „Das Schwarze Korps“, Organ der Reichsführung SS, lenkte Reinhard Heydrich – ab 1936 reichsweit Chef der Gestapo und 1939 Gründer des Reichssicherungshauptamtes – im Mai 1935 die Aufmerksamkeit u.a. auf die mögliche und versteckte Opposition in der Bürokratie. Dieser „getarnte Gegner (war) nicht organisatorisch faßbar“, besaß darüber hinaus „ein Netz von Querverbindungen zu fast allen Stellen des Staatsapparates“. Doch Heydrichs Sorge war unbegründet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, befolgte der Staatsapparat nach Kräften die neuen Maßgaben. Zwar versuchte dieser, wie oben angedeutet, mit dem für Verwaltungen üblichen Verfahren einen legalen Schein zu wahren, konnte der auch auf diesem Feld geschickt operierenden Gestapo aber nichts Entscheidendes entgegensetzen.
Ein weiterer „Arbeitsschwerpunkt“ in Wilhelmshaven waren die nach hier dienstverpflichteten deutschen und später ausländischen Arbeitskräfte, die auf Arbeitsvertragsbrüche, Arbeitsverweigerung oder Sabotage scharf überwacht wurden. Schließlich brachte der Kriegsverlauf eine weitere Radikalisierung bei der Verfolgung nicht „systemgerechter“ Menschen, gleich ob aus der Arbeiterbewegung, aus den Kirchen, anderen Glaubensbewegungen oder aus anderen ehemaligen Parteien. Juden waren durchgängig im Blickfeld der Gestapo und ihre Verfolgung war eine der „Hauptaufgaben“ staatspolizeilicher Tätigkeit. Zu den aus Berlin angeordneten „Sonderaktionen“ zählte auch die im August 1944 – nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler – per Fernschreiben ausgelöste Aktion „Gewitter“, bei der erneut Vertreter der Arbeiterbewegung, der SPD, der KPD, des Zentrums und aus anderen Gründen „schädliche“ Personen verhaftet und zumeist in Konzentrationslager eingewiesen wurden. Dabei war es gleichgültig, „ob diesen im Augenblick etwas nachgewiesen ist oder nicht“. In Wilhelmshaven wurden 23 Personen ergriffen und in das KZ Neuengamme verbracht. Im September wurden „im Einvernehmen mit den Kreisleitungen“ 18 Wilhelmshavener entlassen, sie hatten sich bei der zuständigen Gestapo-Stelle zu melden. Für fünf Betroffene wurde die Freilassung abgelehnt, unter ihnen Wilhelm Krökel, der die Haft in Neuengamme nicht überlebte.
In den Tagesberichten sind die Gründe für Verhaftungen während des Krieges aufgeführt. Sie reichen vom Abhören ausländischer/feindlicher Sender, vom Umgang mit „fremdvölkischen“ Arbeitskräften, über „abfällige Äußerungen“ bis zu Verstößen gegen die zahlreichen Kennzeichnungs- und Kriegsvorschriften oder vermeintlichen Sabotageversuchen. Das standesamtliche Sterbebuch weist zwischen 1940 und Kriegsende wenigstens 35 Todesfälle allein in Wilhelmshaven aus, die direkt mit der Gestapo in Verbindung gebracht werden können. Entweder ist die Gestapo als Anzeigende des Todesfalles genannt oder als Sterbeort sind die Gefängnisse/Lager Ostfriesenstraße, Rathausplatz 4 und Banter Weg 4 genannt. Auch die Todesumstände tragen die aus Konzentrationslagern bekannten typischen Bezeichnungen. Sie reichen von allgemeiner Körperschwäche über Herzschwäche und Lungenentzündung bis zu Selbstmorden. Allerdings fehlen auch nicht das Erschießen auf der Flucht oder die Hinrichtungen auf Befehl, z.T. auf Anordnung eines SS-Gerichtes oder anderer SS-Dienststellen. Unter den Toten sind nahezu alle Nationalitäten auszumachen, eine Häufung ist bei Polen und Russen erkennbar. Lediglich ein Todesfall ist für Rathausplatz 4 eingetragen, der betroffene Deutsche war im Alter von 69 Jahren wegen „staatsfeindlicher Äußerungen“ verhaftet worden und starb angeblich an Herzschlag.
Auf den ersten Blick nicht in das zuvor gezeichnete Bild der Gestapo zu passen scheinen Krankenhausaufenthalte von Häftlingen. Zwischen Oktober 1942 und Mai 1944 belegt das Aufnahmebuch des städtischen Krankenhauses wenigstens 20 Patienten, für die als Kostenträger die Gestapo eingetragen ist. Die einweisenden Ärzte variieren, gelegentlich wies die Gestapo selbst ein. Ihre Unterbringung erfolgte zumeist im Hilfskrankenhaus Voslapp, vermutlich war die Überwachung dort einfacher. Nahezu aus allen besetzten Staaten und Gebieten sind Betroffene zu verzeichnen. Wird der Blick auf die reichsweite Verknappung von Arbeitskräften und daraus folgenden geringen „Verbesserungen“ für die „Fremdarbeiter“ erweitert, ergibt sich ein gewisser Sinn. Etwa im Sommer 1942 führte die Erkenntnis, nicht unbegrenzt auf das Reservoir an Menschen in den besetzten Gebieten zurückgreifen zu können, zu Änderungen bei der gesundheitlichen Betreuung und der Versorgung mit Lebensmitteln der ausländischen Arbeitskräfte. Zuvor waren Kranke und Schwangere einfach in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt worden, nun wurden Entbindungen und einfache gesundheitliche Behandlung zugelassen. Das bedeutete aber keineswegs, dass Unterernährung oder Mangelerscheinungen verschwanden, denn die Anwendung durchaus vorhandener Vorschriften oder die Zuteilung von Lebensmitteln hing nicht zuletzt von den zuständigen lokal Verantwortlichen und der nationalen Zugehörigkeit der Zwangsarbeiter ab. Für einen französischen Gleisbauarbeiter meldete die Gestapo im März 1945 dem städtischen Wirtschaftsamt sogar den Verlust von Bekleidungsstücken in ihrer Dienststelle durch den Luftangriff vom 15. Oktober 1944; der Schaden wurde vom Wirtschaftsamt erstattet. Geschah das schon in der Ahnung um das Ende?
Aus den Berichten, die die Stapo-Stelle nach Berlin schickte und darin über besondere Vorkommnisse oder die Haltung der Bevölkerung berichtete, fanden einige Punkte Eingang in die „Meldungen aus dem Reich“. Diese Meldungen waren einem kleinen Empfängerkreis vorbehalten und gaben zumindest ein Stück weit die in der Bevölkerung vorhandene Stimmung oder Ansichten wieder. Erwähnt wurden insbesondere Flugblattabwürfe (die natürlich gesammelt, ausgewertet und nummeriert wurden) oder das Verhalten von hier eingesetzten Arbeitern. Dazu heißt es im November 1939 zu Krankheitsvortäuschung in Arbeiterkreisen: „Aus Wilhelmshaven wird berichtet, daß dort viele eingesetzte Wiener, sudetendeutsche und oberschlesische Arbeitskräfte versuchen, durch vorgetäuschte Krankheit die Rückkehr in ihre Heimat zu erzwingen. Die Ärzte klagen darüber, daß sie durch den Zustrom dieser Fälle von der Betreuung der wirklich kranken Volksgenossen abgehalten würden“. Und im April 1940 heißt es zum gleichen Personenkreis, dass „gerade die aus dem Sudetengau und der Ostmark (insbesondere aus Wien) vermittelten Arbeitskräfte keineswegs für die geforderten Tiefbauarbeiten geeignet waren“. Es kann als sicher gelten, dass sich „Drückeberger“ und „Arbeitsverweigerer“ dem Zugriff der Gestapo ausgesetzt sahen, wenngleich die Tagesmeldungen keine signifikante Häufung von Verhaftungen aufweisen.
Mangels Unterlagen wird die Zahl der von der Gestapo misshandelten, verschleppten oder ermordeten Menschen nie genau zu beziffern sein. Der Versuch, aus den erhaltenen Tagesmeldungen eine monatliche Durchschnittszahl von 100 Verhaftungen anzunehmen und damit auf 12.000 Opfer in 10 Jahren Gestapo-Dienststelle Wilhelmshaven zu folgern, greift zu kurz. Denn die Dienststelle blieb auch nach 1943 bestehen, die Fahndungs- und Verhaftungsaktionen wurden zahlreicher und willkürlicher, der Terror immer unberechenbarer. Zudem blieb die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Wilhelmshaven hoch und mit der sich ständig verschlechternden Kriegs- und Versorgungslage stieg die Zahl der vermeintlichen oder tatsächlichen Verstöße gegen die ungezählten Verbote und restriktiven Anordnungen. Grundig schreibt in seiner Chronik über die Verfolgung oppositioneller Kräfte, dass vereinzelte Auflehnungen „der Fürsorge der Gestapo und den Konzentrationslagern überlassen“ wurden. Beide taten „denn auch das Nötige…, um jede Art von Gegnerschaft zu unterbinden“.
Bei der historischen Nachbetrachtung muss ein von der inneren Verwaltung 1941 unter dem Begriff „Primat der Landräte“ gestarteter Versuch, den Landräten und Oberbürgermeistern Einfluss auch auf die Gestapo zu verschaffen, als letzter Sturm auf eine uneinnehmbare Bastion angesehen werden. Der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung Wilhelm Frick ordnete per Erlass im Interesse der gebotenen „Einheitlichkeit in der Verwaltungsführung“ an, dass die Landräte (auch die Oberbürgermeister) „über alle Fragen, die politischer Natur sind oder …an die grundsätzliche Linie der Verwaltungsführung rühren, rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten“ sind. Dazu schwebten ihm Zusammenkünfte aller Behörden- und Dienststellenleiter vor. Dem Landrat in Cloppenburg war aufgefallen, dass einige Behörden im Verteiler des Erlasses nicht aufgeführt waren. Es fehlte u.a. die Gestapo, aber der Landrat schränkte seine Kritik selbst ein. Ihm war bewusst, dass „die Gestapo dem Landrat nur in beschränktem Umfang Auskunft erteilen und … Abschriften allgemeiner Berichte“ zuleiten könne. Dennoch leitete der Landrat seinen schriftlich fixierten Beitrag auch dem Oberbürgermeister in Wilhelmshaven zu, der die hiesigen Behördenleiter zu einer ersten Besprechung am 12. November einlud. An diesem und den folgenden Zusammentreffen nahm auch der Polizeipräsident teil, nicht aber der Leiter der Gestapo. Dieser Versuch dürfte mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern am 24. August 1943 sein Ende gefunden haben.
Das Ende der Gestapo 1945
Von Geheimnissen und Gerüchten umwoben ist das Ende der Gestapo – einige Beamte sollen in den letzten Kriegstagen eine im Untergrund operierende Organisation mit Namen „Bundschuh“ gegründet haben. Allerdings trugen solche Gruppen – am bekanntesten wurde der „Werwolf“ oder auch „Wehrwolf“ – mehr zu Verunsicherung unter den Alliierten als zu realen Schäden bei.
Mehrere Nachkriegsprozesse gegen das Lagerpersonal des „Gelbkreuzlagers“ brachten Details der Misshandlungen, aber auch die führende Rolle der Gestapo zu Tage. Selbst wenn Befehl und Gehorsam ihr gegenüber als Schutzbehauptung der Angeklagten zu werten ist, müssen die Gestapo-Beamten als die treibenden Kräfte bei Misshandlungen und Tötungen von Verhafteten, Häftlingen und Lagerinsassen gelten. Verurteilt wurden zumeist Täter aus der „zweiten Reihe“, wie der genannte Rüstringer Gestapo-Beamte Heinrich Holdorf oder der als Lagerarzt tätige Dr. Harald Kulle. Dieser sprach in einer Erklärung während des Prozesses davon, dass „vom Frühjahr 1940 bis zum Frühjahr 1945 [… ] etwa 25 bis 31 Todesfälle vorgekommen“ seien, was sich mit den Erkenntnissen aus den Sterbebüchern nahezu deckt.
Erstmals in der Rechtsgeschichte standen ab November 1945 vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg außer Personen auch Organisationen auf der Liste der Angeklagten. Neben der NSDAP mit dem Korps der Politischen Leiter und dem Oberkommando der Wehrmacht wurden u.a. der Gestapo vier Anklagepunkte vorgehalten. Sie lauteten sinngemäß: gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Als Ergebnis des Verfahrens wurde auch die Gestapo zu einer verbrecherischen Organisation erklärt. In seinem Urteil schloss der Gerichtshof auch „alle örtlichen Gestapobeamten ein, die innerhalb oder außerhalb Deutschlands ihren Dienst versahen, eingeschlossen die Angehörigen der Grenzpolizei“. Ob und wie weit führenden Wilhelmshavener Gestapo-Beamten vor einem deutschen Gericht persönliche Schuld nach dem jeweils geltenden Recht nachgewiesen werden konnte, muss durch weitere Forschung an diesem dunklen Fleck der Geschichte unserer Stadt erarbeitet werden. In der Literatur finden sich allerdings zahlreiche Belege, dass viele Gestapo-Angehörige nicht nur die Entnazifizierung unbeschadet überstanden haben, sondern im Nachkriegs-Deutschland fast ohne beruflichen Bruch ihre polizeiliche Tätigkeit fortsetzen konnten.
Ein Aspekt der neueren Geschichtsforschung darf bei der Beschäftigung mit der Gestapo nicht außer Acht bleiben. Das ist das Beschaffen von Hinweisen auf „abweichendes Verhalten“ durch ein verzweigtes Spitzelwesen, flankiert von bereitwilligem Denunziantentum. Wie sonst konnten der Gestapo Äußerungen oder Handlungen aus dem engsten Familien- oder dem privaten Freundeskreis zur Kenntnis gelangen? Selbst während der nationalsozialistischen Herrschaft schrieb kein Gesetz das Anschwärzen oder Denunzieren von Eltern, Kindern, Nachbarn, Kollegen und Freunden vor. Dabei dürften die Informanten nicht nur durch die von der Propaganda wirkungsvoll eingeforderte Aufmerksamkeit im Sinne der „Volksgemeinschaft“ und ideologische Festigkeit geleitet worden sein. Nachweislich nutzten sie ihre Erkenntnisse auch, um sich private oder berufliche Vorteile zu verschaffen, um Konkurrenten oder Nebenbuhler anzuschwärzen. Es kann hier offen bleiben, ob „die Gestapo ohne Denunziationen gar nicht hätte funktionieren können“ und ob „Gesinnungsschnüffelei“ ein Phänomen diktatorischer Systeme ist oder ob allein die Aussicht, Vorteile zu erlangen, die Triebfeder solchen Verhaltens darstellt.
Auf Einzelquellennachweise wurde verzichtet.
Quellen
- Chronik der Stadt Wilhelmshaven 1853 – 1945. Zusammengestellt und bearbeitet von Edgar Grundig. 2 Bd.- Wilhelmshaven 1957
- Mosebach-Tegtmeier, Ellen: „Für sich stand die Gestapo.“ – Anmerkungen über Wilhelmshaven in der Zeit des Nationalsozialismus.- In: Reinhardt/Czoska (Hg.): Justiz an der Jade, Wilhelmshaven 1985, S. 533 – 568
- weitere Quellen vgl. Text
Der Autor leitet das Stadtarchiv Wilhelmshaven in der Bremer Straße 78. Der Text wurde zuerst in der Wilhelmshavener Zeitung („Heimat am Meer Nr. 20/2010 und Nr. 21/2010) veröffentlicht. Bebilderung und Bildlegenden: H. Peters, 3/2015