Wohnungsbau für Flüchtlinge in Jever und umzu 1950 – 1960 durch das „Oberländer-Programm“

von Dr. Hansjörg Zimmermann

Kaum etwas hat die Infrastruktur vieler, gerade auch ländlich geprägter Gebiete so verändert wie die große Bevölkerungsbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit dem Vormarsch der Roten Armee im Osten Deutschlands flohen zunehmend mehr Menschen Richtung Westen. Von Januar 1945 bis zur Kapitulation am 8. Mai 1945 flohen Ost- und Westpreußen, Pommern, Schlesier unkoordiniert, soweit sie kamen. Danach versuchte die britische Militärregierung in Hannover den Flüchtlingsstrom in geordnete Bahnen zu lenken. Eine erste Anweisung an die jeweiligen Landräte und Oberbürgermeister erfolgte im September 1945. Demgemäß hatte das Land Oldenburg insgesamt 150.000 Personen aufzunehmen. Für Friesland waren 25.500 Menschen unterzubringen, davon in Hohenkirchen 1.100, in Jever 2.000, in Heidmühle 1.900, in Varel 11.100 und in Bockhorn 8.900. Für die Unterbringung waren die deutschen Wohnungsämter zuständig.

Da die Unterbringung in Wohnhäusern angeordnet wurde, konnte das nur durch Beschlagnahme von bestehendem Wohnraum geschehen. Dass die Wohnungs- und Hausbesitzer über die Einquartierungen nicht erfreut waren, ist nur zu verständlich. Das gemütliche, wenn auch karge Zuhause hatte nun ein Ende. Doch mit dieser ersten Aktion war es nicht getan. 1946 und 1947 kamen in der „Aktion Schwalbe“ weitere tausende Menschen hinzu. Räumliche Enge, schlechte sanitäre und hygienische Verhältnisse sowie die knappe Versorgung mit Lebensmitteln und Brennmaterialien waren die alltäglichen Lasten, die die Bevölkerung zu tragen hatte. Der Landkreis Friesland stand mit einem Anteil von 24,9 Prozent der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen an der Gesamtbevölkerung an vierter Stelle des Landes Oldenburg. Vieles konnte vor Ort mehr oder weniger professionell gelöst werden. Doch die Frage der Wohnraumbeschaffung war nur im größeren Rahmen zu lösen. Das konnte erst nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Angriff genommen werden und als eine Bundesregierung ihre Arbeit unter der Kontrolle der Hohen Kommissare aufgenommen hatte.

Dieser Beitrag handelt von der Lösung der dringenden baulichen Tätigkeiten für die Schaffung von Wohnraum und eine menschenwürdige Unterkunft. Am Freitag, dem 13. Januar 1950, lautete die Schlagzeile auf der Titelseite des Jeverschen Wochenblattes: „Wohnungsbaugesetz fertiggestellt“. Auf einer der nächsten Kabinettssitzungen sollte das Gesetz verabschiedet werden, wonach im Jahre 1950 250.000 Wohnungen gebaut werden sollten. Der finanzielle Rahmen wurde mit 2,5 Milliarden DM beziffert. Davon sollten 750 Millionen DM von Kreditanstalten, 400 Millionen aus Bundesmitteln und der Rest aus ERP-Mitteln (European Recovery Program, im Deutschen meist als Marshallplan-Gelder bezeichnet) sowie aus Landesmitteln bereitgestellt werden. „Der soziale Wohnungsbau soll besonders für Heimatvertriebene und Kriegsbeschädigte Wohnungen schaffen. Gemeinden und Städte mit starken Kriegszerstörungen sollen bevorzugt werden. Für Beschäftigte sollen Ledigenheime errichtet werden.“ Das eigens neu geschaffene Bundeswohnungsbauministerium war für die Verteilung der Gelder zuständig. Erster Bau- bzw. Wohnungsminister war übrigens der Schwabe Hermann-Eberhard Wildermuth (* 23. Oktober 1890 in Stuttgart; † 9. März 1952 in Tübingen), ein Politiker der FDP/DVP. Von 1949 bis zu seinem Tode war er Bundesminister für Wohnungsbau. Er ist ein Enkel der schwäbischen Schriftstellerin Ottilie Wildermuth.

Am 27. März 1950 meldete das Jeversche Wochenblatt die Verabschiedung des ersten Wohnungsbaugesetzes. Vorgesehen war, in den kommenden sechs Jahren 1,8 Millionen Wohnungen zu bauen. Der soziale Wohnungsbau war damit ins Leben gerufen. Die Mietpreise lagen bei 1 DM, in Ausnahmefällen bei 1,10 DM pro Quadratmeter. Die Wohnungen sollten eine Größe zwischen 32 und 65 Quadratmetern haben. Bei steuerbegünstigtem Wohnungsbau durfte die Miete höchstens 1,50 DM pro Quadratmeter betragen.

Im Verwaltungsbezirk Oldenburg dienten rund 25.000 Baracken als Behelfsunterkünfte, im Landkreis Friesland allein 6.000; also fast ein Viertel aller Notunterkünfte standen hier. Bis 1952 wurden allein in der Gemeinde Schortens 130 Wohnungen gebaut. Vorreiter war der Ortsteil Roffhausen, wo sich ein sehr großes Lager um die Olympiawerke befand. Landrat Johann Albers (FDP) betonte während eines Richtfestes: „Wenn auch im Kreis manchmal gemurrt wurde, alles Geld gehe nach Schortens, so sei hier im Lager die Wohnungsnot mit am größten.“(Jeversches Wochenblatt, 25.8.1952)

Wie wegweisend der Wohnungsbau in Schortens war, geht aus einem Aktenvermerk des Geschäftsführers Harms der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Friesland GmbH, hervor, die für die konkrete Umsetzung der Bauten zuständig war. Harms besprach mit dem Bürgermeister Melchers und dem Gemeindedirektor Wellnitz der Gemeinde Cleverns-Sandel die Durchführung des „Oberländer-Programms“, wie das Wohnungsbauprogramm gemäß Erlass vom 30. Juni 1954 genannt wurde. Es sollte in Rahrdum Bauland erschlossen werden für die Errichtung von „2 Doppelhäusern (8 WE) mit einer Breite von rd. je 19 m (Typ Roffhausen).“ Der Leiter des Flüchtlingsamtes Seyberth sollte die finanzielle Regelung klären. Doch die Umsetzung ließ auf sich warten und in den Gemeindevertretungen und bei den Lagerbewohnern machte sich zunehmend Unmut breit. In einem Aktenvermerk vom 30. September 1954 schrieb der Kreissyndikus Behrendt, die grundsätzliche Zustimmung des Bundesvertriebenenministers stehe immer noch aus. „Der Landkreis Friesland ist sogar so weit gegangen, dass er versuchen wird, durch seine Wohnungsbaugenossenschaften in Jever und Varel wenigsten 8 Wohnungseinheiten aus diesem Programm vorzufinanzieren, um wenigstens guten Willen zu zeigen.“ Der Landtag in Hannover übte in seiner Sitzung am 7. Oktober heftige Kritik an dem Programm, das bislang nur bedrucktes Papier erzeugt habe. Vertreter aller Parteien waren sich einige, „dass hier schnellstmöglich etwas geschehen müsse.“ (Nordwestdeutsche Rundschau, 8.10.1954)

Zwar wurde durch einen Schnellbrief des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (so der offizielle Titel des Ministers) vom 2. November 1954 grundsätzlich grünes Licht gegeben, so dass das Programm jetzt anlaufen konnte. Von den bewilligten Geldern sollte Niedersachsen 40 Prozent erhalten. Die Landkreise wurden nun aufgefordert, die Objekte mit Kostenanschlägen zu benennen und bei der Landesregierung einzureichen. Als der Kreistag zu seiner Januarsitzung zusammentraf, verkündete Kreissyndikus Behrendt, dass durch das Barackenräumprogramm in folgenden Orten neuer Wohnraum geschaffen werden sollte:

  • Varel-Land für 244 Personen
  • Bockhorn für 31 Personen
  • Neuenburg für 42 Personen
  • Zetel für 46 Personen
  • Schortens für 216 Personen (restliche Baracken in Roffhausen)
  • Sengwarden für 81 Personen
  • Sillenstede für 22 Personen

insgesamt für 683 Menschen

 

Das waren jedoch nicht alle beantragten Neubauten. Deshalb protestierten die Kreistagsmitglieder in einer entsprechenden Resolution: Es sei unverständlich, dass mehrere weitere dringend abbruchreife Lager, in welchen 423 Personen wohnen, unberücksichtigt gelassen würden. Der Kreistag protestiere gegen die Verschleppung der Aktion und erwarte die umgehende Bereitstellung der Mittel für die Durchführung des ganzen Programms.“ (Nordwestzeitung, 26.1.1955) Inzwischen fand eine Besichtigung der bestehenden Lager und der zur Verfügung stehenden Ländereien statt und der Winter hatte sich Mitte Februar 1955 mit starkem Frost im Boden durchgesetzt. Sobald das Bauland wieder offen sei, solle mit der Umsetzung des Oberländer-Programmes begonnen werden.

In dem Schnellbrief des Bundesministers vom November 1954 wurde auch von einer „inneren Umsiedlung“ gesprochen. Dazu mussten die betroffenen Familien beraten werden. Das lässt sich an einigen Beispielen verdeutlichen. Die Bewohner des ehemaligen RAD-Lagers (RAD – Reichsarbeitsdienst) in Rahrdum wurden zu einer Zusammenkunft nach Jever eingeladen. „Für die einzelnen Familien ergäbe sich nunmehr die Notwendigkeit zu entscheiden, ob sie hier am Orte bleiben wollen oder ob sie im Rahmen der inneren Umsiedlung an einen anderen Ort des Landes Niedersachsen ziehen, – dorthin, wo für jeden Haushaltsvorstand Möglichkeiten gegeben sind, in Arbeit zu kommen und Geld zu verdienen.“ (Nordwest-Zeitung, 9.3.1955) Die Wohnhäuser in Rahrdum waren fertig durchgeplant, die Finanzierung stand und es konnte im Sommer mit dem Bau begonnen werden, falls sich die betroffenen rund 70 Familien entschieden, vor Ort bleiben zu wollen. Die Beratung wurde für jede Familie einzeln durchgeführt. Am Nachmittag des Tages setzte die Kommission ihre Arbeit in Hooksiel fort, „wo die Mehrzahl der dort noch in Baracken lebenden Familien seit Jahren arbeitslos ist.“ Gerade letztes Beispiel zeigt die Notwendigkeit von Umsiedlungen auf, denn in diesen ländlichen Gemeinden war Arbeit meist nur saisonal vorhanden und die Angebote waren insgesamt knapp. Es drohte, ein ganz spezielles soziales Milieu zu entstehen, geprägt von schlechten Wohn- und Sanitärverhältnissen, permanenter Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit gepaart mit sozialem Abstieg und medizinischen wie psychologischen Problemen.

Baracke beim Dünkagel, Jever, ca. 1956. Sammlung H. Zimmermann
Baracke beim Dünkagel, Jever, ca. 1956. Sammlung H. Zimmermann

Mitte April 1955 kam die Kommission nach Jever. Hier stand die Umsetzung von 46 Personen der Baracke Dünkagel II auf dem Programm. Auch das Barackenlager Lükenshof sollte aufgelöst werden. (JW, 14.4.1955) Inzwischen drängten auch die Handwerker darauf, dass ihnen endlich Aufträge erteilt würden, da sonst die Arbeiter in die Industriegebiete abziehen würden. Doch erst im September 1955 konnten die Ersatzbauten an der Rahrdumer Straße begonnen werden. Am 11. September fand die Schlüsselübergabe für die beiden Häuser mit acht Wohneinheiten an die künftigen Bewohner statt. Insgesamt hatte das Projekt an der Rahrdumer Straße über ein Jahr gedauert. Neben Schwierigkeiten bei der Geldbewilligung kamen Probleme bei der Baustoffbeschaffung, insbesondere der Steine, hinzu. In jedem Haus gab es zwei Unter- und zwei Oberwohnungen. Dazu gehörten 1.000 Quadratmeter Gartenland. Die etwas größere Unterwohnung kostete 41,46 DM, die Oberwohnung 35,55 DM an Miete, das waren 78 Pfennig pro Quadratmeter. (JW, 12. 11. 1955; in der Nordwest-Zeitung waren 41,65 DM bzw. 35,50 DM zu lesen.)

Baumaßnahmen im Rahmen des „Oberländer-Programms“ in Schortens- Roffhausen, ca. 1956. Links sind noch die später angerissenen Baracken zu erkennen. Sammlung H. Zimmermann
Baumaßnahmen im Rahmen des „Oberländer-Programms“ in Schortens- Roffhausen, ca. 1956. Links sind noch die später angerissenen Baracken zu erkennen. Sammlung H. Zimmermann

Auf dem Sektor der Mieten tat sich jedoch dann einiges. Am 14. Juni 1955 wurde das erste Bundesmietengesetz gegen die Stimmen der SPD im Bundestag verabschiedet. Es galt für alle Wohnungen, die vor der Währungsreform 1948 gebaut worden waren und deren Besitzer nun eine 10-prozentige Mieterhöhung vornehmen konnten. Das betraf rund 80 Prozent aller Wohnungen. Für die anderen Mietobjekte konnten zusätzlich nachmals 5 bis 10 Prozent aufgeschlagen werden. Für Baracken, Behelfsheime, Nissenhütten und dergleichen galten die Erhöhungen nicht. Wer seine Miete erhöhen wollte, musste aber auch bei der Ausstattung einiges anbieten, so z.B. eine Zentralheizung und alle sanitären Anlagen innerhalb der Wohnung. Mit diesem Gesetz sollte einem drohenden Verfall der Altbauten zuvorgekommen werden. Gleichzeitig wurden in diesen Neuregelungen auch Mietbeihilfen für Geringverdiener vorgesehen.

Bericht über die abgängigen Baracken an der Hammerschmidtstraße, Jever. Nordwest-Zeitung, 2.11.1956. Sammlung H. Zimmermann
Bericht über die abgängigen Baracken an der Hammerschmidtstraße, Jever. Nordwest-Zeitung, 2.11.1956. Sammlung H. Zimmermann

Die Bautätigkeit ging weiter. Zum Jahresschluss 1955 konnte Landrat Albers anlässlich eines Richtfestes für acht Gebäude mit 22 Wohnungen in Jever berichten, dass seit der Währungsreform allein in Jever 618 neue Wohnungen entstanden waren. Er betonte dabei, dass der Landkreis solch ein gutes Ergebnis erzielen konnte, da sich das System der Vorfinanzierung durch die Wohnungsbaugesellschaft als sehr zweckdienlich erwiesen habe. Damit sei der „Landkreis Friesland mit der Durchführung des Oberländer-Programmes weit voran.“ Das Richtfest wurde für drei Bauten an der Hammerschmidtstraße mit 12 Wohnungen, vier Einfamilienhäuser für kinderreiche Familien an der Memeler Straße und ein Sechsfamilienhaus für Staatsbedienstete an der Schützenhofstraße gefeiert. (Nordwest-Zeitung, 19.12.1955) Auch in Rahrdum entstanden weitere Bauten, im August und September 1956 konnten sieben Siedlerstellen mit jeweils einer Einliegerwohnung fertiggestellt und bezogen werden. Die Mieten betrugen für die Unterwohnung 36,70 DM, für die Einliegerwohnung 31,80 DM.

Planzeichnung der durch Neubauten zu ersetzenden ehemaligen Baracken des Reichsarbeitsdienstes in Jever-Rahrdum, ca. 1956. Sammlung H. Zimmermann
Planzeichnung der durch Neubauten zu ersetzenden ehemaligen Baracken des Reichsarbeitsdienstes in Jever-Rahrdum, ca. 1956. Sammlung H. Zimmermann

Das Oberländer-Programm ging weiter. So wurden im Februar 1959 38.500 DM für die Umsetzung der Bewohner der ehem. RAD-Baracke in Hooksiel, 39.600 DM für den gleichen Vorgang des KFH-Wohnlagers (KFH – Kriegsfolgenhilfe) in Jever, 74.800 DM für das KFH-Wohnlager in Middelsfähr und nachmals rund 80.000 DM für zwei Lager in Varel und Bockhorn aus dem Programm an den Landkreis mit entsprechenden Verwendungsauflagen überwiesen. Trotz all dieser Hilfen bestanden Wohnlager weiter, wie sich aus dem Rund-Erlass des Niedersächsischen Finanzministers vom 30. März 1960, des Niedersächsischen Sozialministers vom 10. September 1963 und zuletzt vom Niedersächsischen Finanzminister vom 29. September 1964 zeigt.

Übersichtsskizze für eine Besichtigungsfahrt des Kreisausschusses des Landkreises Friesland mit Angabe der Wohnungbaukapazitäten  1956. Sammlung H. Zimmermann
Übersichtsskizze für eine Besichtigungsfahrt des Kreisausschusses des Landkreises Friesland mit Angabe der Wohnungbaukapazitäten 1956. Sammlung H. Zimmermann

Inzwischen hatte sich die Lage in der Bundesrepublik wie auch in der Welt verändert. Oberländer musste auf Anraten von Bundeskanzler Adenauer nach einer heftigen, aus der DDR gegen ihn geführten Kampagne wegen seiner angeblichen Tätigkeit im Dritten Reich zurücktreten. Von 1963, dem Jahr des Rücktritts Konrad Adenauers, bis 1965 war er anschließend noch Bundestagsabgeordneter. (Nach dem Fall der Mauer 1989 konnte in den Akten der Stasi-Unterlagenbehörde nachgewiesen werden, dass diese Anschuldigungen auf gefälschten Dokumenten beruhten, damals ein probates Mittel im Kalten Krieg.) Im Jahr des Mauerbaus 1961 nahm der Flüchtlingsstrom aus der DDR zunächst noch zu. Während sich weltpolitisch der Kalte Krieg verschärfte, erlebte die Bundesrepublik einen Wirtschaftsboom, in dem dann auch die Flüchtlinge Arbeit fanden, wenn auch nicht immer in Niedersachsen. Bei dem Bauboom der ersten zehn Jahre, beginnend mit dem ersten Wohnungsbauminister Wildermuth, ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Ralf Bendix 1964 gerade von dem Schwaben zu seinem Erfolgshit „Schaffe, schaffe Häusle bauen“, der 20 Wochen die Hitliste anführte, inspiriert worden ist.